Soweit der Angehörige daheim verstorben ist, muss ein Arzt verständigt werden, der den Totenschein ausstellt. Der Totenschein ist Voraussetzung für den Erhalt einer Sterbeurkunde vom Standesamt.
- Es ist ein Bestatter zu beauftragen, der sich um die Beisetzung und ihre Formalitäten kümmert.
- Die dem Verstorbenen nahe stehenden Personen, sowie Pfarrer, Arbeitgeber, Vermieter, Vereine etc. sind über den Todesfall zu informieren.
- Wenn es eine Lebensversicherung gibt, muss diese unverzüglich kontaktiert werden. Dies gilt auch für eine Sterbeversicherung.
- Liegt ein Testament vor? Dann muss es beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. - Falls das Testament bereits von einem Notar oder vom Nachlassgericht verwahrt wird, werden die Erben angeschrieben.
- Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Je nach Lage muss ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden.
- Über Nachlassvermögen und Nachlassverbindlichkeiten müssen sich die Erben zeitnah informieren.
- Innerhalb von drei Monaten nach dem Tod des Erblassers muss das Finanzamt über die Erbschaft informiert werden.
- Sämtliche Versicherungen des Erblassers, wie Kranken-, Kfz-, Hausratversicherung etc. sind zu kündigen.
- Verträge und Verpflichtungen des Erblassers sind festzustellen und aufzulösen (Abos, Mobiltelefon-Verträge, Spenden, ggf. Mietvertrag etc.)
- Besteht eine Hinterbliebenen-/Betriebsrente, müssen sich die Erben bei Anspruch mit der Rentenversicherung, Zusatzversicherung bzw. dem Arbeitgeber des Verstorbenen in Verbindung setzen.