Frage: Ich bin persönlich pleite und muss wohl in die Privatinsolvenz gehen. Wie teuer wird das? Und übernimmt die Rechtsschutzversicherung alle Kosten, wenn ich einen Insolvenzanwalt damit beauftrage?
Antwort: Regeln Insolvenzanwälte die außergerichtliche Einigung, so muss man schon zwischen 500 und 2000 Euro allein für die juristische Prozedur einplanen. Dabei werden sich Ihre Hoffnungen allerdings kaum verwirklichen lassen: die Abwicklung einer Insolvenz fällt normalerweise nicht unter die üblichen Leistungen einer Rechtsschutzversicherung.
Wem das Geld dafür also fehlt, der kann die Insolvenz-Anwaltskosten jedoch unter Umständen über einen Beratungshilfeschein abdecken lassen. Zumindest in einigen Bundesländern gibt es diese Möglichkeit. Die von dieser staatlichen Hilfe gedeckten anwaltlichen Leistungen umfassen vor allem die Beratung und mitunter auch den Schriftverkehr und die komplette außergerichtliche Regelung durch die Insolvenzanwälte.
Um den Hilfeschein zu bekommen, darf Ihr Einkommen auch eine bestimmte individuelle Einkommensgrenze nicht überschreiten. Ist etwa noch ein eigenes Vermögen vorhanden, sind die Anwälte auch bei geringem Einkommen immer selbst zu bezahlen.
Wer als Empfänger von ALG II oder Sozialhilfe die aktuellen Bezugsnachweise der Arbeitsagentur oder des Sozialamtes vorlegt, erhält dagegen den Beratungshilfeschein meist problemlos ohne weitere Nachweise. Prozesskostenhilfe kann bei einer privaten Insolvenz übrigens prinzipiell nicht beantragt werden.