Die Frage, wem ein Fahrzeug gehört, also wer Eigentümer geworden ist, stellt sich häufig anlässlich einer Trennung. Es handelt sich um einen weitverbreiteten Irrtum, dass der Eintrag im KFZ Brief und Schein eine Aussage über die Eigentumsverhältnisse trifft. Diese Dokumente sagen ausschließlich darüber etwas aus, wer Halter des Fahrzeuges geworden ist. Weder der Eintrag im KFZ-Brief oder dem Fahrzeugschein noch dem Kaufvertrag oder Rechnung über das Fahrzeug beweisen daher die Eigentumsverhältnisse. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug von einer bestimmten Person bezahlt, zugelassen und versichert worden sein kann, gleichwohl diese Person nicht Eigentümer des PKW ist.
Entscheidend für die Eigentumsverhältnisse ist ausschließlich, wem das Fahrzeug übereignet wurde. Ein Kauf besteht immer aus zwei Rechtsgeschäften. Das eine Rechtsgeschäft ist der eigentliche Kauf (Verpflichtungsgeschäft). Es stellt die Verpflichtung des Käufers fest, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, sowie die Verpflichtung des Verkäufers, die Kaufsache zu übergeben und das Eigentum hieran zu übertragen.
Die zweite Komponente ist das sog. Verfügungsgeschäft, also die Eigentumsverschaffung an dem Fahrzeug. Maßgeblich für die Eigentumsfrage ist ausschließlich, mit wem der Verkäufer das Verfügungsgeschäft hinsichtlich des Eigentumsübergangs geschlossen hat. Dies ist zwar in der Regel die Person, die den Kaufvertrag schließt und das Fahrzeug bezahlt, dies muss aber nicht zwingend sein.