Das zum 1.1.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) sieht zahlreiche wichtige Veränderungen in der Pflegeversicherung für Demenzkranke und pflegende Angehörige vor. So erhalten an Demenz erkrankte Personen aufgrund der veränderten Gesetzeslage erstmals ein Pflegegeld in Höhe von 120 Euro oder Pflegesachleistungen im Wert von 225 Euro, wenn sie nicht in eine Pflegestufe eingeordnet sind. Der veränderten Gesetzeslage entsprechend erhöhen sich die Sätze in den Pflegestufen 1 auf 305 Euro Pflegegeld oder bis zu 665 Euro Pflegesachleistungen und in der Pflegestufe 2 auf 525 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.250 Euro Pflegesachleistungen.
Ein besonderer Vorteil für Pflegebedürftige besteht auch darin, dass sie nunmehr zwischen der Inanspruchnahme bestimmter Sachleistungen oder einem Sachvolumen für die Pflege frei wählen können. Zudem sollen neue Wohnformen für an Demenz erkrankte Personen besonders gefördert werden. Aber auch für pflegende Angehörige bietet die neue Gesetzeslage nunmehr Vorteile, insbesondere bei der eigenen Altersvorsorge. Denn pflegende Angehörige erhalten durch die Gesetzesänderung die Zeiten, die sie den Pflegebedürftigen pflegen, bei der Rentenversicherung berücksichtigt. Voraussetzung für eine Berücksichtigung in der Rentenversicherung ist, dass die Pflegezeit mindestens 14 Stunden pro Woche beträgt. Zudem wird für pflegende Angehörige bei einer Auszeit von der Pflege die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt.
Insgesamt ergibt sich durch die Gesetzesänderung eine Verbesserung für Demenzkranke und pflegende Angehörige. Betroffene sollten die Gelegenheit wahrnehmen und die angebotenen Hilfen nutzen.