Aktuelles aus Recht und Justiz

Widerruf einer schenkung wegen groben Undankes

Nicht selten werden Schenkungen getätigt, die später bereut werden. Der Schenker hat oft Erwartungen an den Beschenkten, die dieser in naher oder ferner Zukunft erfüllen soll.

Nicht selten werden Schenkungen getätigt, die später bereut werden. Der Schenker hat oft Erwartungen an den Beschenkten, die dieser in naher oder ferner Zukunft erfüllen soll. Treten diese Erwartungen eben nicht ein, so stellen sich viele, die eine Schenkung getätigt haben, im Nachhinein die Frage, ob vielleicht diese Schenkung nachträglich widerrufen werden kann. Geschenkt ist jedoch oft tatsächlich geschenkt und die Sache oder das Geld oder das Haus ist erst mal weit weg. Wenn dann später diese Schenkung, so nennt es das Gesetz widerrufen werden soll, so geht dies meistens nicht einfach und auch meistens stösst dies nicht auf Begeisterung bei dem Beschenkten. Dieser hat oft das Geld bereits ausgegeben oder das Haus verkauft und möchte die Sache oder das Geld an den Schenker nicht mehr zurückgeben. Manchmal und auch nicht allzu selten ist dies jedoch möglich. Wann dies jedoch der Fall ist, kann Ihnen ein in diesem Bereich tätiger und in diesem Bereich versierter Rechtsanwalt erläutern. Dieser sollte jedoch schon nicht allzu selten solche Fälle bearbeitet haben. Die Thematik, mit der sich meistens die Gerichte in diesem Bereich zu befassen haben, betrifft die Frage, ob eine Schenkung wegen groben Undankes zurückgefordert werden kann. Hieran sind ganz besondere Anforderungen zu stellen. Welche dies sind, kann Ihnen ein in diesem Bereich erfahrener Anwalt erklären. Also, sollten Sie der Schenker sein, der eine Schenkung zurückfordern möchte oder aber auch der Beschenkte, von dem etwas zurückgefordert wird, so lassen Sie sich in jedem Fall durch einen spezialisierten Anwalt bei uns beraten.

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