Wer wird befragt?
Anders als bei einer klassischen Volkszählung wird beim Zensus nicht jeder befragt. Nur rund 10% der Bevölkerung sind für die Befragung vorgesehen. Die Datengrundlage für die Befragung liefern die Melderegister der Kommunen.
Zum Zensus gehört auch eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ). Dabei werden unter anderem alle privaten Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt.
Aus dieser Stichprobe werden dann die Daten für ganz Deutschland hochgerechnet.
Wer führt den Zensus durch?
Die Befragung wird von den Statistischen Ämtern der Bund und Länder durchgeführt. Diese arbeiten zusammen, um die Befragung zu koordinieren und umzusetzen. Das Statistische Bundesamt ist dabei für die technische Umsetzung verantwortlich. Die Statistischen Ämter der Länder übernehmen die Befragungen in den einzelnen Ländern.
Was passiert mit meinen Daten?
Damit Ihre Daten beim Zensus bestmöglich geschützt sind, haben die Statistischen Ämter einige Vorkehrungen getroffen:
- Alle Mitarbeitenden der Statistischen Ämter, der Erhebungsstellen und alle Interviewenden unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und der statistischen Geheimhaltungspflicht.
- Die Online-Datenübermittlung ist stets verschlüsselt.
- Die erhobenen Einzeldaten werden nicht an Dritte weitergegeben.
- Personenbezogene Daten werden so schnell wie möglich von den weiteren Angaben getrennt und dann gelöscht. Die Löschung erfolgt spätestens 4 Jahre nach dem Stichtag des Zensus.
Die Hinweise zum Datenschutz und Informationssicherheit können Sie auf der Website des Zensus nochmal ausführlicher nachlesen.
Muss ich an der Befragung teilnehmen?
Ja. Beim Zensus gilt eine Auskunftspflicht. Diese gilt, da europaweit einheitliche Grunddaten über Bevölkerung und Wohnsituation verfügbar sein müssen.
Wie läuft die Befragung ab?
Alle Befragten werden zunächst immer postalisch kontaktiert. Sollten Sie E-Mails mit vermeintlichen Links zum Zensus erhalten, sind es Fälschungen.
Die gestellten Fragen beschäftigen sich mit Person, (Aus-)Bildungsstand und Erwerbsstatus. Außerdem werden Informationen zu Gebäuden und Wohnungen erfragt. Die Fragebogen können einige Wochen vor Start der Befragungen online eingesehen werden.
Interviewerinnen und Interviewer des Zensus 2022 weisen sich mit einem offiziellen Ausweis (sogenannter Ausweis für Erhebungsbeauftragte) aus, den sie von ihrer Erhebungsstelle ausgestellt bekommen. Dieser ist nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Zudem kündigen die Interviewerinnen und Interviewer zuvor den Befragungstermin schriftlich an. Sie müssen die Interviewer auch nicht in Ihre Wohnung lassen, sondern können die Befragung an der Haustür oder online durchführen.
Infos zum Zensus 2022: Das sollten Sie jetzt wissen!
- Rund um den Zensus kursieren zahlreiche Gerüchte und Falschinformationen. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie den Faktencheck des Zensus nutzen. Dort wird auf gängige Falschinformationen eingegangen und diese korrigiert.
- Wenn Ihre Frage noch nicht beantwortet sein sollte, können Sie die FAQ-Suche nutzen. Dort können Sie Fragen und Stichwörter eingeben und erhalten dann eine entsprechende Antwort.