Altersteilzeit: Gleitender Übergang in die Rente?

Vielen Angestellten fällt die Arbeit im Alter zunehmend schwer. Da der Vorruhestand jedoch nicht für jeden infrage kommt, gibt es Alternativen, die Ihnen den Übergang in die Altersrente erleichtern sollen. Die Altersteilzeit ermöglicht, die Arbeitszeit zu reduzieren und so schrittweise aus dem Arbeitsleben auszusteigen – und das ohne horrende Rentenabschläge. Wann Sie Arbeitsteilzeit in Anspruch nehmen können, welche Vor- und Nachteile sie mit sich bringt und wie sie sich auf Ihr Gehalt und Ihre Rente auswirken kann: Wir klären die wichtigsten Fragen.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Altersteilzeit: Das Wichtigste im Überblick

Was ist Altersteilzeit?

Die Altersteilzeit ist für Arbeitnehmer eine Möglichkeit, die verbleibende Zeit bis zum Renteneintritt zu überbrücken. Wenn Sie zum Beispiel aufgrund Ihres Alters nicht mehr Ihre volle Arbeitsleistung erbringen können oder möchten, können Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen. Gesetzlich ist dies durch das Altersteilzeitgesetz geregelt:

„Durch Altersteilzeitarbeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden“ (§1 Abs. 1 AltTZG).

Es besteht allerdings kein rechtlicher Anspruch auf Altersteilzeit. Es handelt sich um eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die zwar den Rahmenbedingungen des Altersteilzeitgesetzes entsprechen muss, in den Details aber individuell gestaltet werden kann. Auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können Regelungen zur Altersteilzeit enthalten.

Für wen ist die Altersteilzeit möglich?

Grundsätzlich ist die Altersteilzeit für Sie möglich, wenn diese 4 Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie sind 55 Jahre oder älter.
  • Sie waren innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn der Altersteilzeitarbeit mindestens 1080 Kalendertage (circa 3  Jahre) versicherungspflichtig beschäftigt (dazu zählt beispielsweise auch der Bezug von Arbeitslosen- oder Krankengeld).
  • Bei Beginn der Altersteilzeit sollten Ihnen außerdem noch mindestens 3 Jahre bis zum Renteneintritt bleiben.
  • Sie haben eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber getroffen (§ 2 Abs. 1 AltTZG). Das heißt: Ob er Ihnen als älterer Arbeitnehmer die Altersteilzeit anbietet oder sie Ihnen auf Ihre Bitte hin gewährt, bleibt letztendlich ihm überlassen – sofern weder ein Tarifvertrag noch eine Betriebsvereinbarung anderes vorsehen.

Wie viele Stunden darf und muss ich in der Altersteilzeit arbeiten?

Bei der Altersteilzeit wird Ihre Arbeitszeit auf die Hälfte Ihrer bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit vermindert. Dabei gilt:

„Als bisherige wöchentliche Arbeitszeit ist die wöchentliche Arbeitszeit zugrunde zu legen, die mit dem Arbeitnehmer vor dem Übergang in die Altersteilzeitarbeit vereinbart war. Zugrunde zu legen ist höchstens die Arbeitszeit, die im Durchschnitt der letzten 24 Monate vor dem Übergang in die Altersteilzeit vereinbart war. Die ermittelte durchschnittliche Arbeitszeit kann auf die nächste volle Stunde gerundet werden“ (§ 6 Abs. 2 AltTZ).

Wenn Sie also im Jahr vor Antritt der Altersteilzeit durchschnittlich 38 Stunden in der Woche gearbeitet haben, wird Ihre Arbeitszeit während der Altersteilzeit nun auf durchschnittlich 19 Stunden pro Woche reduziert.

Dürfen nur Vollzeit-Arbeitnehmer Altersteilzeit in Anspruch nehmen?

Nein, die Altersteilzeit wird nicht ausschließlich Vollzeit-Arbeitnehmern gewährt: Auch wenn Sie bisher nur in Teilzeit gearbeitet haben, können Sie Altersteilzeit in Anspruch nehmen und Ihre bisherige Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren. Tatsächlich ist die einzige diesbezügliche Voraussetzung, dass der reine Teilzeitverdienst während der Altersteilzeit mehr als 450 Euro im Monat betragen muss.


Frage aus unserer Online-Rechtsberatung: Passive Phase der Altersteilzeit: Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer?


Welche Altersteilzeitmodelle gibt es?

Altersteilzeit ist nicht gleich Altersteilzeit. Es gibt verschiedene Modelle, die zeigen, wie die verminderte Arbeitszeit aufgeteilt werden kann:

Das Teilzeitmodell

Beim Teilzeitmodell wird die Arbeitszeit über die gesamte Dauer der Altersteilzeit hinweg gleichmäßig verringert. Das heißt also zum Beispiel: Wenn Herr Müller vorher für 40 Stunden beschäftigt war, arbeitet er in der Altersteilzeit nur noch 20 Wochenstunden. Wie diese verringerte Arbeitszeit im Einzelfall aufgeteilt wird, sollte in einer individuellen Absprache festgelegt werden. So kann Herr Müller seine verbleibenden 20 Stunden zum Beispiel gleichmäßig auf die einzelnen Wochentage verteilen und an fünf Tagen je vier Stunden arbeiten – möglich ist aber auch ein Wechsel zwischen Arbeits- und freien Tagen.

Das Blockmodell

Im Gegensatz zum Teilzeitmodell wird beim Blockmodell, wie der Name bereits verrät, die Arbeitszeit in Blöcke aufgeteilt. Dies kann zum Beispiel so aussehen, dass Sie die gesamte erste Hälfte der bewilligten Altersteilzeit weiterhin wie bisher arbeiten und dann die zweite Hälfte freigestellt sind. Hat Frau Schmidt sich beispielsweise mit ihrem Arbeitgeber auf eine Altersteilzeit von vier Jahren geeinigt, kann sie die ersten zwei Jahre wie gewohnt in Vollzeit „vorarbeiten“ und die letzten zwei Jahre zuhause bleiben, während sie weiterhin Lohn erhält.

Tipp: Arbeitsteilzeit gut überdenken und vorbereiten

Egal für welches Modell der Arbeitsteilzeit Sie sich auch entscheiden, es gilt immer: Auf die gesamte Dauer der Altersteilzeit gerechnet, halbiert sich Ihre Arbeitszeit. Sie sollten sich deshalb bewusst machen, dass Sie dadurch Einbußen nicht nur bei Ihrem Gehalt, sondern auch bei Ihrer Rente erwarten. Viele unterschätzen den krassen Wechsel und verfallen dann in den sogenannten „Rentenschock“. Außerdem können eventuell Sonderleistungen wie Dienstwagen oder Weihnachtsgeld wegfallen. Beim Blockmodell sollten Sie insbesondere darauf Acht geben, dass Ihr Lohn, den Sie sich bereits erarbeitet haben, durch eine Insolvenzversicherung abgedeckt ist! Andernfalls kann es schwierig werden, wenn Ihr Arbeitgeber während Ihrer Altersteilzeit tatsächlich insolvent gehen sollte und Ihnen Ihr zustehendes Gehalt nicht mehr auszahlen kann.

Altersteilzeit berechnen: Wie viel Einkommen bleibt mir noch?

Unabhängig vom gewählten Arbeitsteilzeitmodell wird mit der Arbeitszeit grundsätzlich auch Ihr Lohn um 50 Prozent reduziert. Allerdings erhalten Sie zusätzlich eine Aufstockung von mindestens 20 Prozent Ihres Gehalts vom Arbeitgeber, die diesem nach § 4 AltTZG von der Bundesagentur für Arbeit erstattet wird. Ihr Regelentgelt wird also aufgestockt – und Sie erhalten bei 50 Prozent Arbeitsleistung 70 Prozent Ihres ursprünglichen Gehalts.

Doch Achtung: Die 20-prozentige Zulage ist zwar sozialversicherungs- und steuerfrei, wird aber bei der Steuererklärung einbezogen – was zu einer Erhöhung des Steuersatzes führen kann. Darüber hinaus werden während der Altersteilzeit auch Ihre Rentenversicherungsbeiträge (in der Regel in Höhe von 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts) weiterhin vom Arbeitgeber geleistet.

Wie wirkt sich die Altersteilzeit auf meine Rente aus?

Zwar führt die Altersteilzeit aufgrund der verringerten Arbeitszeit zu Einbußen bei der Rente, allerdings sind diese verhältnismäßig gering. Das Altersteilzeitgesetz sieht vor, dass die Rentenbeiträge – basierend auf den Bezügen der bisherigen Arbeitszeit – zu 90 Prozent weitergezahlt werden.

Faustregel: Für jedes Jahr Altersteilzeit werden Sie ungefähr 10 Prozent weniger Rente bekommen, als wenn Sie Vollzeit gearbeitet hätten. Für Angestellte mit einem durchschnittlichen Verdienst würde das nach 10 Jahren Arbeitsteilzeit etwa einen Entgeltpunkt ausmachen.


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