Ihre Rechte als älterer Arbeitnehmer | Deutsche Anwaltshotline
Als Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn gelten Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages im Dienste eines anderen zur Leistung fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet sind. Eine juristische oder wissenschaftliche Definition für den Begriff des älteren Arbeitnehmers gibt es nicht, insbesondere keine starren Altersgrenzen. Im Regelfall gelten Sie bereits mit 50 Jahren als älterer Arbeitnehmer. Ab 55 Jahren haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, Altersteilzeit in Anspruch nehmen.
Die rechtliche Stellung älterer Arbeitnehmer
Grundsätzlich sind ältere Arbeitnehmer allen anderen Arbeitnehmern gleichgestellt. Das Lebensalter kann Auswirkungen auf die im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung vorzunehmende Sozialauswahl haben, ist jedoch nur ein Aspekt unter mehreren. Dennoch können Sie sich als älterer Arbeitnehmer unter Umständen gegen eine solche Kündigung wehren. Wie Sie dabei am besten vorgehen, erfahren Sie in unserem Ratgeber: Alterskündigungsschutz: So wehren Sie sich gegen eine Kündigung im Alter.
Darüber hinaus bieten die Arbeitsagenturen bestimmte Fördermaßnahmen für ältere Arbeitnehmer an, insbesondere auf dem Gebiet der Fort- und Weiterbildung.
Ältere Arbeitnehmer: Beratung durch einen Anwalt
Bei Fragen zu Ihren Rechten und Möglichkeiten als älterer Arbeitnehmer helfen Ihnen die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne weiter und sind an 365 Tagen im Jahr am Telefon oder per E-Mail erreichbar.