Sabbatjahr: So funktioniert die Auszeit vom Job
Monatelang nicht arbeiten müssen und trotzdem weiter Gehalt beziehen? Für viele Arbeitnehmer klingt das nach einem Traum – der heutzutage in Form eines Sabbatjahres wahr werden kann. Wir erklären Ihnen hier, wie die Auszeit vom Job funktioniert und was Sie dabei beachten müssen.
Was ist ein Sabbatjahr?
Das Sabbatjahr – auch Sabbatical oder Gap year – ist ein Ausstieg auf Zeit aus dem Arbeitsverhältnis. Mit anderen Worten: eine gezielte Auszeit vom Job. Ursprünglich diente das Sabbatical amerikanischen Universitätsprofessoren als eine Auszeit von der Lehre um sich auf Ihre Forschung konzentrieren zu können. Sabbatical bedeutete also nichts anderes als ein Forschungs- oder Freisemester. Dieses Konzept wurde weiter entwickelt und schwappte auch bald nach Deutschland über.
Durch das Sabbatjahr haben Sie die Möglichkeit mehrere Monate Ihrem Arbeitsplatz fern zu bleiben, sind aber trotzdem weiter angestellt. Das kann helfen Überarbeitung und Burn-Outs vorzubeugen oder auch die nötige Zeit für eine Weiterbildung zu schaffen.
In Deutschland gibt es für Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatjahr – nur für Lehrer und Beamte durch Tarifverträge. Viele große Unternehmen bieten aber bereits verschiedene Modelle an, die es Arbeitnehmern ermöglichen, eine Auszeit vom Job zu nehmen. Individuelle Absprachen mit Ihrem Arbeitgeber sind ebenfalls oft möglich.
Welche Möglichkeiten habe ich als Arbeitnehmer, eine Auszeit vom Job zu nehmen?
Auszeit vom Job: Teilzeitmodell
Beim Teilzeitmodell vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung mit entsprechend reduziertem Gehalt, arbeiten aber tatsächlich weiter Vollzeit. Auf diese Weise „sparen“ Sie Arbeitsstunden an. Auf diese Ansparphase folgt dann die Freistellungsphase, in der Sie nicht arbeiten müssen, aber dasselbe Gehalt weiter beziehen. Sie bleiben darüber hinaus auch in der freien Zeit sozialversichert. Voraussetzung für dieses Modell ist, dass sie seit mindestens sechs Monaten im Betrieb arbeiten und dieser mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigt.
Auszeit vom Job: Ansparen auf ein Zeitwertkonto
Bei diesem Modell arbeiten Sie mehr Stunden, als in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. Die Überstunden werden dann auf ein Langzeitarbeitskonto angespart und können schließlich am Stück abgefeiert werden. Da hier die Ansparphase sehr lange dauern kann, ist es ratsam weitere Zeiten anzusparen, indem man beispielsweise auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld verzichtet. Der Vorteil dieses Modells ist allerdings, dass Sie in der Ansparphase keine Gehaltseinbußen auf sich nehmen müssen. In der Freistellungsphase sind Sie sozialversichert und beziehen das gleiche Gehalt weiter.
Auszeit vom Job: Unbezahlter Sonderurlaub
Eine weitere Möglichkeit, eine Auszeit vom Job zu nehmen, ist der unbezahlte Sonderurlaub. Hier gibt es keine Ansparphase, aber auch keine Auszahlungen während der Freistellungsphase. Es braucht nur einen Änderungsvertrag zum Arbeitsverhältnis. Im Prinzip handelt es sich hier um einen unbezahlten Ausstieg mit Wiedereinstiegsgarantie. Einen großen Nachteil hat dieses Modell allerdings: Sie sind nicht weiter über Ihren Arbeitgeber sozialversichert und müssen sich freiwillig kranken- und pflegeversichern. Von der Renten- und Arbeitslosenversicherung können Sie sich freistellen lassen. Eine freiwillige Rentenversicherung ist aber sinnvoll, da Sie sonst wichtige Anrechnungszeiten verlieren und sich ihr Sabbatjahr langfristig negativ auf Ihre Rente auswirken kann.
Was it bei einem Sabbatjahr zu beachten?
Ein Sabbatjahr ist eigentlich nie eine spontane Entscheidung sondern bedarf jahrelanger Vorbereitung. Wenn Sie darüber nachdenken eine zeitweise Auszeit von Ihrem Job zu nehmen, sollten Sie zuallererst mit Ihrem Arbeitgeber besprechen, welche Möglichkeiten der Betrieb dafür bietet. Beim Teilzeitmodell ist es unbedingt empfehlenswert, vorher das ungefähre Teilzeitgehalt zu berechnen und sich von seinem Rentenversicherer beraten zu lassen, wie sich das reduzierte Gehalt langfristig auf die Rente auswirkt.
Dann gilt es die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber abzuschließen und unbedingt schriftlich festzuhalten. Darin sollte Folgendes geregelt sein:
- Beginn und Dauer der Auszeit
- Konkrete Zeitansparphase
- Konkrete Gehaltszahlungen
- Ausschluss der Kündigung während der Freistellungsphase
- Gegebenenfalls der Sozialversicherungsschutz während der Freistellungsphase
Sabbatjahr für Lehrer, Beamte und gleichgestellte Angestellte im öffentlichen Dienst
Lehrer, Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst haben einen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von der Arbeit, der auch in allen 16 Bundesländern klar geregelt ist.
Grundsätzlich gibt es auch hier eine Freistellung nach einer Ansparphase, wobei diese Phase je nach Bundesland variieren kann. Beamte müssen, wenn sie ein Sabbatjahr einlegen möchten, rechtzeitig einen formellen Antrag bei Ihrem Dienstherrn stellen.
Der Besoldungsanspruch der Beamten besteht auch während des Freistellungszeitraums – auch für Sonderzuwendungen wie Urlaubsgeld.