Job Sharing: So funktioniert die Arbeitszeitaufteilung

Zwei Arbeitnehmer teilen sich einen Arbeitsplatz. So funktioniert Job Sharing – sehr vereinfacht erklärt. Durch die Aufteilung können sogar Arbeitsstellen teilzeittauglich werden, die es eigentlich nicht sind. Das macht die geteilte Arbeitszeit vor allem für Arbeitnehmer sehr interessant. Doch auch für Arbeitgeber bringt dieses Modell einige Vorteile. Lesen Sie hier, was Sie über Job Sharing wissen müssen.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Was ist Job Sharing?

Job Sharing ist ein Arbeitszeitmodell, das auf Teilzeitarbeit basiert und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales als eines von sieben möglichen Teilzeitmodellen aufgeführt wird. Das Modell gibt es bereits seit den 80er Jahren in Deutschland. Es gewann aber erst in den letzten Jahren an Popularität.

Beim Job Sharing teilen sich zwei – oder mehr – Arbeitnehmer eine Vollzeitstelle und übernehmen dabei gemeinsam die Aufgaben und Verantwortung, die der Job mit sich bringt. Die Aufteilung der Arbeitszeit erfolgt dabei selbstständig und durch Absprachen zwischen den beiden Job-Sharern. Aus diesem Grund ist das Job Sharing mit einem relativ großen Kommunikations- und Planungsaufwand verbunden – bietet den Arbeitnehmern aber zugleich ein hohes Maß an Flexibilität und die Möglichkeit – auch in Teilzeitarbeit – Verantwortung, eigene Projekte und sogar Führungspositionen zu übernehmen.

Die gesetzlichen Grundlagen für das Job Sharing regelt § 13 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG): „Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass mehrere Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen“.

Jeder Job-Sharer bekommt einen eigenen und unabhängigen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber, der Stundenanzahl, Gehalt und gegebenenfalls Urlaub- und Krankheitsvertretung regelt.

Gut zu wissen: Der Arbeitgeber verzichtet beim Job Sharing teilweise auf sein Direktionsrecht, das ihm ermöglicht, die Lage Ihrer Arbeitszeit zu bestimmen. Beim Job Sharing können Sie Ihre Arbeitszeit mit Ihrem Job Sharing-Partner ausmachen und flexibel ändern. Falls Ihr Arbeitgeber nicht möchte, dass einer der Job-Sharer wochenlang dem Arbeitsplatz fern bleibt, muss er Anwesenheitszeiten vertraglich regeln.

Welche Modelle gibt es?

Es gibt verschiedene Modelle von Job Sharing, die sich vor allem in ihrer Organisation unterscheiden.

Job Splitting

Das Job Splitting weicht vom typischen Job Sharing etwas ab, obwohl es die einfachste und auch am weitesten verbreitete Form ist. Hier arbeiten die Arbeitnehmer, die sich gemeinsam eine Vollzeitstelle teilen, unabhängig voneinander. Sie leisten ähnliche Arbeit zu unterschiedlichen Zeiten, müssen sich aber nicht selbstständig untereinander organisieren. Arbeitszeit und Aufgaben werden nicht untereinander, sondern mit dem Chef abgesprochen.

Job Pairing

Das Job Pairing bezeichnet das, was man im Allgemeinen unter Job Sharing versteht. Die Arbeitnehmer, die sich eine Vollzeitstelle teilen, arbeiten miteinander und organisieren sich gemeinsam. Sie teilen sich nicht nur die Stelle sondern auch gemeinsame Projekte, treffen wichtige Entscheidungen gemeinsam und tragen gemeinsam Verantwortung. In den meisten Fällen gibt es einen oder mehrere gemeinsame Bürotage, an denen beide Job-Pairer am Arbeitsplatz anwesend sind. Auf diese Weise können gemeinsame Projekte und Vorgehen einfacher besprochen werden. Job Pairing eignet sich besonders für kommunikative Teamplayer, die sich gerne Verantwortung teilen aber auch zu Kompromissen bereit sind.

Top Pairing

Unter Top Pairing versteht man die Aufteilung einer Führungsposition unter mehreren Vorgesetzten. Man nennt das auch „Doppelspitze“. Top Pairing erfordert allerdings ein hohes Maß an Aufwand und Organisation. Es muss unbedingt im Vorfeld geklärt werden, ob alle Führungskräfte für alle Bereiche gleichermaßen als Ansprechpartner dienen oder ob sie auch das untereinander aufteilen. Diese Entscheidung muss dann an die Mitarbeiter kommuniziert werden, damit die wissen, wer für sie zuständig ist. Darüber hinaus müssen in der Regel wichtige Entscheidungen gemeinsam im Team besprochen und gefällt werden. Top-Pairer müssen also über eine besonders hohe Kompromissbereitschaft verfügen – immerhin teilen sie sich die Verantwortung und müssen die Kontrolle teilweise abgeben. Top Pairing zeigt, dass Teilzeit keineswegs ein Hindernis für Erfolg im Job und Karriere sein muss.

Muss ich den anderen Job-Sharer vertreten, wenn er krank ist?

Wenn Sie sich mit einem anderen Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz teilen und dieser krank wird, sind Sie „zur Vertretung verpflichtet, wenn Sie der Vertretung im Einzelfall zugestimmt haben“ oder „wenn der Arbeitsvertrag bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe eine Vertretung vorsieht und diese im Einzelfall zumutbar ist“ (§ 13 Abs. 1 TzBfG). Mit anderen Worten gesagt, besteht eine Verpflichtung zur Vertretung nur, wenn das arbeitsvertraglich geregelt wurde oder Sie der Vertretung in diesem speziellen Fall zugestimmt haben.

Gerade die Möglichkeit zur gegenseitigen Vertretung macht Job Sharing aber auch für Arbeitgeber – vor allem wenn es um hoch qualifizierte Jobs geht – sehr interessant, da sie mit weniger Ausfallzeiten oder Urlaubslücken rechnen müssen.

Was passiert, wenn einer der Job-Sharer kündigt?

Wenn einer der Job-Sharer aus dem Unternehmen ausscheidet, darf der andere aus diesem Grund nicht gekündigt werden. In dieser Situation genießen Sie als Job-Sharer gemäß § 13 Abs. 2 TzBfG sogar einen Sonderkündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet geeignete personelle oder organisatorische Maßnahmen zu treffen – was nichts anderes heißt, als dass er sich nach einem geeigneten Ersatz umsehen muss, der die frei gewordenen Teilzeitstelle übernimmt. Eine Änderung Ihres Vertrages mittels einer Änderungskündigung ist allerdings möglich, sodass Sie künftig Vollzeit arbeiten würden.


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