Überstunden bei Teilzeit: Was ist zu beachten?

Als Teilzeitkraft müssen Sie in der Regel keine Überstunden machen, da diese dem Konzept einer reduzierten Arbeitszeit widersprechen würden. Wenn Sie sich mit Ihrem Chef aber dennoch darauf geeinigt haben, dass Sie Überstunden leisten, gilt es einiges zu beachten. Hier erfahren Sie, welche Überstundenregelungen für Sie als Teilzeitkraft gelten und worin das Risiko bei regelmäßigen Überstunden liegen kann.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Überstunden in Teilzeit: Das Wichtigste im Überblick

Ich arbeite Teilzeit - Muss ich trotzdem Überstunden machen?

Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, darf Ihr Chef in der Regel keine Überstunden von Ihnen verlangen. Dies widerspräche dem Konzept einer Teilzeitstelle. Ausnahmen gelten, wie auch bei einer Vollzeitstelle, in sogenannten Notsituationen, also zum Beispiel bei Naturkatastrophen, einem Brand oder einer Überschwemmung. In diesen Fällen ist Ihr Chef befugt, einseitig Überstunden anzuordnen.

Es ist ebenso möglich, eine Klausel in Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen einzufügen, nach der Überstunden auch bei Teilzeitjobs legitim werden. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie dann Ihr Einverständnis dazu, Überstunden zu machen, wenn diese nötig sind. Wichtig ist dabei aber, dass anfallende Überstunden im Einzelfall von Ihrem Chef genehmigt, angeordnet oder wenigstens stillschweigend geduldet werden. Das ist wichtig für den Ausgleich der Überstunden.

Ihr Arbeitgeber darf Sie, wenn nicht gerade eine Notsituation vorliegt, nicht zur Leistung von Überstunden verpflichten. Andererseits sollten Sie auch nicht einfach ohne das Wissen Ihres Chefs Überstunden machen, da Sie diese sonst nicht bezahlt bekommen und Ihr Arbeitgeber außerdem dafür Sorge tragen muss, dass Sie die im Arbeitszeitgesetz geregelte maximale Arbeitszeit nicht überschreiten.

Gut zu wissen: Überstunden und Mutterschutz

Für werdende oder stillende Mütter gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Die Anordnung von Überstunden ist in diesem Fall auch in Teilzeit verboten.

Wie werden Überstunden bei Teilzeit vergütet?

Für die Überstundenvergütung in einer Teilzeitstelle gilt das gleiche wie bei einer Vollzeitstelle: Vom Chef geduldete oder angeordnete Überstunden müssen ausgeglichen werden - entweder durch dementsprechende Freizeit oder durch Auszahlung der extra geleisteten Arbeitszeit. Durch eine Klausel im Arbeitsvertrag ist es allerdings möglich, die Vergütung von unaufgeforderten Überstunden bei Teilzeit auszuschließen.

Wenn im Arbeits-, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung keine explizite Regelung getroffen wurde, sind Überstunden mit dem normalen Stundenlohn zu vergüten. Einen Anspruch auf Überstundenzuschläge haben Sie nur, wenn dieser vertraglich geregelt ist oder wenn Ihre tatsächlich geleistete Arbeitsdauer die einer Vollzeitkraft übersteigt.

Gut zu wissen: Gleicher Stundenlohn - ob Teilzeit oder Vollzeit

Bei identischer Tätigkeit und gleicher Qualifikation haben Teilzeitbeschäftigte und Minijobber Anspruch auf den gleichen Stundenlohn wie Vollzeitkräfte. Das bestätigte das Bundesarbeitsgericht mit einem Urteil (Az. 5 AZR 108/22) vom 18.01.2023. Ein Rettungsassistent hatte geklagt, weil er pro Stunde 12 statt 17 Euro verdiente.

Kann meine Teilzeitstelle durch Überstunden automatisch zur Vollzeitstelle werden?

Wenn Sie in Ihrem Teilzeitjob viele Überstunden machen, kann es schnell passieren, dass die vertraglich geregelte Arbeitszeit und die, die Sie tatsächlich geleistet haben, weit auseinander liegen. Wenn Sie beispielweise über mehrere Monate einen kranken Kollegen vertreten und dadurch deutlich mehr arbeiten, als Sie es laut Arbeitsvertrag in Ihrer Teilzeitstelle sollten, stellt das eine nach außen hin einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber dar. Dadurch entsteht automatisch eine stillschweigende Änderung des Arbeitsvertrags und Ihre Teilzeitstelle wird zur Vollzeitstelle – das entschied das Landesgericht Hamm (Az. 8 Sa 2046/ 05).

Diese Änderung rückgängig zu machen ist gar nicht so einfach: Sie können Ihr Einvernehmen dazu bekunden, dass Sie wieder zurück gestuft werden und künftig wieder nur in Teilzeit arbeiten, also reduzierte Arbeitsstunden leisten und das ursprüngliche Teilzeitgehalt beziehen. Möchten Sie das aber nicht, muss Ihr Chef sie weiterhin Vollzeit arbeiten lassen oder den Vertrag mit einer sogenannten Änderungskündigung zurückstufen.

Aus diesem Grund sollte man gerade bei einem Teilzeitjob unbedingt darauf achten, dass Überstunden nicht zur Gewohnheit werden. Für Arbeitgeber ist es notwendig, die tatsächlich geleistete Arbeitszeit ihrer Teilzeitkräfte im Auge zu behalten, um eine solche stillschweigende Änderung des Arbeitsvertrags zu verhindern.


Rechtsberatung für Arbeitsrecht

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

  • Beratung speziell für Arbeitsrecht
  • Erfahrene Anwälte beraten Sie
  • 1,99€/Min aus dem deutschen Festnetz

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der DAHAG Rechtsservices AG:

  • Krisensicherer Honorarumsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice