Gehaltsnachweis: So weisen Sie Ihr Einkommen richtig nach
Den Gehaltsnachweis – nicht zu verwechseln mit der monatlichen Gehaltsabrechnung – müssen Sie selbst bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Er enthält alle Informationen, die Vermieter im Rahmen einer Mieterselbstauskunft wünschen oder Banken für die Vergabe eines Kredites benötigen. Lesen Sie hier alles zum Gehaltsnachweis.
Das Wichtigste zum Gehaltsnachweis
- Warum brauche ich einen Gehaltsnachweis? Er ist für Vermieter und Banken häufig sicherer als eine Gehaltsabrechnung.
- Welche Informationen beinhaltet der Gehaltsnachweis? Er enthält Ihren monatlichen Verdienst, Ihre Abgaben und eventuelle Bonuszahlungen.
- Was gilt für Selbstständige? Hier ist eine Betriebswirtschaftliche Auswertung am aussagekräftigsten. Aber auch Jahresabschlüsse der vergangenen zwei Jahre sind eine Möglichkeit.
Häufig verlangen Vermieter bevor sie sich für Sie als Interessenten auf eine Wohnung entscheiden einen Gehaltsnachweis - auch Einkommensnachweis genannt. Ähnlich ist es auch bei Banken, die – bevor sie einen Kredit vergeben – erst einmal wissen wollen, ob Sie als Kreditnehmer überhaupt infrage kommen. Denn der Gehaltsnachweis ist für jeden, der über Ihre Bonität entscheiden möchte, ein wichtiges Hilfsmittel.
Welche Angaben stehen im Gehaltsnachweis?
Anders als die Gehaltsabrechnung, die Sie in den meisten Fällen jeden Monat ohne Nachfrage erhalten, müssen Sie für einen Gehaltsnachweis selbst aktiv werden. Dabei sind die Angaben, die sich in einem Gehaltsnachweis befinden, denkbar ähnlich zur monatlichen Gehaltsabrechnung. Es werden das monatliche Brutto- und Nettoeinkommen und alle denkbaren Abgaben wie Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls gezahlte Kirchensteuer aufgelistet. Meistens werden zusätzlich auch die Jahressummen angegeben. So können Vermieter oder Kreditgeber erkennen, ob eventuell noch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder zum Beispiel Nachtzuschläge gezahlt werden. Außerdem enthält ein Gehaltsnachweis auch oft die Angabe, wie lange Sie schon bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind. Das sagt aus, wie sicher Ihr Arbeitsplatz und das damit verbundene Einkommen sind.
Gut zu wissen: Vielleicht fragen Sie sich, warum in manchen Fällen nicht einfach eine monatliche Gehaltsabrechnung ausreicht. Ihr Arbeitgeber unterschreibt den Gehaltsnachweis und fügt das Datum hinzu. Aus diesem Grund sind Gehaltsnachweise für Vermieter und Banken glaubwürdiger. Das Risiko einer Fälschung ist damit wesentlich geringer als bei einer üblichen Gehaltsabrechnung.
Doppelt gut zu wissen: Die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG stehen Ihnen bei Problemen mit Ihrem Gehaltsnachweis gern von 7-1 Uhr mit Rat und Tat zur Seite. Unter der Nummer 0900-1 875 004 472* hilft Ihnen ein fachkundiger Rechtsanwalt unkompliziert und in wenigen Minuten.
Was ist die Aufrolldifferenz?
Auf manchen Gehaltsnachweisen – übrigens auch gelegentlich auf Gehaltsabrechnungen – findet sich der Begriff Aufrolldifferenz wieder. Es kann nämlich vorkommen, dass Sie eventuell ein Teil Ihres Gehalts erst später bekommen haben oder gewisse Boni zum Zeitpunkt des Gehaltsnachweises noch nicht gutgeschrieben waren. Das bedeutet letztendlich, dass sich die Beträge auf dem Gehaltsnachweis von denen, die Sie normalerweise erhalten, unterscheiden. Die Aufrolldifferenz kann positiv oder negativ ausfallen. Es könnten ja auch noch Verbindlichkeiten aus dem Vormonat gegenüber Ihrem Arbeitgeber bestehen. Diese sind dann nicht der aktuellen Gehaltsperiode zuzurechnen, erscheinen aber dennoch aus buchhalterischen Gründen auf dem Gehaltsnachweis. Diese Differenz zu Ihrem üblichen Einkommen wird als Aufrolldifferenz bezeichnet.
Gehaltsnachweis für Selbstständige?
Wenn Sie selbstständig sind, dürfte es natürlich schwierig werden, Ihren Arbeitgeber um einen Gehaltsnachweis zu bitten. Selbstständige haben deshalb die Möglichkeit einen Gehaltsnachweis auf andere Art und Weise zu erbringen.
Ein probates Mittel ist hier die Betriebswirtschaftliche Auswertung – kurz BWA. Es handelt sich dabei um ein Dokument Ihres Steuerberaters, in dem die laufenden Daten Ihrer Buchhaltung zu finden sind. Dort sind unter anderem Einkünfte und Kosten aufgelistet, sodass sich Vermieter oder Banken ein Bild Ihrer finanziellen Situation und Zahlungsfähigkeit machen können.
Gut zu wissen: In manchen Fällen reicht auch eine Bescheinigung Ihres Steuerberaters aus. Denn dieser ist für die Angaben haftbar. Das schafft Vertrauen bei denjenigen, die einen Blick auf Ihre finanzielle Situation werfen.