Haushaltsscheck: So melden Sie Ihre Haushaltshilfe an
Rund 80 Prozent der in Deutschland tätigen Haushaltshilfen arbeiten illegal als Schwarzarbeiter. Von den enormen finanziellen Schäden abgesehen, die dem Staat dadurch verursacht werden, ist ein solches Beschäftigungsverhältnis auch für den Beschäftigten sowie für den Arbeitgeber mit Risiken und Nachteilen verbunden. Schwarzarbeiter haben keinen Anspruch auf Urlaub sowie auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Arbeitgeber sind nicht versichert, sollte die Haushaltshilfe durch einen Unfall im Rahmen ihrer Tätigkeit zu Schaden kommen.
Das Haushaltsscheckverfahren bietet daher eine kostengünstige Möglichkeit für Privatpersonen, Minijobber offiziell in ihrem Haushalt zu beschäftigen und sich so nicht nur im Falle eines Unfalls abzusichern, sondern auch steuerliche Vorteile geltend zu machen.
Was ist der Haushaltsscheck?
Beim Haushaltsscheck handelt es sich um ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für einen in einem Privathaushalt beschäftigten Minijobber. Die gesetzliche Regelung zum Haushaltsscheck findet sich in § 28 a Absatz 7 bis 9 SGB IV. Er ist ein Kommunikationsmittel zwischen dem Arbeitgeber des Minijobbers im Privathaushalt und der Minijob-Zentrale und dient in erster Linie zur verpflichtenden Anmeldung des Minijobbers.
Um das Haushaltsscheckverfahren anwenden zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Sie beschäftigen jemanden im Rahmen eines Minijobs für haushaltsnahe Tätigkeiten in Ihrem Privathaushalt:
Minijob: Das regelmäßige Arbeitsentgelt Ihrer Haushaltshilfe darf 556 Euro monatlich nicht übersteigen. Regelmäßig bedeutet, dass diese Grenzen auf das gesamte Kalenderjahr gerechnet werden, das monatliche Entgelt kann 556 Euro also gelegentlich übersteigen, wenn die Grenze von 6.672 Euro im Jahr (= 556 Euro x 12) nicht überschritten wird.
Haushaltsnahe Tätigkeiten: Dabei handelt es sich um Arbeiten, die im Haushalt fällig werden, wie beispielsweise Reinigungsarbeiten, Versorgung von Kindern oder Senioren, Zubereitung von Mahlzeiten oder auch Gartenarbeiten.
Privathaushalt: Die Tätigkeiten müssen in der privaten Wohnung erfolgen. Arbeiten in betrieblichen Räumen oder im gewerblichen Bereich fallen nicht darunter.
Gut zu wissen: Eine Abwicklung über den Haushaltsscheck ist nicht möglich, wenn der Minijobber bereits eine sozialversicherungspflichtige Haupttätigkeit und einen weiteren Nebenjob ausübt.
Wie funktioniert der Haushaltsscheck?
Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, müssen Sie Ihre Haushaltshilfe verpflichtend bei der Minijob-Zentrale anmelden. Für die Erstanmeldung dient Ihnen das Haushaltsscheck-Formular, in das folgende Daten eingetragen werden:
- Ihre Betriebsnummer
- Ihre Steuernummer (wenn Sie eine einheitliche Pauschsteuer für den 556 Euro Minijob zahlen möchten)
- Ihre Bankverbindung
- Die Adresse Ihrer Haushaltshilfe
- Die Sozialversicherungsnummer Ihrer Haushaltshilfe
- Angaben über das gezahlte Entgelt (auch ob es monatlich gleichbleibend ist oder alternativ monatlich variiert. In diesem Fall bekommen Sie automatisch einen Halbjahresscheck von der Minijobzentrale zugeschickt.)
- Die Art des Krankenversicherungsschutzes Ihrer Haushaltshilfe (privat oder gesetzlich)
- Angaben über eventuelle weitere Beschäftigungen Ihrer Haushaltshilfe
- Angaben über den Bezug von Rente oder vergleichbarer Leistungen Ihrer Haushaltshilfe
- Die Angabe darüber, ob Ihre Haushaltshilfe sich von der Rentenversicherung befreien lassen will oder nicht
Die Betriebsnummer erhalten Sie automatisch bei der ersten Anmeldung eines Minijobbers in Ihrem Privathaushalt von der Minijob-Zentrale. Diese benötigen Sie für jede weitere Anmeldung, daher müssen Sie diese notieren und sorgfältig aufbewahren. Die Steuernummer entnehmen Sie Ihrem letzten Steuerbescheid.
Die eventuelle Befreiung von der Rentenversicherung müssen Sie der Minijob-Zentrale innerhalb von sechs Wochen – das entspricht 42 Kalendertage – melden. Die Meldefrist beginnt mit der Unterschrift Ihrer Haushaltshilfe auf dem Haushaltsscheck. Sollte sich Ihre Haushaltshilfe von der Rentenversicherung befreien lassen, fällt lediglich der Eigenanteil des Minijobbers weg; Sie zahlen trotzdem weiterhin den Pauschalbeitrag von fünf Prozent.
Auch wenn diese Angaben auf den ersten Blick zahlreich erscheinen, ist der Zeitaufwand mit ungefähr zehn Minuten relativ gering. Das Haushaltsscheckverfahren beinhaltet gegenüber dem gewöhnlichen DEÜV-Meldeverfahren weniger Angaben. Darüber hinaus müssen Sie als Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr selber berechnen, das erledigt die Minijob-Zentrale auf Basis der Entgeltangaben für Sie.
Das Haushaltsscheckformular muss in dreifacher Ausfertigung unterschrieben werden – auch von Ihrer Haushaltshilfe. Eines geht an die Minijob-Zentrale, eines bekommt Ihre Haushaltshilfe und eines behalten Sie selbst. Alternativ können Sie hier den Haushaltsscheck auch direkt online bei der Minijob-Zentrale ausfüllen und übermitteln.
Durch den Haushaltsscheck wird Ihre Haushaltshilfe automatisch von der Minijob-Zentrale bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet.
Was ist der Halbjahresscheck?
Den Halbjahresscheck bekommen Sie automatisch von der Minijob-Zentrale zugesandt, wenn Sie angeben, dass das monatliche Arbeitsentgelt Ihrer Haushaltshilfe variiert. In dieses Formular tragen Sie einfach das tatsächliche Entgelt für jeden einzelnen Monat ein und schicken ihn halbjährlich an die Minijob-Zentrale. Hier wurde der Arbeitsaufwand gegenüber dem regulären Anmeldeverfahren deutlich reduziert, da Sie nur noch zweimal im Jahr Angaben an die Minijob-Zentrale senden müssen.
Was ist der Änderungsscheck?
Der Änderungsscheck wurde 2017 von der Minijob-Zentrale eingeführt. Mit ihm lassen sich etwaige Änderungen gegenüber der Erstanmeldung besser bei der Minijob-Zentrale melden als mit dem Haushaltsscheck. Solche Änderungen können zum Beispiel sein:
- Adresse des Arbeitgebers oder der Haushaltshilfe
- Versicherungsstatus in der Kranken- und Rentenversicherung
- Bankverbindung
- Neue Entgelthöhe
- Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses
Der Änderungsscheck wird darüber hinaus zur Abmeldung Ihrer Haushaltshilfe verwendet.
Welche Abgaben muss ich für meine Haushaltshilfe zahlen?
Die Abgaben, die Sie als Arbeitgeber eines Minijobbers im privaten Haushalt leisten müssen, sind sehr gering. Es handelt sich dabei um Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, eine Pauschsteuer und Umlagen als Ausgleich für Ihre Aufwendungen bei Krankheit (U1) und Schwangerschaft bzw. Mutterschaft (U2). Insgesamt betragen diese Abgaben maximal 14,94 Prozent vom Arbeitsentgelt. Darüber hinaus fallen Beiträge zur Unfallversicherung in Höhe von 1,6 Prozent an.
Sollten Sie Ihre Haushaltshilfe nur im Rahmen eines kurzfristigen Minijobs beschäftigen, fallen lediglich Umlagen zum Ausgleich Ihrer Aufwendungen bei Krankheit (U1) oder Schwangerschaft bzw. Mutterschaft (U2) an. Dazu kommen die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Welche Vorteile ergeben sich für mich als Arbeitgeber durch den Haushaltsscheck?
Die Abwicklung via Haushaltsscheck bietet Ihnen nicht nur eine kostengünstige Möglichkeit, einen Minijobber in Ihrem Privathaushalt zu beschäftigen, sondern erleichtert Ihnen darüber hinaus auch die Anmeldung deutlich. Ziel des Haushaltsschecks ist daher, die Schwarzarbeit in Deutschland zu verringern und den dadurch entstehenden Risiken für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber vorzubeugen. Für Sie als Arbeitgeber ergeben sich durch den Haushaltsscheck einige Vorteile.
Legalität
Eine Haushaltshilfe oder einen Gärtner schwarz zu beschäftigen ist gegen das Gesetz. Da die meisten Beschäftigungen steuerpflichtig sind, werden dem Staat dadurch jährlich enorme finanzielle Schäden verursacht. Spätestens, wenn sich Ihre Haushaltshilfe während der Arbeitszeit verletzt, fliegt die Schwarzarbeit auf, da der behandelnde Arzt verpflichtet ist, die Behandlung bei der gesetzlichen Unfallversicherung zu melden. Das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sieht empfindliche Bußgelder und in schwerwiegenden Fällen sogar Gefängnisstrafen vor. Auch Arbeitnehmern drohen erhebliche Strafen, weil er in den meisten Fällen wegen Steuerhinterziehung angeklagt werden kann.
Nicht jede Form von Aushilfe im Haushalt gilt tatsächlich als Schwarzarbeit. Wenn das Nachbarskind lediglich gelegentlich für ein paar Euro auf Ihr Kind aufpasst oder Sie einmalig Hilfe beim Umzug bekommen und dafür ein „Dankeschön“ bezahlen, verstoßen Sie damit in der Regel nicht gegen das Gesetz. Sobald eine solche Hilfe im Haushalt aber regelmäßig vorkommt und die Beweggründe Ihres Helfers finanzieller Herkunft sind, laufen Sie schnell Gefahr Ihrer Meldepflicht bei der Minijob-Zentrale nicht nachgekommen zu sein und ordnungswidrig zu handeln. Um wirklich sicher zu gehen, ob es sich um eine meldepflichtige Tätigkeit handelt, sollte der jeweilige Einzelfall geprüft werden. Diese Möglichkeit bietet Ihnen der Haushaltsscheck. Mit nur wenigen Angaben können Sie schnell und einfach prüfen, ob es sich bei der Tätigkeit ihrer Hilfskraft um eine meldepflichtige Tätigkeit handelt und so möglichen Strafen wegen Strafarbeit entgehen.
Unfallversicherung
Durch den Haushaltsscheck wird Ihre Haushaltshilfe automatisch bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet. Sollte sie sich im Rahmen ihrer Beschäftigung in Ihrem Haushalt oder auch auf dem Arbeitsweg durch einen Unfall verletzten, sind Sie als Arbeitgeber abgesichert und tragen keinerlei Kosten für die Behandlung. Eine solche Absicherung entfällt natürlich bei illegaler Beschäftigung Ihrer Haushaltshilfe. Im Falle eines Arbeitsunfalls würden Sie auf den Behandlungskosten sitzen bleiben und darüber hinaus ein Bußgeld von 5.000 Euro zahlen müssen, weil Sie Ihre Haushaltshilfe nicht bei der Minijob-Zentrale angemeldet haben.
Steuervorteile
Als angemeldeter Arbeitgeber eines Minijobbers in Ihrem Privathaushalt ergeben sich für Sie steuerliche Vorteile. Sie erhalten für die im Vorjahr geleisteten Löhne und Beiträge automatisch eine Bescheinigung von der Minijob-Zentrale, die Sie beim Finanzamt als Nachweis bei der Einkommenssteuererklärung verwenden können. Dadurch erhalten Sie eine Steuerermäßigung von 20 Prozent Ihrer Aufwendungen. Das sind maximal 510 Euro pro Jahr oder aber 42,50 Euro im Monat. Auf diese Weise werden die Kosten, die Sie für eine angemeldete Haushaltshilfe aufwenden müssen, gering gehalten.