Halbbruder: Gesetzliche Bedeutung im Erbrecht
Lesen Sie hier, was ein Halbbruder ist und welche gesetzlichen Regelungen es für Halbbrüder im Erbrecht und Familienrecht gibt.
Halbbruder: Definition und Bedeutung
Der Begriff "Halbbruder" wird im Gesetz nicht definiert. Halbbrüder haben nur einen gemeinsamen Elternteil. Der juristische Begriff hierfür lautet Halbgeschwister. Für Halbgeschwister gibt es einige besondere Regelungen. So ist es Halbgeschwistern nicht erlaubt zu heiraten.
Halbbruder und Stiefbruder: Wo liegt der Unnterschied?
Abzugrenzen ist der Halbbruder dabei insbesondere von einem sog. Stiefbruder, denn für Stiefbrüder gelten derartige Verbote gerade nicht. Halbgeschwister sind miteinander verwandt. Reine Stiefgeschwister gerade nicht.
Was gilt im Erbrecht?
Ein häufiges Problem bei Halbbrüdern ist das Erbrecht, insbesondere wenn der gemeinsame Elternteil stirbt. Hier kommt es häufig zu dem Versuch dem einen Kind etwas zu vererben und dem anderen nicht. In diesem Fall ist eine schnelle rechtliche Klärung erforderlich.
Viele Fragen zum Thema "Halbbruder" lassen sich von einer/m in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwältin oder -anwalt innerhalb weniger Minuten sofort klären, auch kann Ihnen ein/e Anwältin oder -walt auf Wunsch schnell Tipps geben, wie Sie Ihre rechtlichen Probleme in diesem Bereich angehen können und welche weiteren Schritte notwendig sind.