Gesetzliche Erbfolge: Diese Erbansprüche haben Sie, wenn es kein Testament gibt!

Wenn Personen versterben, müssen Hinterbliebene nicht nur emotional mit dieser neuen Situation klarkommen. Auch rechtlich kommen einige Herausforderungen auf potenzielle Erben zu, die nicht selten in Rechtsstreitigkeiten enden. Erfahren Sie hier, was die gesetzliche Erbfolge ist, wie sie geregelt ist und wer überhaupt Erbansprüche hat.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Das Wichtigste in Kürze

Erbansprüche: Wann tritt die gesetzliche Erbfolge ein und wer kann überhaupt erben?

Hat ein Verstorbener kein offizielles Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese regelt, welche Erbansprüche bestehen und legt so fest, ob Ehepartner, Geschwister oder Kinder erben dürfen. Der Begriff des Erbanspruchs bezeichnet nicht nur den Anspruch, den eine Person auf das Erbe hat, sondern in manchen Kontexten auch den Pflichtteil. Dieser wird durch die gesetzliche Erbfolge geregelt, die in § 1924 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt ist. Sie bestimmt, welche*r Hinterbliebene zu welchem Teil erben darf. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

 

Gut zu wissen: Wie ist die Reihenfolge der gesetzlichen Erbfolge?

Als engste Verwandte zählen laut der gesetzliche  Erbfolge Kinder und Enkel, daher sind diese vorrangig erbbrechtigt. Dann kommen Eltern und Geschwister. Schließlich Onkel und Tanten. Ehepartner, Schwiegereltern sowie Schwager und Schwägerinnen zählen laut gesetzlicher Erbfolge nicht zu den Verwandten. Ehepartner können allerdings von ihrem Ehegattenerbrecht Gebrauch machen und haben daher trotzdem Erbansprüche.

Erbfolge ohne Testament: Habe ich Erbansprüche und wie hoch sind sie?

Wie hoch die Erbansprüche sind und wer überhaupt erben darf, wenn kein Testament vorliegt, legt das BGB über das Verwandtschaftsverhältnis fest. Es teilt Verwandte in sogenannte Ordnungen und Stämme auf.

Gesetzliche Erbfolge und Verwandtschaftsgrad: Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Beim Erbanspruch unterscheidet das Gesetz zwischen mehreren Ebenen, die sich auf Ehepartner, Blutsverwandtschaft, sogenannten Stämmen und den Staat aufteilen.

So haben Ehepartner und Partner, die in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben, ein besonderes Erbrecht und erben vorrangig. Die Erbfolge gestaltet sich dann so:

Ehepaar hat keine Kinder oder Eltern des verstorbenen Ehepartners sind bereits verstorben: hinterbliebener Ehepartner erbt alles
Ehepaar hat Kinder oder Enkel: hinterbliebener Ehepartner erbt die Hälfte
Eltern der oder des Verstorbenen leben noch: hinterbliebener Ehepartner erbt drei Viertel des Nachlasses

Danach haben die nächsten Blutsverwandten Vorrang. Hier wird zwischen verschiedenen Ordnungen unterschieden, die wie folgt aussehen:

  1. Gesetzliche Erben erster Ordnung: nächste Verwandte nach § 1924 BGB sind
    Kinder und Enkelkinder des Verstorbenen
  2. Gesetzliche Erben zweiter Ordnung: entfernte Verwandte nach § 1925 BGB sind Geschwister, Neffen, Nichten, gegebenenfalls auch geschiedene Elternteile des Erblassers
  3. Gesetzliche Erben dritter Ordnung: nach § 1925 BGB sind das
    Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen, gegebenenfalls Urgroßeltern

Lebt auch nur ein einziger Verwandter in einer höheren Erbordnung, gehen alle Angehörigen der danach folgenden Erbordnungen leer aus.

Wenn ein Erbe schon vorverstorben ist, also vor dem Erbfall starb, erben dessen Kinder oder Enkel. Dies wird durch das Erbrecht nach Stämmen geregelt. Sind keine Erben auffindbar oder schlagen alle das Erbe aus, erbt automatisch der Staat. An ihn gehen dann zwar die Besitztümer der oder des Verstorbenen über, aber er muss nicht oder nur bedingt für Schulden des Verstorbenen aufkommen.

Haben adoptierte Kinder Erbansprüche?

Auch adoptierte Kinder können zu Erben werden. Denn wenn Sie ein Kind adoptieren, sind Sie rein rechtlich mit ihm verwandt. Die Erbfolge bei Adoption regelt § 1754 Abs. 1 BGB: „Nimmt ein Ehepaar ein Kind an oder nimmt ein Ehegatte ein Kind des anderen Ehegatten an, so erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten.“

Damit ist ein minderjähriges, adoptiertes Kind Erbe erster Ordnung. Gleichzeitig ist das Kind bei der Adoption von seinen Rechten und Pflichten gegenüber seinen leiblichen Eltern befreit. Das heißt: Es kann nicht mehr Erbe seiner leiblichen Eltern sein. Handelt es sich bei dem Adoptivkind um ein Kind, das bereits volljährig ist, gelten jedoch andere Regeln. Bei Volljährigkeit bestehen die verwandtschaftlichen Beziehungen zu den Eltern weiterhin. Das regelt § 1770 Abs. 2 BGB. Somit kann ein volljähriges Adoptivkind potenziell Erbe von vier Personen sein, also sowohl von den leiblichen als auch den Adoptiveltern erben.

Gesetzliche Erbfolge bei Testament

Grundsätzlich gilt: Liegt ein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge nicht ein. Denn damit regelt ein Verstorbener, wer erben soll und wer nicht. Dennoch steht Hinterbliebenen ein Pflichtteil zu, wenn sie laut Erbfolge dazu berechtigt sind. Das heißt: Auch der enterbte Sohn kann Erbansprüche geltend machen, obwohl er nicht im Testament steht. Alle Informationen zum Pflichtteil finden Sie in unserem Ratgeber zu Pflichtanteil - Wer erbt dem Gesetz nach?


Gesetzliche Erbfolge: Die häufigsten Fragen

  • Was passiert wenn keine Erben vorhanden sind?

    Sind keine erben auffindbar oder wenn alle Erben das Erbe ausschlagen, erbt automatisch der Staat.

  • Was erbt der Ehepartner nach der gesetzlichen Erbfolge?

    Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge nach deutschem Recht ist bestimmt durch den Grundsatz der Verwandtenerbfolge nach Ordnungen. Dabei schließen Verwandte, die mit dem Erblasser näher verwandt sind, die entfernteren Verwandten von der Erbfolge aus.

     

    Die Ehegatten sind nicht miteinander verwandt. Die Erbansprüche des Ehepartners resultieren aus dem Ehegattenerbrecht. Die Höhe des Erbanteils des Ehepartners richtet sich dabei zum einen nach dem Güterstand, in welchem die Ehegatten im Zeitpunkt des Erbfalles gelebt haben, und zum anderen danach, neben welchen Verwandten des verstorbenen Ehegatten der überlebende Ehegatte gesetzlicher Erbe wird.

     

    Das Ehegattenerbrecht bestimmt auch die Höhe des Pflichtteils des Ehegatten.

     

  • Wie beeinflusst eine Erbausschlagung die gesetzliche Erbfolge?

    Gemäß § 1942  BGB können Angehörige das Erbe ausschlagen. Dies kann immer dann sinnvoll sein, wenn Sie durch die Annahme des Erbes schlechter gestellt werden – etwa, weil Sie hohe Schulden erben würden. Die Ausschlagung des Erbes hat dann gemäß § 1953 BGB zur Folge, dass der rangnächste Angehörige in die Erbfolge eintritt. Es kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen, die dann gelten würde, wenn der Erbausschlagende nicht mehr leben würde.


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