Abschlagszahlung
Abschlagszahlung - Infos und Rechtsberatung
Abschlagszahlungen spielen im Mietrecht eine Rolle. In der Regel leistet der Mieter auf die anfallenden Betriebskosten nur monatliche Abschlagszahlungen, über die dann vom Vermieter nach Ablauf des vereinbarten Abrechnungszeitraums abzurechnen ist. Unter Berücksichtigung der erfolgten Abschlagszahlungen ergibt sich dann eine Nachforderung oder ein Guthaben. Welche Betriebskosten der Vermieter geltend machen darf, hängt davon ab, was die Vertragsparteien insoweit vereinbart haben. Bei Wohnraum muss zudem die Betriebskostenverordnung beachtet werden.
Ansonsten ist der Mieter nicht berechtigt, auf die Miete nur Abschlagszahlungen zu leisten, es sei denn er hätte dies mit dem Vermieter wegen vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten so vereinbart.
Abschlagszahlungen werden auch geleistet, um vom Vormieter Möbel oder Einrichtungsgegenstände zu übernehmen, wenn Abschlags- oder Ratenzahlungen vereinbart wurden. Derartige Verträge sollte in jedem Falle schriftlich geschlossen werden.
Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG gerne zur Verfügung.