Kanalgebühren - Infos und Rechtsberatung
Die Kanalgebühren sind städtische Gebühren, die in der Regel für die Benutzung öffentlicher Entwässerungssysteme erhoben werden. Sie setzen sich im Wesentlichen aus Anlagenbetriebskosten, Abwasserabgaben und kalkulatorischen Abschreibungen zusammen. Die Kanalgebühren werden anhand des Wasserverbrauchs berechnet, also pro Kubikmeter.
Bei den Kanalgebühren handelt es sich um eine auf den Mieter umlagefähige Position im Sinne der Betriebskostenverordnung (ehemals Anlage 2 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung). Die Kanalgebühren können also bei dem Mieter bei Erstellung der Betriebskostenabrechnung in Ansatz gebracht werden. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Kanalgebühren ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurden.
Kanalgebühren können in der Betriebskostenabrechnung nach Parteien, Personen oder nach Quadratmeter der Raumfläche umgelegt werden. Ein einmal gewählter Verteilerschlüssel muss jedoch stets beibehalten werden, es sei denn, sämtliche Parteien stimmen einer Änderung ausdrücklich zu. Da Kanalgebühren von der Kommune erhoben werden, hat der Vermieter keinen Einfluss auf die Höhe dieser Position. Auf Anfrage muss der Vermieter jedoch Belegeinsicht gewähren.
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