Energiekrise: Darf der Vermieter Warmwasser und Heizung drosseln?

Die Kosten für Energie, sei es Strom, Gas oder Öl, steigen stetig. Deutschlands größter Wohnungskonzern hat bereits angekündigt, in seinen Wohnungen nachts die Heizung zu drosseln. Nicht ganz unbegründet fragen sich daher zahlreiche Mieter*innen, ob ihnen ihr Vermieter demnächst ebenfalls aus Kostengründen die Warmwasserversorgung oder die Heizung einschränkt. Doch ist dies überhaupt rechtmäßig?

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Darf der Vermieter die Heizung drosseln?

Vermieter haben in Deutschland die Pflicht, während der sogenannten Heizperiode vom 1.Oktober bis 30. April, eine bestimmte Mindesttemperatur in ihren jeweiligen Wohnungen zu gewährleisten. Diese ist zwar nicht gesetzlich festgelegt, allerdings wurden durch die Rechtsprechung Vorgaben definiert. Während der Heizperiode muss der Vermieter die Heizungsanlage so einstellen, dass eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius zu erreichen ist.

Allerdings muss diese Mindesttemperatur nicht 24 Stunden am Tag erreicht werden. Zwischen 23 und 6 Uhr darf ihr Vermieter die Mindesttemperatur auf 18 Grad Celsius drosseln. Eine Absenkung der Heizungstemperatur in der Nacht ist also zulässig.

Wird die jeweilige Mindesttemperatur unterschritten, liegt ein Mietmangel vor, welcher unter Umständen eine Mietminderung gemäß § 536 BGB begründet. Die Höhe dieser hängt allerdings immer vom Einzelfall ab.  

Eine kostengünstige Ersteinschätzung ob ein Mietmangel vorliegt erhalten Sie in der Anwaltshotline der DAHAG Rechtsservices AG. Erfahrene, selbstständige Kooperationsanwälte beraten Sie hier rund um die Uhr kostengünstig zu allen mietrechtlichen Fragen in Zusammenhang mit der Energiekrise.

Gut zu wissen

Der Vermieter darf die Heizung nur nachts, genauer gesagt von 23 bis 6 Uhr,  drosseln. Klauseln in einem Mietvertrag über eine Drosselung zu anderen Zeiten sind unwirksam.

Darf der Vermieter die Warmwasserversorgung einschränken?

Das Mietrecht ist hier sehr eindeutig. Die Warmwasserversorgung muss grundsätzlich das ganze Jahr über 24 Stunden am Tag gewährleistet sein. Der Vermieter ist verpflichtet sicher zu stellen, dass ausreichend Wasser mit einer Temperatur von 40 bis 50 Grad verfügbar ist, zu jeder Tageszeit. Einem Urteil des Amtsgerichts Schöneburg zufolge, muss spätestens nach 10 Sekunden oder höchstens nach 5 Liter Wasserverbrauch eine Temperatur von 45 Grad zur Verfügung stehen. Ist dies längere Zeit nicht der Fall, haben Sie auch hier die Möglichkeit der Mietminderung.

In diesem Fall dürfen Vermieter Heizung oder Warmwasser drosseln

Ein Vermieter kann mit seinen Mietern eine entsprechende Vereinbarung über die Einschränkung der Warmwasserversorgung beziehungsweise der Heizung abschließen. Dabei müssen allerdings alle Mieter ausdrücklich zustimmen, zudem muss der Vermieter bei allen Mietern individuell nachfragen und das Einverständnis einholen. Ein Aushang im Hausflur reicht hierfür beispielsweise nicht aus.

Beachten Sie: Die Rechtsprechung bezüglich der Drosselung von Heizung und Warmwasser kann sich verhältnismäßig schnell ändern in den nächsten Monaten, je nach Entwicklung der Energieversorgung. Um zu gewährleisten, dass Sie bei dem Thema auf dem neuesten Stand sind, können Sie jederzeit eine telefonische Rechtsberatung durch einen selbständigen Kooperationsanwalt der DAHAG Rechtsservices AG in Anspruch zu nehmen.


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