Balkonreinigung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Balkonreinigung - Infos und Rechtsberatung

Gehört zur Mietwohnung auch ein Balkon oder eine Loggia, so ist der Mieter verpflichtet, diesen Balkon regelmässig zu reinigen.

Dabei ist zu beachten, dass der Schmutz, der anfällt, nicht einfach vom Balkon gefegt werden sollte. Hierbei treten neben der Tatsache, dass dieses Verhalten eine Umweltverschmutzung darstellt sehr häufig unzumutbare Beeinträchtigungen der Nachbarn auf. Zu unterscheiden ist zwischen Sanierung und Reinigung der Balkonanlage. Reinigung ist der Mieter verpflichtet, zur Sanierung der Vermieter. Grobe Beschädigungen am Balkon sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. Ein Balkon, der saniert werden muss, weil z.B. die Statik nicht mehr gewährleistet ist, und deshalb längere Zeit nicht mehr genutzt werden kann, berechtigt unter Umständen zu einer Mietminderung. Die Balkonreinigung gehört zur Instandhaltung der Gesamtwohnung. Bei Wohnungsübergabe ist daher auch der Balkon besenrein zu übergeben.

Weitere Informationen: Balkonnutzung: Was Mieter auf dem Balkon dürfen und was nicht

Bei Unklarheiten sollte ein Fachmann für Mietrecht gefragt werden.


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