Mietkaution Rückzahlung: Welche Fristen gelten für den Vermieter?
Die Wände sind gestrichen, die Schlüssel sind übergeben und alles was noch aussteht, ist die Rückzahlung Ihrer Mietkaution. Doch die erfordert häufig ordentlich Geduld: Denn dem Vermieter steht eine angemessene Prüf- und Überlegungsfrist zu, die im Einzelfall auch länger als ein halbes Jahr sein kann.
Rückzahlung der Mietkaution
- Es gibt kein einheitliches Gesetz, welches besagt, bis wann der Vermieter die Kaution zurückgezahlt haben muss.
- In der Praxis erfolgt die Rückzahlung der Kaution etwa drei bis sechs Monate nach Wohnungsübergabe.
- Will der Vermieter die Kaution länger als sechs Monate einbehalten, sollten Mieter zumindest einen Teil der Mietkaution zurückfordern.
Wie lange hat der Vermieter Zeit, um die Kaution zurückzuzahlen?
Wer damit rechnet, seine Kaution direkt im Anschluss an die Wohnungsübergabe zurückzuerhalten, wird in den meisten Fällen eines Besseren belehrt. Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit und viele Forderungen sind nicht sofort ersichtlich. Dies trifft beispielsweise bei versteckten Mietschäden oder nur unzureichend verrichteten Renovierungsarbeiten zu. Auch wenn die Betriebskostenabrechnung aufgrund fehlender Rechnungen noch nicht final erfolgen kann, berechtigt das den Vermieter dazu, die Kaution länger als gedacht einzubehalten.
Es gibt keine gesetzliche Frist, bis wann der Vermieter die Kaution zurückgezahlt haben muss. Die Praxis zeigt, dass die meisten Mieter die Sicherheitszahlung etwa drei bis sechs Monate nach Auszug wieder auf dem Konto haben. Will der Vermieter die Kaution länger einbehalten, sollten Sie als Mieter ihn schriftlich darum bitten, Ihnen seine Gründe zu nennen. In vielen Fällen können Sie dann zumindest einen angemessenen Teil Ihrer Kaution zurückfordern. Letzteres trifft vor allem dann zu, wenn der Vermieter die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung und den Verdacht auf eine Nachzahlung als Grund nennt. In diesem Fall entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2006, dass der Vermieter nicht mehr als drei bis vier monatliche Vorauszahlungen einbehalten darf.
Vermieter sollten allerdings eines beachten: Gemäß § 548 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verjähren die Ansprüche des Vermieters wegen „Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache“ nach sechs Monaten. Wer sich also ein halbes Jahr nach der Wohnungsübergabe nicht beim Mieter meldet und Forderungen aus Mietschäden oder unterlassenen Rückbauten geltend macht, hat keinen Anspruch mehr auf das Geld.
Unser Tipp für Mieter: Kommt es zum Streit um die Kaution, sollten Sie nicht sofort klein beigeben. Oftmals verhalten sich Vermieter gerade in Bezug auf die Kaution nicht gesetzeskonform, was ihre Ansprüche erlöschen lässt und Ihre Rechte als Mieter stärkt. So forderte ein Vermieter seine neuen Mieter dazu auf, die Kaution direkt nach der Wohnungsbesichtigung im Rahmen einer einzigen Zahlung zu begleichen. Er missachtete dabei, dass das Gesetz Mieter dazu berechtigt, die Kaution in drei gleichen Raten zu zahlen. Als die Mieter ein Jahr später auszogen, erschien er nicht zum vereinbarten Übergabetermin, bediente sich im Nachhinein aber an deren Kaution, da er Mietsachschäden feststellte. Das Amtsgericht Donaueschingen sprach den Mietern daraufhin die Rückzahlung der Kaution in voller Höhe zu: Durch sein Verhalten habe der Vermieter sein Rückbehaltungsrecht verwirkt (Az. 2 C 65/15).
Gut zu wissen: Wenn Ihr ehemaliger Vermieter die Kaution übermäßig lange einbehält, sollten Sie ihm Druck machen und ihn schriftlich zur Rückzahlung auffordern. Ansonsten verjähren Ihre Ansprüche nach drei Jahren und Sie müssen auf Ihre Kaution verzichten. Die 3-Jahres-Frist beginnt ab Ende des Jahres zu laufen, in dem der Vermieter die Kaution hätte prüfen müssen. Sind Sie beispielsweise im September 2017 ausgezogen, läuft die Frist ab Januar 2018. Ihre Ansprüche können Sie entsprechend bis zum 31. Dezember 2020 geltend machen.
Lesen Sie hier einen Fall aus unserer E-Mail-Beratung: Bis wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?
Rückzahlung der Mietkaution: Beratung durch einen Anwalt
Gerade weil es keine starren Fristen gibt und Gerichte immer im Einzelfall entscheiden, herrscht bei vielen Mietern Unsicherheit: Müsste die Kaution nicht längst schon wieder auf dem Konto sein? Wie lange kann sich der ehemalige Vermieter mit der Prüfung der Wohnung Zeit lassen? Können Mietmängel auch Monate nach Auszug und Übergabe der Wohnung noch beanstandet werden? Für schnelle Hilfe sorgt bei Fragen rund um die Rückzahlung der Mietkaution die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline. Erfahrene Anwälte schätzen Ihre Lage für Sie ein und geben Ihnen rechtssichere Tipps zum weiteren Vorgehen.