Partys feiern in der Wohnung - Was ist erlaubt?
Sie haben gerade Ihren Geburtstag gefeiert und planen jetzt eine Halloween-Party? Oder möchten Sie die Beförderung mit Freunden und Kollegen begießen? Zweimal im Jahr darf man ja bei sich zu Hause feiern, denken viele Deutsche. Dabei gibt es gar kein Recht auf Party. Sollte Ihre Feier zu sehr ausarten und Ihre Nachbarn stören, können auf Sie sogar sehr unangenehme Konsequenzen und hohe Bußgelder zukommen. Damit Ihre Party kein finanzieller Reinfall wird, erklären wir Ihnen hier, was Sie übers Feiern in der Wohnung wissen müssen.
Wie oft darf ich zu Hause feiern?
Kämpfe für dein Recht auf Party, lautet – übersetzt – ein Songtitel der Beastie Boys. Und tatsächlich ist folgender Irrglaube weit verbreitet: Dass man zweimal im Jahr oder sogar einmal pro Monat das Recht hätte, eine Feier in seiner Wohnung oder im Garten zu schmeißen. Ein Grundrecht, Partys zu feiern, gibt es aber nicht.
Das bedeutet nicht, dass Sie überhaupt keine Gäste zu sich einladen dürfen. Sie müssen sich aber an gewisse Richtlinien halten, um Streit mit den Nachbarn oder dem Vermieter zu vermeiden. Andernfalls können diese wegen Lärmbelästigung rechtlich gegen Sie vorgehen.
Gut zu wissen: Was gilt in der Silvester-Nacht?
Für die lauteste Nacht des Jahres gelten theoretisch die selben Regeln wie im restlichen Jahr, also Nachtruhe ab 22 Uhr. Doch praktisch sind die Behörden meist nachsichtiger. Wenn es ab 24 Uhr draußen richtig laut wird, fällt die Party beim Nachbarn kaum ins Gewicht. Doch wenn das Silvesterfeuerwerk vorbei ist, sollte höchstens auf Zimmerlautstärke weiter gefeiert werden.
Grillfeier im Garten: Was ist erlaubt?
Wenn Sie im Sommer Ihre Freunde zu einer Grillfeier in Ihrem Garten einladen und dabei Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen, sagen die meisten nichts dagegen. Wichtig ist, dass das Grillen im Garten nicht grundsätzlich per Mietvertrag oder Hausordnung ausgeschlossen ist. Ansonsten riskieren Sie eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung Ihres Mietvertrags, wenn Sie wiederholt grillen.
Erlaubt Ihr Mietvertrag das Grillen – oder sind Sie sogar der Eigentümer – spricht grundsätzlich nichts dagegen, den Grill im Garten anzuschüren und auch ein paar Freunde dazu einzuladen.
Jede Woche dürfen Sie Ihre Nachbarn aber auch nicht einräuchern – es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Grillen verursacht Rauch, verschiedene Gerüche und meistens ist auch Lärm damit verbunden. Fühlen sich Ihre Nachbarn durch zu häufiges Grillen gestört, droht im schlimmsten Fall eine Unterlassungsklage. Dabei sind die Entscheidungen der Gerichte, wie oft im Jahr gegrillt werden darf, sehr unterschiedlich.
Darüber hinaus gilt ab 22 Uhr Nachtruhe. Das bedeutet, dass Sie Ihre Gartenfeier ab 22 Uhr nach drinnen verlegen und sich in Zimmerlautstärke unterhalten sollten. So ermöglichen Sie Ihren Nachbarn die Ruhe, die ihnen gesetzlich zusteht.
Feiern in der Wohnung
Für Partys in Ihren eigenen vier Wänden – oder auch den gemieteten – gilt im Prinzip dasselbe. Sie haben leider kein Recht darauf. Halten Sie sich aber an bestimmte Regeln, kann es Ihnen auch niemand grundsätzlich verbieten.
Egal, wie ausgelassen die Stimmung ist, wie viele Gäste anwesend sind und wie viel Alkohol fließt: Ab 22 Uhr gilt auch hier Nachtruhe.
Genauer bedeutet das, dass Geräusche in Ihrer Wohnung ab 22 Uhr nachts Zimmerlautstärke nicht überschreiten dürfen. Zimmerlautstärke ist definiert als ein Geräuschpegel zwischen 30 und 55 Dezibel. 30 Dezibel sind in etwa so laut wie ein Flüstern. Ein normales Gespräch wird bis zu 55 Dezibel laut. Das bedeutet: Sie können sich zu jeder Tages- und Nachtzeit normal unterhalten, denn bei Ihren Nachbarn kommt das Geräusch ja noch einmal leiser an. Alles was darüber hinausgeht – lachen, schreien, poltern – stört die Nachtruhe.
Für Ihre Party heißt das leider, dass Sie die Musik auf Zimmerlautstärke herunterdrehen müssen. Andernfalls können sich Ihre Nachbarn beim Vermieter beschweren oder sogar die Polizei rufen, um Ihre Party zu beenden. Das gilt auch an Halloween, Fasching und theoretisch sogar an Silvester.
Unser Tipp: Viele Nachbarn sind viel verständnisvoller als die deutsche Gesetzgebung. Reden Sie persönlich mit Ihren Nachbarn und erklären Sie, warum Sie gerne eine Party feiern würden. Bitten Sie sie um Erlaubnis dafür, länger als bis 22 Uhr Musik spielen zu dürfen. Besprechen Sie mit ihnen, dass sie Ihnen Bescheid geben sollen, wenn es zu laut wird. Sie können Ihre Nachbarn auch gleich mit einladen – dann hat auch selten jemand was dagegen.
Aber Achtung: Entgegen der weit verbreiteten Meinung reicht es nicht, einen Zettel in den Hausflur zu hängen und den Nachbarn so mitzuteilen, dass Sie eine Party schmeißen. Auf diese Weise ist es nicht möglich, deren Einwilligung einzuholen und es gibt Ihnen daher auch keinen Freifahrtschein für eine lange, laute Feier.
Ruhestörung: Was erwartet mich?
Ihre Party ist so spaßig, dass Sie gar nicht gemerkt haben, dass es bereits mitten in der Nacht ist und Sie immer noch sehr laut sind? Sobald Ihre Nachbarn vor der Tür stehen und Sie bitten, leiser zu sein, sollten Sie sich dringend daran halten. Denn nächtliche Ruhestörung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Daneben kann Ihr Vermieter Sie bei mehrfacher Störung der Nachtruhe abmahnen und schließlich sogar kündigen.
Für Ihre Party kann die Beschwerde eines Nachbarn auch ganz schnell das Aus bedeuten. Denn der kann bei Ruhestörung die Polizei rufen. Klingeln die Beamten schließlich an Ihrer Tür, machen diese sich erst ein Bild der Lage und werden Sie bitten, ruhig zu sein. Halten Sie sich daran und drosseln die Lautstärke daraufhin auf Zimmerlautstärke, folgen in der Regel keine weiteren Konsequenzen.
Sie sollten dann auf keinen Fall die Musik wieder lauter drehen, sobald die Beamten weg sind. Denn müssen diese wiederholt anrücken, dürfen sie Ihre Party beenden, die Gäste nach Hause schicken und sogar die Musikanlage beschlagnahmen. Darüber hinaus drohen Ihnen eine Anzeige wegen nächtlicher Ruhestörung und ein Bußgeld. In den meisten Fällen liegt das bei einer Hausparty bei einem dreistelligen Betrag – kann aber auch in die Tausende gehen.