Arbeitslosengeld (2024): Anspruch, Höhe, Rechtsberatung
Insolvenzen, Einsparmaßnahmen, Personalabbau: Eine Kündigung kann zwar viele unterschiedliche Gründe haben, doch sie ist immer ein harter Schlag für den Arbeitnehmer. Das Arbeitslosengeld I (ALG I) soll diesen ein wenig abfedern und Ihnen dabei helfen, die Zeit bis zum nächsten Job finanziell zu überbrücken. Wie Sie Arbeitslosengeld beantragen, wie hoch es ausfällt und für wie lange Sie es maximal beziehen können, erfahren Sie hier.
Wer bekommt Arbeitslosengeld?
Wenn Sie weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, gelten Sie als arbeitslos. Das reicht jedoch noch nicht aus, um Arbeitslosengeld zu beanspruchen. Sie müssen zudem in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben (§§ 136 f. Sozialgesetzbuch III).
Beispiele:
Herr Meister erhält eine betriebsbedingte Kündigung und meldet sich arbeitslos. Bei seinem Arbeitgeber war er seit 15 Monaten angestellt. Somit hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben.
Frau Schneider arbeitet im selben Betrieb wie Herr Meister und wird ebenfalls betriebsbedingt gekündigt. Sie war allerdings lediglich seit 7 Monaten im Betrieb. Als Berufsanfängerin war das ihr erster Job. Sie hat somit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Auch Herr Schwarz ist von der Kündigungswelle betroffen. Er war – ebenso wie Frau Schneider – erst seit 7 Monaten im Betrieb tätig. Zuvor war er 6 Monate lang in einem anderen Unternehmen beschäftigt. Damit war er innerhalb der Rahmenfrist insgesamt 13 Monate versicherungspflichtig beschäftigt, wodurch er Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hat.
Wie so oft gilt: Ausnahmen bestätigen die Regel. So gibt es beispielsweise Ersatzzeiten, die angerechnet werden können, wenn Ihre versicherungspflichtige Beschäftigungsdauer zu kurz ist. Dazu zählen beispielsweise Wehrdienst, Mutterschaft und Kindererziehung, Krankengeldbezug sowie Jugend- und Bundesfreiwilligendienst. Auch wenn die gängigen Bezugszeiten auf Sie nicht zutreffen, sollten Sie sich dringend beraten lassen. Unter Umständen können Sie doch Arbeitslosengeld beantragen. Wenden Sie sich hierfür an Ihren Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit. Gehen Sie davon aus, dass dieser Sie falsch beraten hat oder gibt es Probleme mit den Nachweisen Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigungsdauer, sollten Sie sich juristischen Rat holen. Die telefonische Rechtsberatung über die Deutsche Anwaltshotline bietet hier schnelle und kostengünstige Hilfe: Wählen Sie einfach die 0900-1 875 001 705* und schon werden Sie mit einem erfahrenen Anwalt für Sozialrecht verbunden.
Wie beantrage ich Arbeitslosengeld?
Auch wenn die Kündigung Sie vermutlich erst einmal aus der Bahn wirft: Es gilt, einen kühlen Kopf zu behalten, denn die Antragsfristen für das Arbeitslosengeld sind verhältnismäßig knapp bemessen. Schieben Sie den Antrag zu lange vor sich her, drohen Sperrzeiten.
Schritt 1: Melden Sie sich arbeitsuchend
Eine Kündigung ist nur in seltenen Fällen fristlos. Meist sind Sie nach Zugang der Kündigung noch für einige Monate angestellt. Nichtsdestotrotz müssen Sie schon jetzt handeln und sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Als Frist gilt, dass Sie den Antrag spätestens 3 Monate vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses gestellt haben müssen. Erfahren Sie erst später von der anstehenden Arbeitslosigkeit, müssen Sie sich spätestens 3 Tage nach Kenntnisnahme arbeitsuchend melden.
Geben Sie Ihren Antrag verspätet ab, droht Ihnen eine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes von einer Woche und eventuell eine verkürzte Bezugsdauer.
Schritt 2: Melden Sie sich arbeitslos
Finden Sie nicht schnell genug eine neue Stelle, müssen Sie sich im Anschluss arbeitslos melden. Dies muss spätestens am ersten Tag der eigentlichen Arbeitslosigkeit geschehen sein.
Zu beachten ist allerdings, dass das Einreichen eines Online-Formulars oder ein kurzer Anruf bei der Agentur für Arbeit nicht genügt. Sie müssen sich persönlich arbeitslos melden.
Gut zu wissen: Wurde Ihnen fristlos gekündigt, müssen Sie sich nicht zuerst arbeitssuchend melden. In diesem Fall sollten Sie sich direkt auf den Weg zur Agentur für Arbeit machen, um sich arbeitslos zu melden.
Schritt 3: Beantragen Sie Arbeitslosengeld
Haben Sie sich arbeitslos gemeldet, können Sie im Anschluss daran Arbeitslosengeld beantragen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Sie die oben angegebenen Bedingungen erfüllen.
Gut zu wissen: Alle Formulare und Anträge finden Sie im eService-Portal der Bundesagentur für Arbeit.
Arbeitslosengeld: Wie viel Geld bekomme ich?
Das Arbeitslosengeld wird individuell berechnet und orientiert sich an Ihrem durchschnittlichen Verdienst aus den letzten 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit.
In den meisten Fällen beläuft sich das Arbeitslosengeld auf 60 Prozent des pauschalisierten Nettogehalts. Haben Sie Kinder, erhöht sich das Arbeitslosengeld auf 67 Prozent des Nettogehalts. Auch Ihre Steuerklasse beeinflusst die Höhe des Arbeitslosengeldes.
Die Bundesagentur für Arbeit bietet einen kostenlosen Arbeitslosengeld-Rechner (2024) an, mit dem Sie Ihren individuellen Anspruch berechnen können. Beachten Sie allerdings, dass es sich dabei um eine unverbindliche Einschätzung handelt.
Gut zu wissen: Wenn Ihnen das Arbeitslosengeld nicht ausreicht, können Sie meist problemlos einen Nebenjob aufnehmen. Dabei sind allerdings gewisse Freibeträge und Höchstarbeitszeiten zu beachten. Mehr dazu erfahren Sie hier:
Arbeitslosengeld: Darf ich einen Nebenjob annehmen?
Maximale Anspruchsdauer ALG I
Versicherungspflichtige Beschäftigungsdauer in den 5 Jahren vor Arbeitslosigkeit (in Monaten) | Höchstbezugsdauer (in Monaten) | ||
---|---|---|---|
12 | 6 | ||
16 | 8 | ||
20 | 10 | ||
24 | 12 |
Auch Ihr Alter wirkt sich auf Ihre Bezugsdauer aus. Dies liegt daran, dass der Gesetzgeber Arbeitslose im fortgeschrittenen Alter zusätzlich absichern will.
Maximal Anspruchsdauer ALG I (ab 50 Jahre)
Versicherungspflichtige Beschäftigungsdauer in den 5 Jahren vor Arbeitslosigkeit (in Monaten) | Vollendetes Lebensjahr | Höchstbezugsdauer (in Monaten) | ||
---|---|---|---|---|
30 | 50 | 15 | ||
36 | 55 | 18 | ||
48 | 58 | 24 |
Ein Beispiel: Herr Müller erhält mit 56 Jahren und nach 5 Jahren Beschäftigungsdauer die Kündigung. Arbeitslosengeld I erhält er dementsprechend für maximal 18 Monate.
Gut zu wissen: Die Anspruchsdauer erhöht sich, wenn Sie in den letzten 5 Jahren schon einmal Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben und die Anspruchsdauer damals nicht vollständig ausgeschöpft haben.
Vorsicht: Sperre beim Arbeitslosengeld
Auch wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, kann es sein, dass die Agentur für Arbeit Ihnen diesen anhand einer Sperrzeit kürzt. Während dieser Zeit, die bis zu 12 Wochen betragen kann, erhalten Sie keine Leistungen.
Weitere Informationen: Umgehen Sie die Sperre beim Arbeitslosengeld
Die Sperrzeit wird dann verhängt, wenn Sie sogenanntes versicherungswidriges Verhalten an den Tag gelegt haben. Hier ein paar Beispiele:
- Sie haben Ihre Arbeitslosigkeit selbst und ohne wichtigen Grund herbeigeführt.
- Sie haben eine zumutbare Stelle abgelehnt.
- Sie konnten die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen nicht nachweisen.
- Sie haben die berufliche Eingliederung oder andere Weiterbildungsmaßnahmen verweigert.
- Sie sind zum verordneten ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin nicht erschienen.
Ihnen wurde das Arbeitslosengeld gesperrt? In diesem Fall ist guter Rat teuer: Die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG unterstützen Sie nicht nur telefonisch unter der 0900-1 875 001 705*, sondern im Rahmen der Online Rechtsberatung auch per E-Mail.
Was kommt nach dem Arbeitslosengeld I?
Das Arbeitslosengeld I erhalten Sie nur für maximal 12 bzw. 24 Monate bei fortgeschrittenem Alter. Wenn die Bezugsdauer zu verstreichen droht und Sie noch immer keine neue Stelle gefunden haben, sollten Sie sich dringend wieder mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen: Zwar steht Ihnen nach ALG I Bürgergeld zu, doch müssen Sie diese Leistung erneut beantragen. Automatisch wird sie nicht gewährt.