Kostenlose Rechtsberatung mit Beratungshilfe: Infos und Alternativen

Wer sich keine Rechtsberatung leisten kann, bekommt diese dank der Beratungshilfe kostenlos. Hier finden Sie alle Infos und günstige Alternativen.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Was ist Beratungshilfe?

Bei der Beratungshilfe handelt es sich um eine Sozialleistung für Rechtssuchende gemäß Beratungshilfegesetz. Wenn Sie ein rechtliches Problem haben, sich aber keinen anwaltlichen Beistand leisten können, können Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Sie erhalten daraufhin einen Beratungshilfeschein, mit dem Sie zum Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen können. Dafür ist lediglich eine Schutzgebühr von 15 Euro fällig, welche der Anwalt Ihnen aber auch erlassen kann. Der Anwalt berät Sie dann kostenlos und rechnet über den Beratungshilfeschein direkt mit dem Gericht ab.

 

Was umfassen Beratungshilfe und Beratungshilfeschein?

Nehmen Sie Beratungshilfe in Anspruch, erhalten Sie eine kostenlose Rechtsberatung von einem Anwalt Ihrer Wahl. Dieser darf Ihr Anliegen nur im Einzelfall ablehnen. Denn obwohl ein Anwalt bei Beratungshilfe-Fällen ein geringeres Honorar erhält, ist er grundsätzlich verpflichtet, diese zu übernehmen.

Neben der kostenlosen Beratung durch einen Anwalt umfasst die Sozialleistung:

  • Vertretung durch einen Anwalt
  • Kosten für den Schriftverkehr
  • Komplette außergerichtliche Regelung von Streitfällen

Kann Ihr Problem nicht außergerichtlich gelöst werden, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Welche Rechtsprobleme werden von der Beratungshilfe gedeckt?

Beratungshilfe können Sie für nahezu alle Rechtsprobleme beantragen. Allerdings darf der Fall nicht schon bei Gericht liegen, denn den Zuschuss gibt es nur für die außergerichtliche Lösung von Streitfällen.

Beratungshilfe können Sie beantragen bei Problemen aus…

  • …dem Zivilrecht (z. B. Kaufrecht, Probleme mit dem Vermieter, Streit mit dem Nachbarn, Scheidungs- und Unterhaltsangelegenheiten, Schadenersatzansprüche)
  • …dem Arbeitsrecht (z. B. Kündigung, Abmahnung, Auflösungsvertrag)
  • …dem Sozialrecht (z. B. Fragen und Problemen rund um das Bürgergeld, früher Hartz IV und andere Sozialleistungen, Kranken-, Renten- und Unfallversicherung)
  • …dem Verwaltungsrecht (z. B. Problemen mit BAföG oder Fragen zum Schulrecht)
  • …dem Verfassungsrecht (z. B. Verletzungen der Grundrechte)

Auch bei Ordnungswidrigkeiten oder strafrechtlichen Angelegenheiten kann Beratungshilfe beantragt werden. Die Hilfe beschränkt sich im diesem Fall allerdings nur auf die Beratung und nicht auf zusätzliche Leistungen wie die anwaltliche Vertretung.

Wer hat Anspruch auf Beratungshilfe?

Anspruch auf Beratungshilfe hat grundsätzlich jeder, der sich keine Rechtsberatung leisten kann. Beziehen Sie Bürgergeld (das frühere Arbeitslosengeld II), Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Ihr Antrag auf Beratungshilfe genehmigt wird. Aber auch wenn Sie ein regelmäßiges Einkommen haben, können Sie Beratungshilfe beantragen. Eine klare Einkommensgrenze gibt es dabei nämlich nicht: Das Amtsgericht berechnet immer individuell, ob der Antrag genehmigt oder abgelehnt wird. Als Faustregel gilt: Das Einkommen (inklusive regelmäßiger Bezüge wie Mieteinnahmen oder BAföG) darf nach Abzug aller Ausgaben wie Mietkosten oder Unterhaltszahlungen nicht über dem Bürgergeld (früher ALG II) oder der Sozialhilfe liegen.

Wichtig: Bürgergeld statt Hartz IV!

Seit dem 01. Januar 2023 gibt es statt Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, das sogenannte Bürgergeld. Die neuen Regelungen im Detail finden Sie hier

Wie beantrage ich Beratungshilfe?

Der Antrag auf Beratungshilfe muss beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Dazu müssen Sie Ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse offenlegen. Sorgen Sie also dafür, dass Sie relevante Dokumente wie die Kontoauszüge der letzten drei Monate, Hinweise auf Bezüge wie BAföG, Rente oder Arbeitslosengeld, den Mietvertrag und Nachweise über etwaige Unterhaltspflichten mitbringen. Auch das vom Bundesjustizministerium erstellte Formular namens „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ muss möglichst genau ausgefüllt werden.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Beratungshilfe?

Die wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie sich eine Rechtsberatung schlichtweg nicht leisten können und Ihr Einkommen unter der vom Amtsgericht berechneten individuellen Einkommensgrenze liegt.

Außerdem müssen andere Möglichkeiten der Beratung nicht gegeben oder Ihnen nicht zuzumuten sein. Sind Sie beispielsweise Mitglied in einer Gewerkschaft oder einem Mieterverband und wird dort kostenlose Rechtsberatung angeboten, müssen Sie sich an diese Institutionen wenden.

Als letzte Voraussetzung darf die Inanspruchnahme der Beratungshilfe nicht mutwillig erfolgen. Haben Sie den Zuschuss für ein bestimmtes Problem beispielsweise schon beantragt, können Sie bei Rückfragen oder für eine Zweitmeinung nicht noch einmal einen Antrag stellen.

Sonderfälle: Kostenlose Rechtsberatung in Berlin, Bremen und Hamburg

In Bremen und Hamburg gibt es keine Beratungshilfe. Stattdessen wird in diesen Bundesländern die öffentliche Rechtsberatung angeboten, die Sie in Anspruch nehmen können. Dabei erteilen Ihnen sogenannte Rechtsauskunfts- und Vergleichsstellen Rechtsrat.

In Berlin können Sie sich selbst entscheiden, ob Sie die öffentliche Rechtsberatung nutzen oder die gängige Beratungshilfe beantragen möchten.

Rechtsberatung online oder per Telefon: Günstige Alternativen zur Beratungshilfe

Die Beratungshilfe beschränkt sich häufig auf die Erstberatung, denn in vielen Fällen kann der Sachverhalt von einem erfahrenen Anwalt schnell geklärt werden. Der Rechtssuchende erhält alle Infos zu seinen Rechten und Pflichten, was ihm dabei hilft, die Situation rechtssicher zu meistern.


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