Belegungsbindung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Belegungsbindung - Infos und Rechtsberatung

Die Belegungsbindung - oft auch als Wohnungsbindung bezeichnet - bedeutet, dass die Nutzung des Wohnraumes besonders geregelt ist.

Betroffen sind Wohnungen, die bzw. deren Errichtung mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sind. Die Inanspruchnahme der öffentlichen Mittel verpflichtet den Wohnungseigentümer, die Wohnung nur einen bestimmten Kreis von Mietern zu vermieten, d. h. das allgemeines Belegungsrecht beschränkt die Mieterauswahl auf wohnberechtigte Bewerber. Bei den wohnberechtigten Bewerbern handelt es sich in der Regel um Menschen, die über ein geringes Einkommen verfügen. Der potentielle Mieter muss einen Wohnungsberechtigungsschein vorweisen können, dieser ist bei den Wohngeldstellen zu beantragen. Will der Eigentümer die Wohnung selbst nutzen, dann muss er ebenfalls jedenfalls theoretisch einen Wohnungsberechtigungsschein nachweisen können, d. h. z. B. ein ebenso geringes Einkommen nachweisen können, wie ein Mieter. Neben dem Einkommen spielt die Größe der Wohnung und die einzuziehende Personenzahl eine Rolle.

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