Wohnungsbindung: Infos und Rechtsberatung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Die Wohnungsbindung besteht bei staatlich geförderten Wohnungen nach dem Wohnungsbindungsgesetz. Diese Wohnungen dürfen nur zu konkreten Mietbedingungen inkl. einer festgesetzten Miethöhe an Interessenten vermietet werden, die Höhe der Miete darf die Kosten, die zur Deckung der laufenden Aufwendungen durch den Vermieter erforderlich sind, nicht übersteigen (vgl. § 8 Wohungsbindungsgesetz ). Mieter einer solchen Wohnung müssen über einen sogenannten Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügen.

Dieser wird erteilt, wenn gesetzlich festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die jeweiligen Einkommensgrenzen variieren je nach Bundesland. Die Wohnungsbindung entsteht durch eine staatliche Förderung, die der Eigentümer in Anspruch genommen hat. Die für ihn dadurch entstandenen finanziellen Vorteile sollen auf diesem Wege vor allem bedürftigen Mietern zu Gute kommen.

Die Wohnungsbindung ist Teil der Wohnungsförderung und gehört somit in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Bundesländer, so dass sich die einzelnen Bedingungen unterscheiden können.

Eine bestehende Wohnungsbindung kann gerade beim Verkauf von Immobilien zu Problemen führen.

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