Betrug: Was § 263 StGB über Irrtum und Täuschung sagt

Haben auch Sie schon mal eine Mail von einem nigerianischen Prinzen erhalten, der dringend eine Millionensumme auf Ihrem Konto parken muss? Oder haben Sie angeblich in einer Lotterie gewonnen und sollten Ihre Kontodaten angeben, um den Gewinn zu erhalten? Betrugsversuche sind heute leider alltäglich geworden – allen voran im Internet. Aber wann spricht man von Betrug? Und wie kann man sich vor Betrug schützen? Diese und mehr Fragen beantworten wir in unserem Ratgeber.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Betrug: Definition und Tatbestandsvoraussetzungen

Betrug ist ein sogenanntes Vermögensdelikt und wird in §263 Strafgesetzbuch (StGB) folgendermaßen definiert:

„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.

Was erst mal sehr kompliziert klingt, ist eigentlich recht einfach zu erklären. Sobald eine Täuschung (Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen) bei dem Opfer zu einem Irrtum führt, aufgrund dessen das Opfer einen Vermögensschaden erleidet, spricht man von Betrug. Die Kausalität muss dabei gegeben sein. Das bedeutet, dass der Vermögensschaden wegen des Irrtums entstanden sein muss und der Irrtum definitiv auf die Täuschung zurückzuführen ist. Betrug ist ein sogenanntes Vorsatzdelikt: Der Täter oder die Täterin selbst muss eine Bereicherungsabsicht haben – er hat es also bewusst darauf abgesehen, dass er sich rechtswidrig durch diese Täuschung bereichert. Einen fahrlässigen Betrug, also einen Betrug aus Versehen, gibt es nicht.

Schon der Betrugsversuch ist strafbar.

Dreiecksbetrug: Die Betrugsmasche auf Ebay-Kleinanzeigen und wie Sie sich davor schützen können

 

Der Getäuschte und der Geschädigte müssen übrigens nicht unbedingt ein und dieselbe Person sein. In solchen Fällen spricht man vom Dreiecksbetrug. Solche Betrugsmaschen sind vor allem bei Verkäufen im Internet sehr häufig. So beispielsweise bei Ebay oder auch Ebay Kleinanzeigen. Die Betrüger oder Betrügerinnen nutzen hier für den Betrug das Zahlsystem Paypal.

Ein Beispiel: Leonie bietet auf Ebay Kleinanzeigen eine Kamera für 200 Euro zum Verkauf an. Tobi meldet sich bei ihr und bittet sie um ihre Paypal-Daten, damit er die 200 Euro überweisen kann. Die Kamera möchte er dann persönlich abholen. Gleichzeitig bietet Tobi auf Ebay-Kleinanzeigen aber ein Tablet zum Verkauf an – ebenfalls für 200 Euro. An diesem Tablet ist Rebecca interessiert. Sie tritt mit Tobi in Kontakt und dieser gibt ihr ein Paypal-Konto an, auf das sie die 200 Euro überweisen soll. Er gibt ihr allerdings nicht seine eigenen Daten, sondern die von Leonie. Rebecca überweist jetzt also ohne es zu wissen Leonie 200 Euro und denkt, sie erwirbt damit ein Tablet. Leonie sieht den Zahlungseingang auf ihrem Paypal-Konto und geht davon aus, dass dies die 200 Euro von Tobi sind, der die Kamera damit bezahlt. Als Tobi bei Leonie vor der Tür steht, gibt sie ihm daher die Kamera mit. So kommt Tobi durch eine Täuschung an die Kamera. Leonie hingegen hat erst Zugriff auf die 200 Euro auf ihrem Paypal-Konto, wenn der Käufer bestätigt, dass er die gekaufte Ware erhalten hat. Rebecca bekommt aber ihr Tablet nicht, sie meldet bei Paypal also einen Betrug und erhält ihre 200 Euro zurück. Rebecca ist in diesem Fall also getäuscht worden. Den Vermögensschaden hat allerdings Leonie erlitten, denn sie hat jetzt weder das Geld noch die Kamera.

Opfer von dieser Betrugsmasche sind mittlerweile schon viele Käufer*innen und Verkäufer*innen auf Online-Plattformen wie Ebay-Kleinanzeigen geworden. Das Problem besteht hier vor allem darin, dass die Opfer über mehrere Tage gar nicht merken, dass sie betrogen wurden und bis zu ihrer Anzeige die entsprechenden IP-Daten des Betrügers schon wieder gelöscht sind. Sie sollten bei Verkäufen im Internet daher unbedingt auf folgendes achten:

  • Bestehen Sie bei persönlicher Abholung auf Barzahlung des Käufers oder der Käuferin.
  • Lassen Sie sich bei persönlicher Abholung eventuell den Personalausweis des Käufers oder der Käuferin zeigen.
  • Wenn Sie die Ware per Post versenden müssen, schicken Sie die Ware nie an eine Packstation, sondern nur an eine reale Adresse.

 

 

Welche Arten von Betrug gibt es?

Es gibt tatsächlich sehr wenige Bereiche im alltäglichen Leben, in denen nicht betrogen wird. Je nachdem in welchem Zusammenhang ein Betrug geschieht, unterscheidet man verschiedene Arten.

  • Erschleichen von Leistungen

    Sie haben kein Ticket für das begehrte Konzert bekommen und klettern daher über den Absperrzaun? Damit erschleichen Sie sich eine Leistung, die Ihnen nicht zusteht. Ebenso verhält es sich beim Schwarzfahren. Sie nutzen eine Leistung, für die Sie nicht bezahlt haben.

  • Warenbetrug und Warenkreditbetrug

    Im Beispiel oben hat Rebecca Leonie einen Warenbetrug vorgeworfen: Rebecca hat den Kaufpreis für eine Ware bezahlt, Leonie aber hat die Ware nie versandt. In diesem Fall, wenn die gekaufte Ware nie beim Käufer ankommt, spricht man von Warenbetrug. Warenkreditbetrug hat im obigen Beispiel Tobi begangen: Er hat eine Ware erhalten, aber niemals dafür bezahlt.

  • Sozialbetrug (z.B. BAföG-Betrug)

    Wenn Sie einen Antrag für Sozialleistungen stellen – beispielsweise Arbeitslosengeld oder BAföG – und absichtlich falsche Angaben machen, spricht man vom Sozialbetrug. Sie betrügen in einem solchen Fall das zuständige Amt über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse, da Sie bei der Höhe ihres Vermögens oder auch Ihres Verdienstes lügen.

     

  • Versicherungsbetrug

    Ihre gute Freundin lässt ihr neues Handy fallen, es geht kaputt und Sie melden Ihrer Haftpflichtversicherung, dass Sie für den Schaden am Handy verantwortlich sind, damit die Freundin Geld von der Versicherung bekommt? Dann begehen Sie Versicherungsbetrug. Dieser kommt vor allem bei geringen Schadenssummen vor – ist aber dennoch strafbar.

  • Gewerbsmäßiger Betrug

    Wenn der Betrug eine dauerhafte Einnahmequelle für Sie darstellt, spricht man von einem gewerbsmäßigen Betrug.

  • Einmietbetrug

    Sie vermieten Ihre Wohnung und die Mieterin unterschreibt den Mietvertrag – sie hat allerdings nicht vor, Miete zu bezahlen. Damit begeht sie Einmietbetrug und Sie haben den Salat. Unter Umständen ärgern Sie sich jetzt sehr lange mit der Mieterin herum, bis Sie ihr Geld bekommen und die Mieterin wieder aus der Wohnung auszieht.

     

  • Kreditkartenbetrug

    Vor allem Urlauber werden häufig Opfer von Kreditkartenbetrug: Sie haben an einem Geldautomaten Geld abgehoben, wobei  die Betrüger Ihre Daten kopiert haben. In einigen Wochen fallen Ihnen merkwürdige Abbuchungen auf Ihrem Konto auf – Sie sind Opfer eines Kreditkartenbetrugs geworden.

    In solchen Fällen sollten Sie sofort Ihre Bank kontaktieren, Ihre Karte sperren lassen und die falschen Abbuchungen anzeigen. Bei Kreditkartenbetrug haftet die Bank und muss Ihnen in der Regel das Geld zurückbuchen. Lediglich wenn Sie eine Mitschuld am Missbrauch Ihrer Kreditkartendaten haben, haben Sie unter Umständen Pech und die Bank erstattet Ihnen nichts zurück. Auch die Nutzung gestohlener oder gefälschter Kreditkarten fällt unter Kreditkartenbetrug.

     

    Kreditkartenabbuchung stornieren lassen: So funktioniert es

     

    Spätestens auf Ihrer Kreditkartenabrechnung sollten Ihnen falsche Abbuchungen auffallen. In einem solchen Fall sollten Sie schnell handeln. Informieren Sie sofort Ihren Kreditkartenherausgeber und lassen Sie die Abbuchung stornieren. Dafür müssen Sie einen Widerspruch zu der Abbuchung einreichen. Das geht schriftlich über ein Formular oder bei vielen Kreditkarteninstituten auch online über Ihr Online-Banking. In der Regel wird der Betrag dann auf Ihr Konto zurückgebucht. Aber Vorsicht: Die Frist dafür beträgt 8 Wochen. Kontrollieren Sie daher Ihre Kreditkartenabrechnung regelmäßig. Ist die falsche Abbuchung länger als 8 Wochen her, haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine Rückbuchung.

     

Betrug zum Opfer gefallen: Wo Anzeige wegen Betrugs stellen?

Sollten Sie Opfer eines Betrugs geworden sein, wenden Sie sich unbedingt an die Polizei. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, schildern Sie der Polizei Ihren Fall, bevor Sie Anzeige erstatten. Denn eine Betrugsanzeige können Sie nicht mehr zurückziehen. Im schlimmsten Fall zeigen Sie zu Unrecht jemanden an – damit machen Sie sich selbst strafbar.

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie betrogen wurden, erstatten Sie Anzeige. Das geht:

  • bei jeder Polizeidienststelle, in einigen Bundesländern sogar online,
  • bei der Staatsanwaltschaft,
  • oder beim Amtsgericht.

Bei begründetem Verdacht werden dann von den Strafverfolgungsbehörden Ermittlungen eingeleitet.

Gut zu wissen: Grundsätzlich kann jeder Anzeige wegen Betrugs erstatten – nicht nur das Opfer. Sie können also einen Betrug anzeigen, dem Ihre Mutter, Ihr Vater oder auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin aufgesessen ist.

Bekomme ich als Betrugsopfer Schadensersatz?

Sind Sie Opfer eines Betrugs geworden, haben Sie einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz. Dafür müssen Sie allerdings selbst eine privatrechtliche Klage einrichten.

Doch Vorsicht: Die Anwalts- und Prozesskosten dafür sind sehr hoch und lohnen sich bei kleinen Streitwerten nicht, da sie die Entschädigungssumme vermutlich übersteigen.

Wann verjährt Betrug?

Betrug hat eine Verjährungsfrist von 5 Jahren. Die Frist beginnt, sobald die Tat abgeschlossen ist und dem Opfer ein Vermögensschaden entstanden ist. Nach Ablauf dieser 5 Jahre kann der Betrüger oder die Betrügerin nicht mehr dafür belangt werden.

Betrugsanzeige bekommen: Was passiert jetzt?

Erhalten Sie eine Anzeige wegen Betrugsverdachts, bedeutet das, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde. Je nach Ergebnis der Ermittlungen kann das Verfahren eingestellt werden, Auflagen gegen Sie erlassen werden oder Klage bei Gericht gegen Sie eingereicht werden.

Sie sollten sich in einem solchen Fall an einen Anwalt oder eine Anwältin für Strafrecht wenden.

Verfahren wird eingestellt

Wenn der Betrugsverdacht gegen Sie nicht erhärtet wird, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Sie einstellen. Das kann bei geringem Schaden passieren oder wenn Sie zuvor nicht vorbestraft waren.

Verfahren wird gegen Auflagen eingestellt

Das Verfahren gegen Sie kann auch gegen Auflagen wieder eingestellt werden. Solche Auflagen könnten gemeinnützige Arbeit oder eine Wiedergutmachungszahlung an eine gemeinnützige Organisation darstellen. Diesen Auflagen müssen Sie allerdings zustimmen.

Klage wird vor Gericht eingereicht

Erhärtet sich der Betrugsverdacht gegen Sie und geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Sie vor Gericht verurteilt werden, wird sie vermutlich Klage erheben. In den meisten Fällen wird dann ein sogenannter Strafbefehl erlassen.

Betrug: Welche Strafen drohen?

Das Strafgesetzbuch regelt in § 263, dass bei einer Verurteilung wegen Betrugs eine Geldstrafe oder aber eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren möglich ist. Die tatsächliche Strafe hängt davon ab:

  • wie hoch der Schaden ist, der durch den Betrug entstanden ist
  • ob der Betrüger oder die Betrügerin vorbestraft ist
  • ob der Betrüger oder die Betrügerin Reue empfindet.

In besonders schweren Fällen des erwerbsmäßigen Betrugs sind sogar Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren möglich.

Online-Betrug: Wie schütze ich mich dagegen?

Die Geschichte vom nigerianischen Prinzen, der Ihnen Geld vererbt hat oder dringend eine Millionensumme auf Ihrem Konto parken muss, kennt beinahe jeder. Täglich prasseln betrügerische Mails in den Posteingang ein. Das Ziel der Absender: Eine Geldüberweisung. Mindestens aber, Ihre Kontodaten abzugreifen.

Die Anonymität des Internets schützt leider auch Betrüger und Betrügerinnen, wie im obigen Beispiel des Ebay Betrugs. Darum sollten Sie vor allem online Acht geben. Zu schnell fällt man auf eine echt aussehende Internetseite rein, bestellt Ware aus dem Shop und sieht dann weder das Geld jemals wieder, noch die bestellte Ware. Im schlimmsten Fall haben Sie mit Kreditkarte bezahlt und die Betrüger*innen nehmen weitere Abbuchungen von Ihrem Konto vor.

Damit Sie nicht Opfer eines Internetbetrugs werden, achten Sie auf folgende Dinge:

Fake-Onlineshops erkennen

  1. Impressum und Datenschutz: Bevor Sie online eine Bestellung tätigen, überprüfen Sie das Impressum der Internetseite. Ist eines vorhanden? Sind alle notwendigen Angaben gemacht worden? Höchste Vorsicht ist geboten, wenn lediglich eine Firma genannt wird - Sie den Namen des Inhabers oder die Adresse aber vergeblich suchen. Dringend im Impressum genannt sein müssen: Adresse, Vertretungsberechtigter, E-Mail-Adresse sowie ein Verweis auf das Handelsregister mit entsprechender Nummer. Auch der Datenschutz ist ein wichtiger Hinweis:Fehlt eine Datenschutzerklärung, verlassen Sie die Website lieber schnell wieder.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Fehlen die AGB, lassen Sie lieber die Finger von diesem Online-Shop
  3. Uneindeutige Preisangaben: Preisangaben sollten sämtliche Zusätze enthalten: Wie hoch ist die Mehrwertsteuer? Ist diese inklusive? Werden die Versandkosten klar benannt?
  4. Zahlung per Vorkasse: Auch wenn in der Übersicht oftmals verschiedene Zahlungsweisen ausgewählt werden können – im letzten Schritt wird plötzlich nur noch die Zahlung per Vorkasse angeboten. Hier ist Vorsicht geboten. Bei Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte, können Sie Ihre getätigte Zahlung wieder zurückholen, nicht aber bei einer Überweisung in Vorkasse.

Haben Sie einen Fake-Online-Shop entdeckt, dann Finger weg von der Bestellung. Melden Sie den Shop stattdessen bei der Verbraucherzentrale. Sind Sie bereits Opfer einer solchen Betrugsseite geworden, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Betrugsmails: Wie damit umgehen?

Nicht nur der nigerianische Prinz sendet Ihnen regelmäßig E-Mails, sondern Sie erhalten auch öfter mal die Aufforderung von Paypal einen Link zu klicken und dort Ihre Daten zu verifizieren? Oder hat Amazon Ihr Konto angeblich gesperrt und Sie sollen es über einen Link in der E-Mail wieder entsperren und Ihre Daten eingeben? Bei solchen Mails ist absolute Vorsicht geboten.

Prüfen Sie auch hier immer zuerst das Impressum. Kommt die Mail tatsächlich von einem seriösen Anbieter enthält diese ein Impressum mit den Kontaktdaten und der Nummer des Handelsregisters.

Achten Sie auf korrekte Rechtsschreibung. Ist die Mail in sehr schlechtem, gebrochenem Deutsch verfasst oder enthält sie merkwürdige Sonderzeichen, ist das ein Hinweis auf Fake-Mails.

Klicken Sie niemals einen Link oder öffnen Sie Anhänge. Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie beim echten Anbieter nach, ob dieser Mails an Sie versandt hat. Klicken Sie dafür keinesfalls auf „Antworten“ in der Mail, sondern besuchen Sie lieber die Internetseite des Anbieters und nehmen Sie auf diese Weise Kontakt auf.

Wo kann ich eine Betrugsmail melden?

Sie sind sich sicher, dass es sich um eine Betrugsmail handelt? Melden Sie diese beim Verbraucherzentrale und auch beim echten Anbieter. Dieser kann dann Schritte gegen den Betrugsversuch unternehmen. Löschen Sie danach die Mail.

 


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