Vortäuschung falscher Tatsachen
Vortäuschung falscher Tatsachen - Infos und Rechtsberatung
Der Begriff der Vortäuschung falscher Tatsachen wird im Zusammenhang mit dem strafrechtlichen Begriff des Betruges nach § 263 StGB verwandt und muss vom Täter begangen worden sein, um strafrechtlich verurteilt zu werden. Da zur Vortäuschung die Erregung eines Irrtums (Auseinanderfallen von Vorstellung und Wirklichkeit) beim Erklärungsempfänger notwendig ist, können keine wahren Tatsachen vorgetäuscht werden. Im Ergebnis handelt es sich bei dem immer wieder verwendeten Begriff "Vortäuschen falscher Tatsachen" schlicht um das Vortäuschen von Tatsachen. Damit liegt in einem solchen Fall nichts anderes vor, als eine (notwendig vorsätzlich begangene) Täuschung.
Im Zusammenhang mit dem Vortäuschen falscher Tatsachen können viele schwierige Rechtsfragen auftauchen, die durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden können. Bitte halten Sie, soweit vorhanden, bei dem Telefonat die Anklageschrift oder den Strafbefehl bereit, da sich aus diesen Unterlagen wichtige Information ergeben können.