"Kiffen" am Arbeitsplatz: 5 arbeitsrechtliche Fragen zum Cannabiskonsum

Der Konsum von Cannabis ist ein kontroverses Thema, das durch die Teil-Legalisierung und auch die medizinische Nutzung immer präsenter wird. Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber fragen sich zunehmend, welche Auswirkungen der Cannabiskonsum auf das Arbeitsverhältnis haben kann. In diesem Ratgeber beantworten wir die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen rund um den Cannabiskonsum am Arbeitsplatz und klären, welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber haben.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Definitionen und grundlegende Konzepte

Cannabiskonsum

Der Konsum von Cannabis kann in zwei Formen unterteilt werden – Freizeitkonsum und medizinische Nutzung. Während der Freizeitkonsum in Deutschland bislang grundsätzlich verboten war, stellen sich durch die Teil-Legalisierung 2024 zunehmend Fragen in Bezug auf den Konsum. Auch die medizinische Nutzung von Cannabis hat sich dadurch nicht unerheblich geändert – wo vormals ein Betäubungsmittelrezept notwendig war, reicht nun ein „normales“ Rezept. Und damit dürften die Hürden zur medizinischen Behandlung mit Cannabis weiter sinken.

Arbeitsrechtliche Grundsätze

Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber. In Bezug auf den Drogenkonsum spielen hier vor allem die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und die Treuepflicht des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin eine zentrale Rolle. Beide Seiten sind verpflichtet, zur Sicherheit und Effizienz am Arbeitsplatz beizutragen.

5 arbeitsrechtliche Fragen zum Cannabiskonsum

1. Ist der Konsum von Cannabis im privaten Umfeld erlaubt?

Grundsätzlich ist der Konsum von Cannabis als Freizeitdroge und nach medizinischer Verordnung innerhalb des gesetzlichen Rahmens erlaubt. Wie dieser aussieht, lesen Sie hier. Grundsätzlich gilt: Der Konsum im Privatleben ist kein direkter Kündigungsgrund, solange er keine Auswirkungen auf die Arbeit hat.

2. Darf ich demnach unter Cannabiseinfluss zur Arbeit erscheinen?

Trotz der Legalisierung von Cannabis ändert sich an den Grundsätzen der arbeitsrechtlichen Verpflichtungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen erst einmal nichts. Der Arbeitgeber verbietet das Arbeiten unter Einfluss von Drogen in vielen Fällen. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten, bei denen eine Gefährdung für andere oder den/die Arbeitnehmer:in selbst besteht, wie zum Beispiel im Verkehr, in der Produktion oder im Umgang mit Maschinen. Der Arbeitgeber hat hier eine besondere Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz und kann Maßnahmen ergreifen, um drogenbedingte Gefahren zu verhindern. Im Rahmen des Weisungsrechts kann der Arbeitgeber den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz verbieten.

3. Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen bei Cannabiskonsum während der Arbeitszeit?

Konsumieren Arbeitnehmer:innen Cannabis während der Arbeitszeit oder erscheinen unter Einfluss von Cannabis zur Arbeit, drohen gegebenenfalls arbeitsrechtliche Sanktionen. Diese reichen von einer Abmahnung bis hin zu einer fristlosen Kündigung, je nach Schwere des Vorfalls und den konkreten Umständen. Dabei kommt es auf den Einzelfall an. Wichtig ist jedoch, dass der Arbeitgeber beweisen muss, dass der oder die Arbeitnehmer:in tatsächlich unter Drogeneinfluss stand und seine oder ihre Arbeit dadurch beeinträchtigt wurde. Auch kann die Empfehlung einer Suchtberatung als präventiver Schritt sinnvoll sein, um eine direkte Abmahnung zu vermeiden.

4. Wie sieht es mit der medizinischen Nutzung von Cannabis aus?

Wer aus gesundheitlichen Gründen medizinisches Cannabis konsumiert, sollte dies dem Arbeitgeber mitteilen, insbesondere wenn der Konsum Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit hat. Arbeitgeber dürfen jedoch nicht ohne Weiteres kündigen, da es sich um eine legale, medizinische Behandlung handelt. Hier könnte eine individuelle Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Aufgaben in Frage kommen. Arbeitgeber sollten Auskunft bei der Berufsgenossenschaft einholen, um die drohenden Folgen des Konsums durch die oder den betroffenen Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu besprechen.

5. Darf mein Arbeitgeber Drogentests verlangen?

Drogentests sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, zum Beispiel bei konkretem Verdacht oder bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten (z. B. Pilot:innen, Busfahrer:innen etc.). Eine allgemeine, willkürliche Anordnung eines Drogentests ohne Anlass stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers dar und ist in der Regel unzulässig. Allerdings kann der Arbeitgeber bei Verdacht auf Arbeitsunfähigkeit durch Cannabiskonsum entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Rechtsgrundlagen

Arbeitsrechtliche Regelungen zur Kündigung

Nach § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn der oder die Arbeitnehmer:in seine oder ihre vertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt, etwa durch das Erscheinen unter Drogeneinfluss.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Dieses Gesetz regelt die Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz in Deutschland. Ziel ist es, durch präventive Maßnahmen die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass gesundheitliche Gefährdungen vermieden und die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen langfristig geschützt wird. Das umfasst auch die Einhaltung von Sicherheitsstandards, insbesondere auch bei drogenbedingter Beeinträchtigung.

Handlungsempfehlungen für ...

… Arbeitnehmer:innen: Sollten Sie aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren, informieren Sie Ihren Arbeitgeber darüber, insbesondere wenn Ihre Arbeitsfähigkeit dadurch beeinträchtigt werden könnte. Vermeiden Sie in jedem Fall den freizeitlichen Konsum während der Arbeitszeit oder kurz davor, um mögliche Sanktionen zu verhindern.

… Arbeitgeber: Arbeitgeber sollten klare Richtlinien zum Umgang mit Drogen am Arbeitsplatz etablieren. Hierzu zählen Regelungen zum Konsum während der Arbeitszeit, aber auch der Umgang mit medizinisch verordnetem Cannabis. Bei Verdacht auf Beeinträchtigung durch Drogen sollten Gespräche gesucht und gegebenenfalls medizinische Gutachten eingeholt werden, bevor arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.


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