Cannabis in Deutschland: Was ist erlaubt – und was verboten?
Cannabis ist mit über 4 Millionen Konsument:innen die am häufigsten genommene Droge in Deutschland. Mit der Entscheidung der Bundesregierung, den Konsum von Cannabis zu legalisieren, hat sich die rechtliche Grundlage rund um Cannabis entscheidend verändert. Dennoch bestehen nach wie vor klare Regeln und Grenzen, die es zu beachten gilt. Lesen Sie hier alles Wissenswerte über die Rechtsfolgen von Anbau, Handel und Konsum.
Cannabis im Überblick
Cannabis ist die lateinische Bezeichnung für die Hanfpflanze, die umgangssprachlich auch für alle aus Hanf gewonnenen Rauschmittel verwendet wird.
Ihr Wirkstoff ist THC (Tetrahydrocannabinol), der fast ausschließlich im weiblichen Hanf enthalten ist. Die Blüten weisen die größte Konzentration auf. Aus der männlichen Pflanze wird kaum Rauschmittel gewonnen. Sie wird hauptsächlich als Nutz- oder Industriehanf für Stoffe und andere Hanfprodukte verwendet.
Als Marihuana werden die getrockneten Hanfblüten bezeichnet. Haschisch hingegen ist das getrocknete Harz, das aus der weiblichen Pflanze gewonnen wird und meist eine höhere THC-Konzentration hat. Beides, Marihuana und auch Haschisch, kann geraucht oder als Getränk und Speise konsumiert werden.
Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Rohstoff (Pflanze) und Endprodukt (getrocknete Blüte oder Harz). In der Anlage des Betäubungsmittelgesetzes ist lediglich von „Cannabis“ die Rede, womit alles, also Pflanzen, Pflanzenteile, Marihuana oder Haschisch, gemeint ist.
Hintergrund der Legalisierung
Im Jahr 2023 hat die Ampel-Koalition den Weg für die Legalisierung von Cannabis für den privaten Gebrauch geebnet. Ziel der Reform ist es, die Zahl der Strafverfahren zu reduzieren, den Schwarzmarkt einzudämmen und durch staatlich regulierte Abgabe für mehr Konsumentensicherheit zu sorgen.
Was ist erlaubt?
Im Rahmen des neuen Cannabisgesetzes, das 2024 in Kraft getreten ist, gelten folgende Regelungen für den privaten Gebrauch:
- Besitz und Konsum: Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigengebrauch besitzen.
- Eigenanbau: Der Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf ist erlaubt, jedoch mit Einschränkungen. Pro Person dürfen maximal drei weibliche blühende Pflanzen zu Hause angebaut werden. Dabei müssen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, um den Zugang für Minderjährige zu verhindern.
- Cannabis Clubs: Der Zusammenschluss von Personen zu sogenannten Cannabis Clubs ist gestattet. Diese Clubs dürfen Cannabis für ihre Mitglieder anbauen und an sie weitergeben. Ein Club darf bis zu 500 Mitglieder umfassen. Allerdings ist der Verkauf von Cannabis in diesen Clubs strikt untersagt – sie dürfen lediglich ihren Eigenbedarf decken. Hier liegen die Grenzen pro Person bei höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm im Monat. Für 18-21 Jährige gelten niedrigere Grenzwerte.
- Verzehr: Der Konsum von Cannabis ist in privaten Räumen erlaubt. In der Öffentlichkeit gilt jedoch ein striktes Verbot an bestimmten Orten, wie in der Nähe von Schulen, Kindergärten und öffentlichen Plätzen, an denen sich Minderjährige aufhalten.
Was ist verboten?
Trotz der Legalisierung bleiben einige Aktivitäten und Praktiken rund um Cannabis weiterhin verboten:
- Öffentlicher Konsum: Der Konsum von Cannabis ist in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen sowie in Fußgängerzonen und auf Veranstaltungen, die vorwiegend von Minderjährigen besucht werden, nicht gestattet. Auch in der Nähe solcher Orte darf keine Cannabisblüte geraucht werden.
- Verkauf und Handel: Der gewerbliche Handel mit Cannabis bleibt weiterhin untersagt. Es ist nicht erlaubt, Cannabis außerhalb des privaten Rahmens oder in nicht genehmigten Verkaufsstellen zu erwerben oder zu verkaufen.
- Fahren unter Cannabiseinfluss: Ähnlich wie beim Alkohol gilt auch beim Cannabis ein striktes Fahrverbot unter Drogeneinfluss. Das bedeutet, dass Fahren nach dem Konsum von Cannabis, insbesondere wenn der THC-Wert im Blut über einer bestimmten Grenze liegt, verboten ist und mit empfindlichen Strafen geahndet wird. Dieser Wirkungsgrenzwert liegt bei 3,5 ng/ml THC Blutserum. Lesen Sie hier mehr zum Thema „Cannabis im Straßenverkehr“
Cannabis für Minderjährige: Der Besitz, Konsum und die Weitergabe von Cannabis an Personen unter 18 Jahren sind streng verboten.
Sonderregelungen und Ausnahmen
Für medizinische Zwecke bleibt die Verordnung von Cannabis durch Ärzte weiterhin möglich. Patienten, die Cannabis als Medikament verschrieben bekommen, dürfen es auch in höheren Mengen besitzen und konsumieren, solange dies medizinisch notwendig ist. Diese Regelung gilt jedoch unabhängig von der neuen Freigabe für den Freizeitgebrauch. Was Sie über den medizinischen Gebrauch von Cannabis wissen müssen, finden Sie in unserem Ratgeber „Cannabis auf Rezept“.
Ziele der Reform
Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland verfolgt mehrere Ziele. Dazu gehören:
- Schutz der Gesundheit: Durch die kontrollierte Abgabe von Cannabis soll der Schwarzmarkt eingedämmt und die Qualität des konsumierten Produkts sichergestellt werden. Damit wird auch das Risiko von verunreinigten Produkten reduziert.
- Entkriminalisierung: Die Legalisierung entlastet Justiz und Polizei, da der Besitz kleiner Mengen Cannabis für den Eigenbedarf nicht länger strafrechtlich verfolgt wird.
- Jugendschutz: Strenge Auflagen für den Verkauf und den öffentlichen Konsum sollen sicherstellen, dass Cannabis nicht in die Hände von Minderjährigen gelangt.
Zusammengefasst
Mit der neuen Gesetzeslage wird Cannabis für Erwachsene in Deutschland legalisiert, jedoch unter strengen Auflagen. Der Besitz kleiner Mengen und der Anbau für den Eigenbedarf sind erlaubt, während Handel, öffentlicher Konsum an bestimmten Orten und das Fahren unter Cannabiseinfluss verboten bleiben. Ziel der Reform ist es, den Schwarzmarkt zu bekämpfen, den Jugendschutz zu verbessern und die Strafverfolgung zu entlasten.