Geschwindigkeitsüberschreitung: Aktuelle Bußgelder & Punkte

Sie haben einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten? Dann handeln Sie schnell. Innerhalb von 2 Wochen können Sie schriftlich Einspruch gegen den erhaltenen Bußgeldbescheid einlegen.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Geschwindigkeitsüberschreitung: Das Wichtigste in Kürze!

Lohnt sich der Einspruch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Da viele Bußgeldbescheide fehlerhaft sind, haben Sie gute Chancen, dass Ihr Bescheid entweder zurückgenommen oder das Bußgeld herabgesenkt beziehungsweise ein verhängtes Fahrverbot aufgehoben wird. Für die Einspruchsbegründung empfiehlt sich die Inanspruchnahme rechtlichen Rats.

Nur durch einen Rechtsanwalt erhalten Sie Akteneinsicht und damit Einsicht in das Messprotokoll. Dieses dokumentiert Ihren Verkehrsverstoß und muss stets vollständig und korrekt ausgefüllt werden (erforderliche Angaben im Messprotokoll sind etwa der Name des entsprechenden Blitzers nebst Gerätenummer und Betriebsart). Hieran sind strenge Anforderungen zu stellen, die wiederum eine beträchtliche Fehlerquelle darstellen. Beispiele hierfür sind:

  • fehlende Unterschrift des Beamten
  • falscher Aufbau der Blitzeranlage laut Hersteller oder
  • Fehler bei der Verwendung durch den Beamten.

Ist das verwendete Messgerät bereits für seine Fehleranfälligkeit in der Vergangenheit bekannt? Auch das lässt sich durch das Messprotokoll herausfinden und kann für die Begründung Ihres Einspruches verwendet werden.

Wie teuer ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und außerorts?

Wie teuer Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung wird, hängt immer von mehreren unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu gehört etwa, ob Sie innerorts oder außerorts geblitzt wurden, welches Tempolimit für die Strecke gilt und mit wie viel km/h Sie dieses Limit überschritten haben. Weitere Faktoren sind etwa das Führen eines LKWs (statt eines Pkws) oder das Vorhandensein eines Fahrzeug-Hängers. Im aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie für Geschwindigkeitsüberschreitungen je nach Schwere des Verstoßes unterschiedliche Strafmaße.

Welche Strafen drohen bei Überschreitung der Geschwindigkeit laut Bußgeldkatalog?

Gemäß § 3 Abs. 1, 2 & 4 StVO darf ein Kraftfahrer „ein Fahrzeug nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird“. Die Geschwindigkeit ist jederzeit den äußeren Verhältnissen und den persönlichen Fähigkeiten anzupassen. Gerade letztere werden häufig überschätzt. Genau aus diesem Grund werden täglich in Deutschland hunderte von Bußgeldern, Punkten oder Fahrverboten wegen Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt.

Bei festgestellten Überschreitungen drohen empfindliche Strafen. Angefangen von 40 Euro für eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis 15 km/h außerorts bis hin zu 800 Euro und 3 Monate Fahrverbot bei einer Überschreitung über 70 km/h innerorts. Nachzulesen sind die einzelnen Geldbußen, Punkte und Fahrverbote im aktuellen Bußgeldkatalog.

 

Gut zu wissen: Vorsatz führt zu Erhöhung des Bußgeldes

Haben Sie mehrere Verkehrszeichen hintereinander missachtet, wird dies ab dem dritten Verkehrszeichen als Vorsatz bewertet und es kann ein erhöhtes Bußgeld verhängt werden. (AG München, Urteil vom 01.03.2019, Az. 953 OWi 435 Js 216208/18).

Wie hoch ist die Toleranz?

Bei jeder Geschwindigkeitsmessung gibt es einen gewissen Toleranzbereich, da nicht alle Blitz-, Laser- oder Videosysteme ähnlich und genau funktionieren. Im Regelfall werden deshalb bei gemessenen Geschwindigkeiten unter 100 km/h immer 3 km/h vom Messwert abgezogen. Bei über 100 km/h werden3 Prozent vom Messwert als Toleranz abgezogen.

Je ungenauer das Messsystem ist, desto höher kann der Toleranzabzug ausfallen, was beispielsweise bei Videosystemen häufiger vorkommt als bei stationären Blitzern. Dagegen ist es für den Abzug der Toleranz unerheblich, ob Sie innerorts oder auf einer Landstraße beziehungsweise bei der Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Autobahn geblitzt wurden. 

Blitzer in der Probezeit

Werden Sie während Ihrer Probezeit geblitzt, gilt dies als A-Verstoß, wenn Sie mehr als 20 km/h zu schnell unterwegs waren. Einen B-Verstoß riskieren Sie bei einem Blitzer unter 20 km/h.

Die Probezeit für Fahranfänger geht über 2 Jahre und soll durch strenge Regelungen feststellen, ob die Fahranfänger zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet sind. Während der Probezeit gelten verschärfte Regeln, wie etwa die 0,0 Promillegrenze.

Wurden Sie mit mehr als 20 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt, verlängert sich für Sie die Probezeit um weitere 2 Jahre. Daneben müssen Sie ein kostenpflichtiges Aufbauseminar absolvieren. Lehnen Sie die Teilnahme an dem Seminar ab, droht Ihnen sogar der Führerscheinentzug.

Gut zu wissen: Vorsicht in der Probezeit!

Werden Sie dreimal in Ihrer Probezeit bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit mehr als 20 km/h geblitzt (3 A-Verstöße), droht Ihnen der Führerscheinentzug.

Wie kann ich die Geschwindigkeitsmessung anfechten?

Eine Geschwindigkeitsmessung können Sie anfechten, indem Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen, welchen Sie aufgrund einer (vermeintlichen) Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten haben. Dies muss schriftlich und fristgerecht binnen 2 Wochen nach Zugang des Bescheids erfolgen. Schalten Sie einen Rechtsanwalt ein, welcher mittels Akteneinsicht das Messprotokoll begutachten kann.

Wann erlöschen meine Punkte im FAER?

Im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg werden Ihre durch Geschwindigkeitsüberschreitungund ähnliche Delikte angesammelten Punkte nach unterschiedlich langer Zeit gelöscht. Je nach Schwere der zugrunde liegenden Zuwiderhandlung erlöschen Ihre Punkte nach 2,5 oder 10 Jahren (letztere nur bei Alkohol- und Drogenmissbrauch).

Hinweis: Sie können Ihre aktuellen Punkte beim FAER jederzeit selbst abfragen.

Geschwindigkeitsüberschreitung: Was ist jetzt zu tun?

Grundsätzlich sollten Sie bei einer verhängten Strafe aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung Folgendes tun:

  • Einspruch rechtzeitig und schriftlich einlegen
  • Eventuelles Bußgeld nicht sofort bezahlen
  • Anwalt einschalten 
  • Einspruch nach erfolgter Akteneinsicht durch einen fachkundigen Rechtsbeistand begründen lassen

 


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