Formfreiheit: Für welche Rechtsgeschäfte gilt sie?
Formfreiheit bedeutet, dass ein Rechtsgeschäft oder eine Willenserklärung keine besondere Form haben muss, um wirksam zu sein. Daher sind in diesem Fall auch mündliche Verträge oder Erklärungen voll wirksam, z.B. ein mündlich geschlossener Kaufvertrag.
Ein paar Beispiele für Rechtsgeschäfte, die nicht der Formfreiheit unterliegen:
- Testament
- Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Grundstücksvertrag
- Bürgschaft
- Verbraucherkreditgeschäfte
- Eheschließung
Grundsatz der Formfreiheit im Zivilrecht
Im Zivilrecht wird von dem Grundsatz der Formfreiheit ausgegangen. Das bedeutet, dass Verträge grundsätzlich formfrei gültig sind; schon ein Handschlag bekräftigt einen rechtmäßigen Vertragsabschluss und ist im Prinzip noch nicht einmal notwendig. Nur in den gesetzlich ausdrücklich angeordneten Fällen muss eine besondere Form – wie zum Beispiel die Text- oder Schriftform – eingehalten werden. So zum Beispiel beim Kauf eines Hauses: Hier können Sie den Kauf nicht einfach mündlich vereinbaren, denn der Immobilienvertrag bedarf der notariellen Beurkundung.
Gut zu wissen: In manchen Fällen sieht das Gesetz zwar die Formfreiheit vor, doch folgt darauf eine Nachweispflicht. Dies gilt beispielsweise beim Arbeitsvertrag: Grundsätzlich unterliegt dieser der Formfreiheit, was bedeutet, dass er auch per Handschlag und mündlich geschlossen werden kann. Allerdings muss der Arbeitgeber Ihnen dann binnen einer Frist von einem Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ein Dokument aushändigen, in dem die Konditionen Ihrer Tätigkeit zumindest grob festgehalten sind. Mehr dazu erfahren Sie hier: Mündlicher Arbeitsvertrag: Darf ich ohne schriftlichen Vertrag arbeiten?
Welche Rechtsgeschäfte sind nicht formfrei?
Bei Rechtsgeschäften und anderen Vereinbarungen oder Willenserklärungen mit besonders schwerwiegenden Folgen – sei es die Übertragung vom Grundstück oder der Verlust des Arbeitsplatzes – sieht das Gesetz die Schriftform vor. Dabei gilt, dass das Dokument schriftlich vorliegen und von den Vertragsparteien handschriftlich unterzeichnet werden muss. Die elektronische Version – sei es eine E-Mail, eine SMS oder eine WhatsApp-Nachricht – reicht in diesem Fall nicht.
Eine der wichtigsten Formvorschriften ist in § 311 Abs. 1 BGB festgehalten: Der Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Auch eine Kündigung kann nicht einfach in der Hitze des Gefechts ausgesprochen werden. Folgt keine schriftliche Kündigung, sind Sie als Arbeitnehmer weiterhin angestellt. Ähnliches gilt beim Testament: Versprechen Sie Ihrem Sohn, ihm das Haus zu vererben, ist dies noch kein rechtsgültiges Testament. Dieses gilt nur dann, wenn es schriftlich vorliegt – und zwar als handschriftlich verfasster Text. Die verhältnismäßig strenge gesetzliche Vorgabe dient Ihrem eigenen Schutz: Selbst ein unterzeichneter Ausdruck wird vom Gesetzgeber als zu leicht fälschbar angesehen.
Welche Folgen hat die Verletzung von Formvorschriften?
Die Verletzung von Formvorschriften führt in der Regel zur Nichtigkeit des betreffenden Rechtsgeschäftes, was umfangreiche rechtliche und damit oft auch finanzielle Nachteile haben kann. Die Einhaltung von Formvorschriften ist daher von elementarer Bedeutung.
Wenn Sie nun unsicher sind, ob die von Ihnen gewählte Vertragsform der Formfreiheit unterliegt oder schriftlich beziehungsweise sogar notariell beglaubigt sein muss, helfen Ihnen die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne weiter. In der Regel dauert das Gespräch nur wenige Minuten – danach sind Sie auf der sicheren Seite. Bei komplexeren Fällen geben die Anwälte Ihnen wichtige Hinweise für das richtige weitere Verhalten, um Rechtsnachteile für Sie zu vermeiden.