Gewährleistungsausschluss: Das gilt es zu beachten
Über den Gewährleistungsausschluss werden Haftungsansprüche ausgeschlossen.
Wann kann ein Gewährleistungsausschluss vereinbart werden?
Ein Gewährleistungsausschluss ist grundsätzlich zulässig. Für das Kaufvertragsrecht findet sich eine gesetzliche Regelung im § 444 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Es können ausschließlich Privatpersonen oder ausschließlich Unternehmer als Parteien des Kaufvertrages den Gewährleistungsausschluss vereinbaren. Möglich ist dies auch, wenn eine Privatperson an einen Unternehmer verkauft. Unzulässig ist allerdings ein Gewährleistungsausschluss eines Unternehmers zu einem privaten Käufer. Dies ergibt sich aus § 475 BGB.
Wann ist ein Gewährleistungsausschluss unwirksam?
Ein Gewährleistungsausschluss ist unwirksam, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache gegeben wurde.
Fragen zum Gewährleistungsausschluss sind klassische Alltagsprobleme der Verbraucher und der Juristen. Dabei ist jedes Problem individuell. Viele Fragen zu diesen Themen lassen sich von einem in dem jeweiligen Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beantworten. Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Schriftverkehr oder Verträge bereit.