Gewährleistungseinbehalt - Infos und Rechtsberatung
Ein Gewährleistungseinbehalt findet sich häufig in Werk- und Bauverträgen. Danach gibt in der Regel der Unternehmer dem Besteller in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der jeweiligen Auftragssumme eine Sicherheit für die Dauer der Gewährleistungszeit. Diese Vorgehensweise hat sich aus der allgemeinen Erfahrung entwickelt, dass gerade größere Bauvorhaben nicht immer mangelfrei errichtet werden können.
Nach Abnahme zeigen sich innerhalb der Gewährleistungsfrist nicht selten Mängel. Nach der Gesetzeslage ist der Unternehmer grundsätzlich verpflichtet, Mängel für welche er einzustehen hat, auf seine Kosten zu beseitigen. Ohne eine entsprechende Sicherheit müsste der Besteller während der Gewährleistungsfrist uneingeschränkt das Bonitätsrisiko des Unternehmers tragen, wenn er seine Ansprüche durchsetzen will. Mit dem vertraglich vereinbarten Gewährleistungseinbehalt kann er dieses Risiko absichern. Im Gegenzug wird dem Werkunternehmer in der Regel die Möglichkeit eingeräumt, den Sicherheitseinbehalt durch Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft abzulösen.
Zu allen Fragen des Gewährleistungseinbehalts im Baurecht und bei Werkverträgen, berät Sie ein in diesem Fachgebiet erfahrener Kooperationsanwalt sofort innerhalb weniger Minuten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat vorhandene Unterlagen, insbesondere etwaige Verträge, bereit.