Rückerstattung: Wann Sie Ihr Geld zurückbekommen

Sie haben einen Kaufvertrag widerrufen? Oder Sie haben eine Rechnung doppelt bezahlt? Beides sind Fälle, in denen in der Regel eine Erstattung fällig ist. Was genau eine Erstattung bedeutet und wann sie Ihnen zusteht, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Das Wichtigste in Kürze:

Rückerstattung, Refund, Rückzahlungsanspruch – was genau ist eine Erstattung?

Zumeist geht es bei einer Ersattung um einen gezahlten Geldbetrag, den Sie zurückerhalten (zum Beispiel beim Rücktritt vom Kaufvertrag oder dank 14-tägigem Widerrufsrecht) oder zurückzahlen müssen. Juristisch gesehen bedeutet ein Erstattungsanspruch den gesetzlichen oder vertraglichen Anspruch auf Ausgleich von entstandenen Aufwendungen. Die gesetzliche Grundlage liefert das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 812 ff. BGB). Im Englischen wird die Rückerstattung als „refund“ bezeichnet. Gerade im Internet wird diese Bezeichnung häufig verwendet. Geht es nur um einen Teil des gezahlten Geldes, spricht man von einer Teilerstattung.  Ein Beispiel wäre die Kostenübernahme bei Krankenkassen. Bei bestimmten Behandlungen übernehmen diese nicht alle Kosten, die dem Versicherten entstehen. Ein Hörgerät zum Beispiel wird unter Umständen nur teilweise von der Krankenkasse bezahlt. Hat der Versicherte das Hörgerät bezahlt und erhält einen Teil des Geldes von der Kasse zurück, handelt es sich um eine Teilerstattung.
Die Rückerstattung kommt in mehreren Rechtsgebieten vor, zum Beispiel im Reiserecht und im Zivilrecht. In diesem Ratgeber soll vor allem die Erstattung im Zivilrecht im Fokus stehen.

Wann ist eine Erstattung fällig?

„Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet“ heißt es in §812 Abs.1 BGB.  

Übersetzt bedeutet das: Haben Sie eine Leistung erhalten, die Ihnen nicht zusteht, müssen Sie diese zurückerstatten.

In der Regel geht es dabei um Geld, das zu viel oder irrtümlich bezahlt wurde. Wenn Sie zum Beispiel online Kleidung gekauft haben und den Kaufvertrag widerrufen, muss Ihnen der Verkäufer den Kaufpreis zurückerstatten.

Erstattung oder Entschädigung: Das ist der Unterschied!

Erstattung und Entschädigung sind 2 ähnliche Begriffe mit unterschiedlicher Bedeutung. Sie können durchaus im selben Zusammenhang vorkommen, werden aber häufig irrtümlicherweise gleich benutzt.
Eine Erstattung bedeutet die Rückzahlung einer Leistung, zumeist eines Geldbetrages. Ein Beispiel wäre die Rückerstattung des Kaufpreises. Eine Entschädigung dagegen ist eine Art Ausgleichszahlung. Sie erhalten Geld zum Ausgleich für einen entstandenen Schaden. 

Exkurs Reiserecht: Erstattung und Entschädigung

Wenn zum Beispiel Ihr Flug Verspätung hat oder sogar ausfällt, werden Erstattung und Entschädigung im Reiserecht relevant.

Dabei kommt es auf das Ausmaß der Verspätung oder den Zeitpunkt der Flugabsage an. Je nach Einzelfall kann Ihnen dann eine Erstattung, eine Entschädigung oder sogar beides zustehen. Genaueres lesen Sie im Ratgeber „Entschädigung: Wann Reisende Anspruch haben“

Erstattung verweigert – das können Sie tun!

Weiter im Beispiel des widerrufenen Kaufvertrages: Sie haben ein Kleidungsstück im Internet bestellt. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf haben Sie sich nun entschieden, den geschlossenen Kaufvertrag zu widerrufen. Sie schicken die Ware an den Verkäufer zurück. Wenn Sie ihr Geld wiederbekommen, hat die Rückerstattung stattgefunden. Für Sie als Käufer ist die Sache damit erledigt.

Doch wie handeln Sie, wenn sich der Verkäufer weigert den Kaufpreis zu erstatten?
Das kann er nur so lange tun, bis die Ware wieder bei ihm eintrifft. Dann ist der Verkäufer gesetzlich verpflichtet, den Kaufpreis zu erstatten. Auch bereits entstandene Versandkosten muss der Verkäufer zurückzahlen. Der Rückversand zählt hierbei aber nicht. 

Verweigert der Verkäufer die Rückzahlung, können Sie ihn schriftlich auffordern, das Geld zurückzuzahlen. Setzen Sie dazu eine angemessene Frist, in der Regel liegt diese bei 14 Tagen. Sollten Sie Ihr Geld dann immer noch nicht zurückerhalten, können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren in Erwägung ziehen. Dies ist allerdings gerade bei kleinen Beträgen nicht immer rentabel. Ob das Verfahren in Ihrem Fall aussichtsreich ist und sich lohnt, beantworten Ihnen gerne die Kooperationsanwälte und Kooperationsanwältinnen der DAHAG. 

Gutschein statt Geld zurück: Diese Möglichkeiten haben Sie bei Rückerstattungen

Das Konzert fällt aus oder das neue Oberteil passt nicht: In beiden Fällen können Sie unter Umständen eine Rückerstattung erhalten. Häufig kommt es jedoch vor, dass Sie nicht etwa ihr Geld zurückbekommen, sondern dass Ihnen ein Gutschein angeboten wird.

Ob Sie diesen akzeptieren müssen, hängt vom Einzelfall ab. In Läden wird oft darauf hingewiesen, dass ein Umtausch nur gegen einen Gutschein oder andere Ware stattfindet. Diese Regelung ist rechtens. Da die 14-tägige Widerrufsfrist im Laden nicht gilt, muss der Verkäufer Ihnen theoretisch gar nichts zurückgeben. Wenn Sie die Ware umtauschen können, dann passiert dies immer aus Kulanz. Ein Recht auf Rückerstattung haben Sie demnach nicht.

Anders sieht es im Onlinehandel aus. Onlinekäufe gelten als „Fernabsatz“ und fallen deshalb unter die 14-tägige Widerrufsfrist. Wenn Sie innerhalb von 2 Wochen den Kaufvertrag widerrufen, steht Ihnen eine Erstattung zu. Der Verkäufer kann Ihnen theoretisch eine Gutschrift beziehungsweise einen Gutschein anbieten, Sie müssen diese aber nicht akzeptieren. Wenn Sie Ihr Geld zurückbekommen wollen, können Sie auf einer Erstattung bestehen.

 

Sonderfall Corona-Pandemie

Aufgrund der Corona-Pandemie mussten viele Veranstaltungen abgesagt werden. Ab Mai 2020 gab es diesbezüglich die sogenannte „Gutscheinlösung“. Um die Veranstalter vor massiven, existenzbedrohenden Rückzahlungsansprüchen zu schützen, mussten Verbraucher*innen in der Regel einen Gutschein akzeptieren. Eine Rückerstattung des Geldes war nicht verpflichtend. Diese Regelung galt rückwirkend für Veranstaltungs-Tickets, die vor dem 8. März gekauft wurden.

Seit 1. Januar 2022 können Sie sich nun Ihr Geld ausbezahlen lassen, sofern Sie den Gutschein noch nicht eingelöst haben.


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