Schaden durch Spedition

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Schaden durch Spedition - Infos und Rechtsberatung

Schäden durch eine Spedition entstehen im allgemeinen, wenn das der Spedition anvertraute Gut auf dem Transport vom Auftraggeber zum Kunden beschädigt wird. Wenn Schäden aufkommen, trägt zunächst der Empfänger die Beweislast. Deshalb ist es ratsam, erkennbare Schäden noch am Tag der Lieferung auf dem Arbeitsschein festzuhalten und von der Spedition bestätigen zu lassen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, Fotos von den beschädigten Teilen anzufertigen. Dies erleichtert die Schadensüberprüfung und die spätere Festlegung der Entschädigungssumme. Sind z.B. Transportschäden beim Umzug an gebrauchten Möbeln und Umzugsgut eingetreten, muss der Geschädigte im Bestreitensfall nachweisen, dass die Schäden gerade durch den Transport erfolgten und nicht bereits vorher vorhanden waren.

Für die Reklamation verdeckter Schäden hat der Geschädigte zwei Wochen Zeit. Verursachen Mitarbeiter der Spedition Schäden am Haus oder der Wohnung, wie zum Beispiel Kratzer im Putz des Treppenhauses oder Schrammen im Fußbodenbelag, so muss der Schaden innerhalb eines Monats schriftlich der Spedition bekannt gemacht werden.

Sofern Sie hierzu Fragen haben, stehen Ihnen die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG im Bereich Speditionsrecht gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.


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