Corona-Katastrophenfall und Ausgangssperre: Welche Rechte Verbraucher jetzt haben
Seit 01. Juli ist die bundesweite Notbremse aufgehoben und es gelten länderspezifische Coronaregelungen. Ausnahmen gibt es seit 9.Mai für Geimpfte und Genesene.
Erleichterungen für Geimpfte und Genesene
Ab 9. Mai gibt es Ausnahmen für Geimpfte und Genesene.
Menschen, die bereits eine Corona-Infektion überstanden haben, müssen einen mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alten positiven PCR-Test vorweisen können.
Geimpfte brauchen einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, zum Beispiel durch den Impfpass. Vollständiger Impfschutz besteht, je nach Impfstoff, nach ein oder zwei Impfdosen. Seit der letzten erforderlichen Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.
Außerdem gelten die Freiheiten nur für Menschen, die keine Symptome von Covid-19 zeigen.
Wer diese Kriterien erfüllt, für den gelten ab 9.Mai folgende Erleichterungen:
- Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen entfallen
Damit werden Geimpfte und Genesene zum Beispiel nicht bei der maximalen Personenanzahl für private Treffen mitgezählt. Auch die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt für sie nicht. - Gleichstellung mit negativ Getesteten
Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht als Zugangsbeschränkung nicht mehr betroffen. Sie müssen, zum Beispiel beim Friseur oder in Geschäften, keinen negativen Corona-Test vorlegen. - Erleichterungen bei der Quarantänepflicht
Die Quarantäne-Pflicht gilt für Geimpfte und Genesene nicht, zum Beispiel bei der Einreise aus dem Ausland. Dies gilt nicht für Reisende, die aus Virusvarianten-Gebieten zurückkehren. Über die aktuellen Virusvariantengebiete informiert das RKI.
Die AHA-Regeln, darunter auch Abstandsgebote und Maskenpflicht, gelten weiterhin.
Wegfall der bundeseinheitlichen Notbremse
Nachdem die Corona-Inzidenzen deutschlandweit gesunken sind, läuft die Bundesnotbremse wie geplant zum 30. Juni aus. Damit ist der Lockdown offiziell beendet, und die verschärften Maßnahmen (Homeoffice-Pflicht, Ausgangssperre, Kontaktbeschränkung auf einen Haushalt plus 1) werden zurückgenommen. Ab dem 1. Juli gelten wieder ausschließlich die länderspezifischen Corona-Regelungen. Die Kanzlerin wies aber zugleich darauf hin, dass die Notbremse bei bundesweiter Verschlechterung der Lage, zum Beispiel durch Mutationen, jederzeit reaktiviert werden kann.
Maßnahmen der Bundesländer zur Eindämmung des Coronavirus
Aktuell hat jedes Bundesland verschiedene Maßnahmen und Vorschriften getroffen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. So gilt in Bayern beispielsweise bereits seit dem 18. Januar 2021 einen FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch nächtliche Ausgangssperren sind keine Seltenheit. Hier finden Sie eine Übersicht der Bundesländer und deren Maßnahmen.