Blockieren der Rettungsgasse kommt Verkehrssündern teuer zu stehen
Wer eine Rettungsgasse blockiert, muss besonders tief in die Tasche greifen. Das regelt der neue Bußgeldkatalog. Auch wenn keine tatsächliche Behinderung vorliegt, sind 200 Euro fällig. Begleitet wird das Bußgeld von zwei Punkten in Flensburg. Das bisherige Bußgeld betrug mit 20 Euro nur ein Zehntel des neuen. Werden Rettungsfahrzeuge tatsächlich behindert oder kommt es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, müssen Verkehrssünder den Führerschein für einen Monat abgeben.
**Vergehen** | **Bußgeld** | **Punkte** | **Fahrverbot** |
Kein Bilden einer Rettungsgasse | 200 Euro | 2 | - |
...mit Behinderung | 240 Euro | 2 | 1 Monat |
...mit Gefährdung | 280 Euro | 2 | 1 Monat |
...mit Sachbeschädigung | 320 Euro | 2 | 1 Monat |
Weg nicht für Rettungsfahrzeug freigemacht | 240 Euro | 2 | 1 Monat |
...mit Gefährdung | 280 Euro | 2 | 1 Monat |
...mit Sachbeschädigung | 320 Euro | 2 | 1 Monat |
Finger weg vom Handy am Steuer!
Wer bisher mit dem Handy am Steuer erwischt wurde, musste 60 Euro zahlen. Mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs ist die Geldstrafe auf 100 Euro angestiegen. Nach wie vor geht die unerlaubte Handynutzung auch mit einem Punkt in der Verkehrssünderdatei einher. Neu sind die Strafen bei Gefährdung oder Sachbeschädigung: Hier sind 150 Euro beziehungsweise 200 Euro fällig. Beide Ordnungswidrigkeiten führen außerdem zu zwei Punkten in Flensburg und zu einem Monat Fahrverbot.
Das Handyverbot am Steuer wurde bewusst technikoffen gehalten. Das bedeutet, dass neben dem Handy auch andere elektronische Geräte wie Tablets oder eBook-Reader am Steuer verboten sind. Die weite Definition schließt außerdem technische Neuerungen der Zukunft mit ein.
Was viele nicht wissen: Auch wer beim Fahrradfahren telefoniert oder schnell Nachrichten checkt, muss zahlen. Das Bußgeld, das bisher 25 Euro betrug, liegt nun bei 60 Euro. Zu Punkten in Flensburg führt der Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung auch weiterhin nicht.
**Vergehen** | **Bußgeld** | **Punkte** | **Fahrverbot** |
Handy am Steuer | 100 Euro *vorher:* 60 Euro | 1 | - |
...mit Gefährdung | 150 Euro | 2 | 1 Monat |
...mit Sachbeschädigung | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
Handy beim Fahrradfahren | 55 Euro *vorher:* 25 Euro | - | - |
Illegale Autorennen gelten nun als Straftat
Bisher wurde das Veranstalten oder Teilnehmen an illegalen Autorennen als Ordnungswidrigkeit geahndet. Seit Kurzem aber stellt dies aber eine Straftat dar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren sowie dem Verlust der Fahrerlaubnis bestraft werden. Das Strafmaß bemisst sich dabei nach der Gefährdungslage: Beim reinen Versuch der Organisation eines solchen Rennens kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Wird ein Mensch schwer verletzt oder getötet, kann es zum Höchstmaß kommen.
Besonders zu beachten ist, dass dies auch auf Alleinraser zutrifft. Wer besonders gefährlich oder eigensinnig handelt, nur um die Höchstgeschwindigkeit des eigenen Fahrzeugs zu testen, muss ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Neu: Verhüllungsverbot am Steuer
Gänzlich neu im Bußgeldkatalog ist das Verhüllungsverbot am Steuer. Das Gesicht des Fahrzeugführers muss klar erkennbar und darf somit nicht verdeckt sein. Ins Leben gerufen wurde die Neuerung vor allem um zu verhindern, dass Verkehrsteilnehmer bei Verkehrskontrollen – etwa bei Radarfallen – nicht eindeutig zu identifizieren sind. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von 60 Euro.
Das Verhüllungsverbot gilt nicht nur für Burka und Niqab, sondern beispielsweise auch bei Karnevalsmaskierung. Ausgenommen sind natürlich Motorrad- und Rollerfahrer die einen Helm aus Sicherheitsgründen tragen.