Krank im Urlaub: Wie bekomme ich meine Urlaubstage zurück?

Wie ärgerlich: Endlich beginnt der lang herbeigesehnte Urlaub, Sie sitzen im Flugzeug nach Bangkok, liegen am Strand Italiens, fahren Ski oder genießen einfach nur die freie Zeit daheim – und dann das: Sie werden krank oder haben einen Unfall. Und jetzt? Wie Sie Ihre Urlaubstage retten und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Krank im Urlaub: Das Wichtigste auf einen Blick

Urlaub soll Ihnen als Arbeitnehmer zur Erholung dienen, um Ihre Arbeitskraft zu erhalten oder wiederherzustellen. Dies ist allerdings nicht mehr möglich, wenn Sie krank werden oder unter den Folgen eines Unfalls leiden. Deshalb gilt: Erkranken Sie während des Urlaubs, zählen die Krankheitstage grundsätzlich nicht als Urlaubstage. Gesetzlich geregelt ist das in §9 des Bundesurlaubsgesetzes: „Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.“ Entscheidend ist, dass Sie sich nicht nur „nicht ganz gesund“ fühlen, sondern wirklich arbeitsunfähig sind.

Krank im Urlaub: In 4 Schritten Urlaubstage zurückholen

Damit der Arbeitgeber das nachvollziehen kann, gilt eine strikte Anzeige- und Nachweispflicht. Was Sie beachten müssen und wie Sie am besten vorgehen: Wir haben für Sie die 4 wichtigsten Schritte zusammengefasst.

Schritt 1: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber! 

Bei einer Erkrankung im Urlaub muss Ihr Vorgesetzter bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Deshalb gilt: Setzen Sie Ihren Vorgesetzten unverzüglich über Ihre Krankheit und deren voraussichtliche Dauer in Kenntnis! Geben Sie bei einem Auslandsaufenthalt auch Ihre Urlaubsanschrift und Kontaktmöglichkeiten an. Hier finden Sie Tipps zur richtigen Krankmeldung.

Schritt 2: Lassen Sie Ihre Krankheit ärztlich bescheinigen! 

Um Ihre Urlaubstage nicht zu verlieren, müssen Sie sich bereits am ersten Tag Ihrer Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung ausstellen lassen. Wichtig ist: Das Attest muss nicht nur Ihre Krankheit bescheinigen, sondern es muss daraus eindeutig hervorgehen, dass Sie tatsächlich arbeitsunfähig sind.

Schritt 3: Lassen Sie Ihrem Arbeitgeber die AU-Bescheinigung schnellstmöglich zukommen!

Unabhängig davon, ob Sie sich im Urlaub oder während der Arbeitszeit krankgemeldet haben, gilt: Laut gesetzlicher Frist muss die ärztliche Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf von drei Kalendertagen beim Arbeitgeber vorliegen. Sprechen Sie sich diesbezüglich am besten mit Ihrem Arbeitgeber ab, da es bei Auslandsurlauben sein kann, dass ein Attest mit der Post nicht innerhalb von vier Tagen ankommt. Eventuell ist er damit einverstanden, wenn Sie ihm das Attest vorab per Fax oder digital als Foto oder Scan schicken. Doch Achtung: Selbst, wenn Sie sich im Ausland aufhalten, reicht es nicht aus, dem Arbeitgeber die Bescheinigung _nur_ als Fax oder digitale Version zu schicken. Es ist dringend notwendig, dass sie ihm außerdem als Original vorliegt!

Schritt 4: Vergessen Sie nicht, Ihre Krankenkasse zu informieren! 

Neben Ihrem Arbeitgeber müssen Sie auch Ihre Krankenkasse über Ihre Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis setzen und ihr die für sie bestimmte Ausfertigung der ärztlichen Bescheinigung schnellstmöglich zusenden. Deren Vorlagefrist beträgt eine Woche nach Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit.

FAQ: Wenn Arbeitnehmer im Urlaub krank sind...

Wer zahlt meinen Lohn, wenn ich im Urlaub krank werde?

Für eine Erkrankung während des Urlaubs gilt dasselbe wie bei einer Erkrankung während der Arbeitszeit: Die ersten sechs Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber aufgrund des Entgeltfortzahlungsgesetzes Ihren vollen Lohn. Sind Sie nach sechs Wochen weiterhin arbeitsunfähig, springt für gesetzlich Versicherte die Krankenkasse ein und zahlt Ihnen Krankengeld.

Was, wenn mein Kind während meines Urlaubs erkrankt? Bekomme ich als Elternteil meine Urlaubstage zurück?

Nein, denn die Erkrankung Ihres Kindes während Ihres Urlaubes wird rechtlich anders gehandhabt, als wenn Sie selbst erkranken. Müssen Sie im Urlaub Ihr krankes Kind pflegen, gilt Ihr Urlaub dennoch als verbraucht und Sie haben keinen Anspruch auf eine Nachgewährung. So entschied das Arbeitsgericht Berlin am 10.11.2010 (11 Sa 1475/10) im Fall einer Verkäuferin, deren Kind während ihres Urlaubs krank und pflegebedürftig wurde, und wies ihre Klage auf Urlaubsnachgewährung zurück.

Darf ich meinen Urlaub eigenmächtig durch die Krankheitstage verlängern?

Nein! Auch, wenn Sie im Urlaub erkrankt sind, endet dieser zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt. Sind Sie zum Urlaubsende hin wieder genesen, müssen Sie nach Ende Ihres ursprünglich beantragten Urlaubs auch wieder zur Arbeit erscheinen. Sie dürfen Ihren Urlaub nicht eigenmächtig um die Anzahl der Krankheitstage verlängern, haben jedoch Anspruch auf eine Urlaubsneubewilligung. Das heißt: Um die geretteten Urlaubstage antreten zu können, muss Ihr Urlaub neu beantragt und von Ihrem Arbeitgeber gestattet werden.

Darf mein Arbeitgeber bei Verdacht auf unrechtmäßige Krankschreibung Nachforschungen anstellen?

Ja. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Krankschreibung anzweifelt oder vermutet, dass Sie Ihre Krankheit nur vortäuschen, hat er das Recht, Sie vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung untersuchen oder Sie durch ein Detektivbüro überwachen zu lassen.


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