Tarifstufen: Mehr Berufsjahre, mehr Geld

Die Jungen kriegen die Krumen, die Älteren das Sahnestück? Ganz stimmt das nicht, wenn es um die Gehaltsregelungen im Tarifvertrag geht. Denn ob, wie stark und wie oft das Gehalt steigt, ist in den sogenannten Tarifstufen geregelt und die sind nicht vom Lebensalter abhängig. Welche Voraussetzungen Sie stattdessen erfüllen müssen, um in die nächst höhere Tarifstufe aufzusteigen, lesen Sie hier.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Vergütungsgruppe und Tarifstufe: Was ist der Unterschied?

Tarifrecht kann ganz schön verwirrend sein. Bringen wir also zunächst einmal Ordnung in das Begriffe-Chaos. Wenn es um Ihre Bezahlung geht, sind im Tarifvertrag zwei Punkte ausschlaggebend: die Vergütungsgruppe und die Tarifstufe. Beides wird oft verwechselt.

In welche Vergütungsgruppe Sie eingestuft werden, hängt davon ab, welche Vorerfahrung Sie mitbringen und welche Aufgabe Sie übernehmen sollen. Je qualifizierter Sie sind und je anspruchsvoller Ihre Tätigkeit, umso höher die Vergütungsgruppe, in der Sie einsteigen. Die Vergütungsgruppen ändern sich nur selten. Nur wenn Sie sich nennenswert weiterqualifizieren oder deutlich anspruchs- und verantwortungsvollere Aufgaben übernehmen, kommt eine Höhergruppierung überhaupt infrage.

Ihr Gehalt steigt aber trotzdem – dank der Tarifgruppen. Sie sind den Vergütungsgruppen untergeordnet. Das heißt: In jeder Vergütungsgruppe gibt es unterschiedliche Tarifgruppen. Je höher die Tarifgruppe, desto höher das Gehalt, das Sie bekommen. Und in die jeweils höhere Tarifgruppe kommen Sie nach einer gewissen Zeit ganz automatisch – auch ohne, dass Sie dafür Weiterbildungen absolvieren oder andere Aufgaben übernehmen müssen.

Aber auch, wenn es oft danach aussieht: Sie kommen nicht automatisch in eine höhere Tarifgruppe, nur weil Sie älter werden. Der Grund dafür, dass die älteren Kollegen dennoch oft höhere Gehälter beziehen, liegt darin, dass sie meist mehr Berufserfahrung haben und länger im Unternehmen sind. Die Tarifstufen sind nämlich nicht vom Lebensalter abhängig, sondern von der Berufserfahrung.

Wann kann ich in die nächst höhere Tarifstufe wechseln?

In den meisten Tarifverträgen sind die Gehaltssteigerungen nicht in den gleichen Abständen vorgesehen. Häufig steigt Ihr Gehalt am Anfang schneller. So können Sie etwa als Berufseinsteiger jährlich oder alle zwei Jahre in die nächste Tarifstufe aufsteigen. Später verlangsamt sich das und die Abstände zwischen den Tarifstufen werden größer.

Aber Achtung: Jeder Tarifvertrag ist anders! Ob es Tarifstufen gibt, wie viele und in welchen Abständen Sie jeweils in die nächst höhere aufsteigen, ist ganz verschieden. Nur der Blick in den für Sie geltenden Tarifvertrag – konkret den Gehalts-, Entgelt- oder Vergütungstarifvertrag – kann sicher klären, wann für Sie der Wechsel in die nächste Tarifstufe ansteht und um welchen Betrag sich Ihr Gehalt dann erhöhen muss. Um diese Information sollten Sie sich rechtzeitig kümmern, um kein Geld zu verschenken. Denn ob der Stufenwechsel bei der Gehaltsabrechnung richtig und rechtzeitig berücksichtigt wurde oder nicht, können Sie nur feststellen, wenn Sie selbst die für Sie geltende Regelung kennen.

Als Gewerkschaftsmitglied können Sie den Tarifvertrag bei der Gewerkschaft anfordern. Auch Ihr Arbeitgeber muss den Tarifvertrag auslegen, wenn er ihn auf Arbeitsverträge anwendet. Das regeln das Tarifvertragsgesetz und das Nachweisgesetz. Allerdings liegt die Krux hier im Detail, denn „auslegen“ heißt nicht zwingend „aushändigen“.

Manche Arbeitgeber erlauben zwar – weil sie das müssen – dass Sie das Tarifvertragswerk einsehen, aber nicht, dass Sie eine Kopie davon für sich selbst anfertigen. In diesem Fall sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um zu verhindern, dass Sie Ihre Ansprüche nicht mehr geltend machen können, weil Sie zum Beispiel Fristen nicht eingehalten haben, die im Tarifvertrag geregelt sind. Gerade wenn es um Ihr Gehalt geht, wäre das mehr als ärgerlich, denn von einer Tarifstufe zur nächsten kann sich das Gehalt schon mal um 100 Euro und mehr unterscheiden.

Was passiert mit meiner Tarifstufe, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Sie sollten Acht geben, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, denn was „Berufserfahrung“ ist, definiert jeder anders. Gerade im öffentlichen Dienst wird häufig nur die Beschäftigung beim selben Arbeitgeber als Vorerfahrung gewertet. Alle Arbeitsstellen bei einer anderen Behörde oder in der freien Wirtschaft werden bei der Eingruppierung in die Tarifstufen nicht oder nicht voll berücksichtigt.

Gut zu wissen: Das bedeutet nicht, dass Sie von solchen Arbeitsstellen nicht profitieren. Unter Umständen haben Sie in den anderen Jobs Qualifikationen erworben, die jetzt dazu führen, dass Sie in eine höhere Vergütungsgruppe eingeordnet werden. Dann bekommen Sie mehr Geld, als es ohne die anderen Jobs möglich wäre. Aber: Innerhalb dieser höheren Vergütungsgruppe steigen Sie vermutlich trotzdem mit der niedrigsten oder zweitniedrigsten Tarifstufe ein.

Das ist besonders ärgerlich, wenn Sie bereits viele Jahre tariflich beschäftigt sind, jetzt aber über einen Jobwechsel nachdenken. Konkret bedeutet das nämlich: Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, fangen Sie unter Umständen wieder neu in einer sehr niedrigen Tarifstufe an und müssen sich hocharbeiten – egal, wie viele Berufsjahre Sie schon auf dem Buckel haben.


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