Mietkautionsbürgschaft: Bargeldlose Alternative mit Haken

Sie haben Ihre Traumwohnung gefunden, doch beim Gedanken an den anstehenden Umzug wird Ihnen ganz anders: Die Renovierung der alten Wohnung und das Umzugsunternehmen schlagen mit hohen Kosten zu Buche und dann hätten Sie gerne auch noch ein paar neue Einrichtungsgegenstände. Und selbstverständlich muss ja auch die Mietkaution gezahlt werden – oder etwa nicht?

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Mietkautionsbürgschaft als Alternative zur Barkaution?

Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?

Zwar ist die Zahlung einer Mietkaution nicht gesetzlich verpflichtend, doch verzichten nur sehr wenige Vermieter auf diese Sicherheit. Dabei darf Ihr Vermieter gemäß § 551 BGB einen Betrag in Höhe von bis zu drei Nettokaltmieten verlangen.

Wenn Sie die Mietkaution nicht zahlen können oder Ihr eisern erspartes Geld lieber in neue Möbel investieren wollen, kann die Mietkautionsbürgschafteine valide Alternative darstellen. Dabei erhält der Vermieter als Sicherheit kein Geld, sondern eine Bürgschaftsurkunde, die seine Ansprüche absichert. Bei der Bürgschaft gibt es neben Vermieter und Mieter noch eine dritte Partei: den Bürgen. Dieser haftet im Fall der Fälle, wenn der Vermieter Forderungen gegenüber dem Mieter geltend macht, beispielsweise weil dieser die Miete nicht mehr zahlt oder weil er für Mietsachschäden geradestehen muss.

Vorsicht: Eine Kautionsbürgschaft ist nur dann möglich, wenn der Vermieter dieser ausdrücklich zustimmt!

 

Privatbürgschaft vs. Kautionsbürgschaft durch Banken, Versicherungen etc.

Ist Ihr zukünftiger Vermieter mit einer Bürgschaft einverstanden, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können entweder eine Privatperson oder einen professionellen Anbieter wie eine Bank oder Versicherung als Bürgen einsetzen.

Privatbürgschaft

Bei der Privatbürgschaft werden häufig die Eltern als Bürgen benannt. Gerade Studenten machen häufig Gebrauch von der bargeldlosen Alternative, wenn noch nicht genug Geld für die Kaution angespart wurde. Bei der Privatbürgschaft haften die Bürgen bei Forderungen gegen den Mieter. Können Sie beispielsweise Ihre Miete nicht mehr zahlen, stehen Schönheitsreparaturen aus oder haben Sie den teuren Holzboden beschädigt, wird Ihr Vermieter sich direkt an den Bürgen wenden und den entsprechenden Betrag einfordern. Rein finanziell stehen Sie als Mieter auf der sicheren Seite, denn der Bürge kann sich im Nachhinein nicht an Sie wenden und das Geld zurückfordern. Sie sollten allerdings bedenken, dass Sie damit unter Umständen Beziehungen aufs Spiel setzen könnten.

Mietbürgschaft über Banken, Versicherungen und andere Anbieter

Möchten Sie keinen Verwandten oder Bekannten darum bitten, für Sie zu bürgen, können Sie sich alternativ auch an eine Bank, eine Versicherung oder andere Anbieter von Mietkautionsbürgschaften werden. Meist gewähren diese die Bürgschaft allerdings erst nach einer Bonitätsauskunft durch die SCHUFA.

Bei der Mietkautionsbürgschaft über Unternehmen muss der Mieter häufig einen jährlichen Fixbetrag zahlen. Dieser liegt etwa bei 5 Prozent der Mietkaution. Zusätzlich dazu können noch einmalige Zahlungen wie Bereitstellungsgebühren anfallen. Im Gegensatz zur Privatbürgschaft geht der Bürge in diesem Fall allerdings nur in Vorleistung. Das bedeutet: Macht Ihr Vermieter Forderungen gegen Sie geltend, kommt zwar die Versicherung dafür auf, doch am Ende holt sich diese das Geld von Ihnen zurück. Sie müssen daher immer mit einer Doppelbelastung rechnen, denn im Ernstfall zahlen Sie Ihren jährlichen Beitrag und zusätzlich auch noch die Kosten für Mietrückstände, Mietschäden oder Sonstiges.

Vorsicht: Unter den Anbietern von Mietkautionsbürgschaften gibt es einige schwarze Schafe, die Forderungen des Vermieters nur sehr oberflächlich prüfen. Bedenken Sie, dass die Versicherung im Grunde nichts zu verlieren hat, wenn eine Forderung von Ihrem Vermieter eingeht. Immerhin wird sie sich die Kosten direkt von Ihnen zurückholen. Sie als Mieter haben dabei nur wenig Mitspracherecht. Zum Vergleich: Entscheiden Sie sich für eine gängige Barkaution, richtet sich die Forderung direkt an Sie. Sie können dann entscheiden, wie Sie weiter vorgehen wollen und den Anspruch im Zweifelsfall von einem Anwalt prüfen lassen.

Für wen eignet sich eine Mietkautionsbürgschaft?

Eine Kautionsbürgschaft kann sich dann auszahlen, wenn Sie beabsichtigen nur für kurze Zeit in der Wohnung zu leben. Sie müssen dann nicht den vollen Betrag aufbringen, sondern nur einen kleinen Bruchteil als Jahresbeitrag zahlen.

Bedenken Sie allerdings, dass Sie bei der Barkaution am Ende nahezu immer besser dastehen. Macht der Vermieter keine Forderungen gegen Sie geltend, bekommen Sie diese in voller Höhe und inklusive Zinsen zurück. Bei der Mietkautionsbürgschaft hingegen fallen immer Kosten an. Sie machen also grundsätzlich ein Verlustgeschäft.


Ein Beispiel:

Michael zieht in eine neue Wohnung. Weil er sich die Kaution in Höhe von 1.800 Euro gerade nicht leisten kann, entscheidet er sich für die Mietkautionsbürgschaft einer namhaften Versicherung. Er bezahlt 29 Euro für die SCHUFA-Prüfung und einen ersten Jahresbetrag in Höhe von 90 Euro. Nach nur einem halben Jahr zieht er aus der Wohnung wieder aus. Zwar musste er die hohe Mietkaution nicht aufbringen, doch bekommt er die 119 Euro, die er an die Versicherung gezahlt hat, nicht zurück.

Michaels Freund zieht zeitgleich in die Wohnung nebenan. Im Gegensatz zu Michael, zahlt er die Kaution in Höhe von 1.800 Euro jedoch in bar. Da es keine offenen Forderungen gegen ihn gibt, erhält er die Kaution nach seinem Auszug in voller Höhe und inklusive Zinsen zurück.


Gut zu wissen: Eine Mietkautionsbürgschaft kann meist relativ problemlos und kurzfristig wieder gekündigt werden. Ausstehende Zahlungen werden dann tagesgenau verrechnet. Die Bürgschaftsurkunde wird dann nichtig und stattdessen müssen Sie Ihrem Vermieter die im Mietvertrag angegebene Mietkaution bezahlen. Sollten Sie sich also ursprünglich für eine Bürgschaft entschieden haben, möchten nun aber doch eine Barkaution zahlen, ist dies auch im Nachhinein noch möglich.

Mietkautionsbürgschaft: Beratung durch einen Anwalt

Viele Mieter und Vermieter streiten sich um die Kaution. Vor allem, wenn diese an eine Bürgschaft geknüpft ist, sind die Fronten oft verhärtet, da mit dem Bürgen noch eine dritte Partei in die Streitigkeiten mit einbezogen wird. Haben Sie Probleme mit Ihrem Vermieter oder mit dem Kautionsanbieter ist guter Rat Gold wert. Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline helfen Ihnen per Telefon oder E-Mail weiter. Schildern Sie einfach Ihr Problem und schon erhalten Sie eine rechtssichere Einschätzung der Lage zum kleinen Preis.


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