Private oder gesetzliche Krankenversicherung? Vergleich, Kosten 2025, Wechselmöglichkeiten

Private oder gesetzliche Krankenversicherung? Wenn Sie vor dieser Wahl stehen, sollten Sie die beiden Optionen zuvor genau unter die Lupe nehmen. Zwar wird die private Krankenversicherung häufig mit Vorteilen wie Chefarztbehandlung oder freier Krankenhauswahl beworben, doch zahlen Sie dafür einen hohen Preis – und zwar Ihr ganzes Leben lang. Denn ein Wechsel von der privaten zurück zur gesetzlichen Pflichtversicherung ist nicht gerade einfach und teils sogar gänzlich unmöglich.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Private und gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich

In Deutschland gibt es zwei Systeme zur gesundheitlichen Absicherung, die parallel zueinander existieren: die gesetzliche und die private Krankenversicherung.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) handelt es sich um eine Pflichtversicherung, um die Sie zunächst nicht herumkommen. Der Leistungskatalog ist gesetzlich definiert und weicht bei den einzelnen Anbietern nur unwesentlich voneinander ab. Fällt eine Leistung aus dem Leistungskatalog, gilt dies meist für alle Krankenkassen. So wurde in der Vergangenheit beispielsweise die Zuzahlung zu Zahnzusatz zunehmend reduziert.

Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf einem Solidarsystem: Jeder wird dabei gleich behandelt. Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung orientieren sich einzig und allein an Ihrem Einkommen: So zahlen Sie in jungen Jahren beispielsweise etwas mehr ein, als Rentner oder Rentnerin dafür aber weniger. Die Höhe Ihrer Einzahlung hat auf den Umfang Ihrer Leistungen keinen Einfluss. Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenkasse beträgt 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, der sich je nach Versicherer unterscheidet und 2025 im Durchschnitt bei 2,5 Prozent liegt. Angestellte müssen die Krankenkassenbeiträge jedoch nicht alleine stemmen: Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte – also 7,3 Prozent – des Grundbetrags. Die maximalen Kosten sind außerdem durch eine Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt: Diese liegt aktuell bei 66.150 Euro brutto im Jahr (Stand: 2025).

Private Krankenversicherung (PKV)

Anders sieht es bei der privaten Krankenversicherung (PKV) aus. Die Leistungen der einzelnen Anbieter unterscheiden sich stark voneinander. Zusätzlich dazu haben Sie in der Regel auch die Wahl zwischen verschiedenen Tarifen. Insgesamt können Sie sich dadurch ein individuelles Leistungspaket zusammenstellen. Häufig profitieren Sie in der Privatversicherung von kürzeren Wartezeiten für Fachärzte, Chefarztbehandlung und freier Krankenhauswahl.

Mögliche Vorteile der privaten Krankenversicherung (abhängig vom jeweiligen Tarif):

  • Freie Arztwahl
  • Chefarztbehandlung
  • Kürzere Wartezeiten
  • Vollständige Kostenerstattung bei Medikamenten
  • Freie Krankenhauswahl (Privatklinik teils möglich)
  • Keine Krankenhauszuzahlung
  • Meist Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus
  • Höhere Zuzahlung bei Zahnzusatz (im Vergleich zur GKV)

Bei der privaten Krankenversicherung richtet sich die Höhe der Beiträge nicht nach Ihrem Einkommen, sondern nach Alter und Gesundheitszustand. Das bedeutet: Die Kosten mögen Ihnen in jungen Jahren zwar noch erschwinglich erscheinen, doch steigen Sie immer weiter an – selbst wenn Sie schon in Rente sind. Sie müssen daher im Alter mit einer hohen finanziellen Belastung rechnen.

Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die gesetzliche Krankenversicherung jeden aufnehmen muss, private Versicherungen Kunden jedoch ablehnen können. Häufig ist dies bei Vorerkrankungen der Fall. Sie müssen vor Ihrer Aufnahme daher mit einem detaillierten Gesundheitscheck rechnen. Grundsätzlich darf sich auch nicht jeder privat versichern: Die private Krankenversicherung ist nur für Beamte, Selbstständige, Studierende sowie Angestellte, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Möchten Sie sich privat versichern, muss Ihr jährliches Bruttogehalt aktuell über 73.800 Euro(Stand: 2025) liegen.

Bedenken Sie allerdings, dass Sie bei der privaten Krankenversicherung nicht nur mit höheren Beiträgen rechnen müssen: Auch einige Vorteile der gesetzlichen Krankenkassen fehlen. So gibt es beispielsweise keine Familienversicherung und auch einige Zahlungen wie Kinderkrankengeld und Mutterschaftsgeld entfallen.

Unterschiede der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung im Überblick

 PKVGKV
BeitragshöheAbhängig von Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang (im Durchschnitt etwa 600 bis 700 Euro im Monat)Abhängig vom Einkommen
BeitragsentwicklungSteigende Beiträge im Alter (auch während Rentenphase), etwa 3 % pro Jahr gemäß Schätzungen des PKV-VerbandsAbhängig vom Einkommen (gedeckelt durch Beitragsbemessungsgrenze)
LeistungsumfangAbhängig von Anbieter und Tarif (meist bessere Leistungen als in GKV, zumindest in Premiumtarifen)Abhängig von Gesundheitssystem-Reformen und für alle gleich
VoraussetzungenNur für Beamte, Selbstständige, Studierende und Angestellte mit Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800 Euro)Keine
SonstigesVersicherer darf Interessenten ablehnen (z. B. bei Vorerkrankungen)Sozialleistungen wie Kinderkrankengeld, Mutterschaftsgeld; Ersparnis durch Familienversicherung möglich

 

Wer kann sich privat krankenversichern?

Wie bereits erwähnt, kann sich nicht jeder privat krankenversichern lassen. Die private Krankenversicherung kommt vorrangig für hauptberuflich Selbstständige und Beamte infrage. Auch Gutverdiener können zur privaten Krankenversicherung wechseln: Ein gesetzlich festgelegtes Mindesteinkommen soll in diesem Fall gewährleisten, dass Sie sich die hohen Beiträge auch wirklich dauerhaft leisten können. Im Jahr 2025 liegt dieses Mindesteinkommen bei 73.800 Euro brutto pro Jahr.

Doch keine Sorge: Sie müssen sich nicht privat versichern lassen. Stattdessen können Sie sich weiterhin freiwillig gesetzlich versichern lassen. Die private Krankenversicherung lohnt sich im Grunde nur für Gutverdiener mit stabilem Einkommen, die für sich persönlich einen Vorteil in den erweiterten Leistungen sehen und bereit sind, den Aufpreis dafür in Kauf zu nehmen. Auch für Beamte kann sich die private Krankenversicherung lohnen, da der Staat diese bezuschusst. In den meisten Fällen raten Experten und Expertinnen aber eher von der Privatversicherung ab.

Freiwillig gesetzlich versicher oder privat versichert?

Sobald Ihr Pflichtversicherungsschutz erlischt, sind Sie automatisch freiwillig gesetzlich versichert. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie als Angestellter eine Gehaltserhöhung erhalten und somit nun die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Dann greift zunächst die freiwillige gesetzliche Versicherung. Expertinnen und Experten sprechen hierbei von der obligatorischen Anschlussversicherung (§ 188 Abs. 4 SGB V). Möchten Sie sich stattdessen privat versichern, müssen Sie Ihren Austritt aus der gesetzlichen Krankenkassen innerhalb von 2 Wochen ab Ende der Pflichtversicherung erklären und nachweisen, dass Sie ab sofort privat versichert sind. Der Wechsel ist nur gültig, wenn ein lückenloser Versicherungsschutz gegeben ist.

Auch wenn Sie es sich erst später überlegen, in die private Krankenversicherung zu wechseln, haben Sie noch die Möglichkeit dazu. In diesem Fall gilt die reguläre gesetzliche Kündigungsfrist für die gesetzliche Krankenversicherung. Diese beträgt 2 volle Monate zum Monatsende. Sie können die gesetzliche Krankenversicherung jedoch erst nach einer Mindestmitgliedschaft von 18 Monaten kündigen.

Private Krankenversicherung: Kann ich den Anbieter wechseln?

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie sich nach einer Mindestmitgliedschaft von 18 Monaten jederzeit nach einem neuen Anbieter umsehen. Die Kündigung der Versicherung ist in der Regel problemlos möglich. Etwas komplizierter ist das Ganze bei der privaten Krankenversicherung.

Private Krankenversicherungen wissen, dass Sie als Versicherungsnehmer im Alter teurer werden. Daher steigen Ihre Beiträge kontinuierlich an. Damit es für die Versicherung aber nicht zu teuer wird, legt diese bereits in jungen Jahren einen Teil Ihrer Versicherungsbeiträge in Form einer Altersrückstellung zur Seite.

Um das System zu verstehen, sollten Sie sich noch einmal den Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung vor Augen führen: Bei der gesetzlichen Krankenkasse handelt es sich um ein Solidarsystem. Alle Beiträge wandern in einen Topf und die Versicherungsnehmer, die gerade Leistungen benötigen, erhalten das nötige Geld dafür. Bei der privaten Krankenversicherung zahlt hingegen jeder für sich selbst ein. Ihre angesparten Altersrückstellungen kommen am Ende idealerweise Ihnen zugute. Wechseln Sie nun den Anbieter, hat Ihre alte Versicherung kein Interesse daran, Ihre „Ersparnisse“ an Ihre neue Versicherung zu überweisen. Ein Großteil der Altersrückstellung verfällt daher, wenn Sie den Anbieter wechseln.

Weil Sie nur geringe Altersrückstellungen mitbringen, wird Ihr neuer Versicherungsbeitrag vermutlich eher höher ausfallen. Darüber hinaus verlangt die neue Versicherung aller Wahrscheinlichkeit nach einen erneuten Gesundheitscheck von Ihnen. Alter und eventuelle Krankheiten sorgen dafür, dass die Beiträge weiter steigen. Ein Anbieterwechsel lohnt sich in der privaten Krankenversicherung daher nur selten.

Sollten Sie sich Ihre Beiträge nicht länger leisten können, sollten Sie daher nicht direkt nach einem neuen Anbieter Ausschau halten. Besser ist es, die eigene Versicherung zu kontaktieren: Unter Umständen können Sie in einen Basistarif mit geringerem Leistungsumfang heruntergestuft werden und so Ihre Beiträge reduzieren. Auch günstigere Beiträge mit Selbstbeteiligung sind möglich. Für Angestellte lohnen sich diese allerdings nur selten: Immerhin zahlt Ihr Arbeitgeber die Hälfte Ihrer Versicherungsbeiträge – die Selbstbeteiligung zahlen Sie allerdings allein.

Tipp: Wenn Sie unbedingt den Anbieter wechseln wollen, sollten Sie in Erfahrung bringen, ob Sie Ihre Altersrückstellung mit Zusatzleistungen wie einer besseren Zahnzusatzversicherung verrechnen können. Mit etwas Glück können Sie dadurch verhindern, dass Ihnen der Großteil der Beiträge abhandenkommt.

Wechsel von privater Krankenversicherung zurück in gesetzliche Krankenversicherung

Die Entscheidung für die private Krankenversicherung ist meist eine Entscheidung fürs Leben. Ein Wechsel zurück ins Solidarsystem ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Sind Sie bereits über 55 Jahre alt, so ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nahezu ausgeschlossen. Sie müssen die hohen Beiträge der PKV dann auch im Alter stemmen.

Ein paar Möglichkeiten gibt es aber doch, um sich im Nachhinein wieder der gesetzlichen Krankenkasse anzuschließen. Häufig müssen Sie dafür allerdings gewisse Opfer in Kauf nehmen.

  • Für Angestellte: Einkommen zeitweise senken

    Sie befinden sich in einem regulären Arbeitsverhältnis und haben sich für die PKV entschieden, weil Ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt? Ein Wechsel zurück zur gesetzlichen Krankenkasse ist möglich, wenn Sie Ihr Einkommen vorübergehend wieder senken. Sobald Ihr Bruttojahresgehalt wieder unter 73.800 Euro fällt, meldet Ihr Arbeitgeber der Krankenkasse, dass die gesetzliche Versicherungspflicht wieder greift. Sie können anschließend wieder zu einem gesetzlichen Krankenversicherer wechseln.

     

    Ihr Einkommen können Sie beispielsweise senken, indem Sie vorübergehend in Teilzeit arbeiten oder ein Sabbatical einlegen.

  • Für Selbstständige: Wechsel in Festanstellung

    Wenn Sie selbstständig sind und sich die Beiträge der PKV nicht mehr leisten können, sollten Sie über den Wechsel in eine Festanstellung nachdenken. Handelt es sich dabei um mehr als einen reinen 556-Euro-Job und liegt Ihr Bruttojahresgehalt unter der Entgeltgrenze von 73.800 Euro, können Sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Ihre selbstständige Tätigkeit können Sie weiterhin nebenher ausüben, allerdings muss es sich bei der abhängigen Beschäftigung um Ihren Hauptberuf handeln. 

  • Für Selbstständige: Geschäftsaufgabe

    Wenn Sie selbstständig sind und Ihr Partner oder Ihre Partnerin gesetzlich versichert ist, kann auch die Aufgabe Ihres Geschäfts eine Rückkehr in die GKV ermöglichen. Das ist dann der Fall, wenn Sie in die Familienversicherung Ihres Partners oder Ihrer Partnerin aufgenommen werden können. Allerdings gelten dann gewisse Einkommensobergrenzen für Ihren Partner oder Ihre Partnerin. Zusätzlich dazu dürfen Sie selbst nicht mehr als 535 Euro (Stand: 2025) pro Monat hinzuverdienen.

     

    Wenn Sie selbstständig sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, gibt es noch eine weitere Möglichkeit: Sie können Ihr Geschäft aufgeben und sich arbeitslos melden. In diesem Fall können Sie sich wieder gesetzlich versichern. Das gilt allerdings in der Regel nur, wenn Sie noch nicht 55 Jahre alt sind. Es genügt im Übrigen, einen einzigen Monat lang arbeitslos zu sein. Nehmen Sie danach einen Job an, können Sie freiwillig gesetzlich versichert bleiben – selbst wenn Sie mehr als 73.800 Euro pro Jahr verdienen.


Rechtsberatung für Sozialrecht

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

  • Beratung speziell für Sozialrecht
  • Erfahrene Anwälte beraten Sie
  • 2,99€/Min aus dem deutschen Festnetz

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der DAHAG Rechtsservices AG:

  • Krisensicherer Honorarumsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice