Manteltarifvertrag schützt Sie auch bei Kündigung

Der Begriff Manteltarifvertrag bezeichnet eine Form des Tarifvertrags, mit der die allgemeinen Bedingungen der betroffenen Arbeitsverhältnisse zwischen den Tarifvertragsparteien geregelt werden.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Das Wichtigste zum Manteltarifvertrag:

Mantel- oder Rahmentarifverträge regeln die allgemeinen Arbeitsbedingungen wie Einstellungs- und Kündigungsvoraussetzungen, Urlaubsanspruch oder Überstundenabgeltung.

Das Gehalt, die Definition der Vergütungsgruppen und Tarifstufen findet sich in eigenen Vergütungs- oder Lohntarifverträgen. Darüber gibt der Manteltarifvertrag keine Auskunft.

Manteltarifverträge haben oft eine sehr viel längere Laufzeit als Vergütungstarifverträge. Häufig gelten Sie auch unbefriste

Was ist ein Manteltarifvertrag?

Im Alltag ist meist von dem Tarifvertrag die Rede, doch das ist irreführend. Genau genommen handelt es sich nämlich fast immer um ein ganzes Tarifwerk mit verschiedenen Einzelverträgen. Das können sehr viele sein oder nur zwei oder drei – je nachdem, was die Tarifvertragsparteien im Detail regeln wollen. Einen Manteltarifvertrag, auch Rahmentarifvertrag, gibt es aber immer, denn er regelt die wesentlichen Rahmenbedingungen der betroffenen Arbeitsverhältnisse. Wenn es um die Einstellung oder Kündigung von Mitarbeitern geht, um Urlaubsansprüche, Zuschläge, Altersabsicherung oder Überstundenregelungen, finden Sie die relevanten Informationen im Manteltarifvertrag.

Mit einer Ausnahme: Die konkrete Vergütung, vor allem die Gehälter in den einzelnen Vergütungsgruppen und Tarifstufen finden Sie in einem eigenen Tarifvertrag. Je nach Branche wird der Vergütungs-, Gehalts- oder Lohntarifvertrag genannt.

Während Vergütungstarifverträge meist eine kurze Laufzeit haben, werden Manteltarifverträge oft für mehrere Jahre oder sogar unbegrenzt abgeschlossen. Deshalb sind sie in der Öffentlichkeit auch eher unbekannt: Wenn Sie in den Medien von Streiks und Tarifauseinandersetzungen hören, dann geht es fast immer um Vergütungstarifverträge.

Was habe ich von einem Manteltarifvertrag?

Der Manteltarifvertrag regelt – abgesehen vom Gehalt und der Eingruppierung – in der Regel alle wichtigen Rahmenbedingungen für Ihr Arbeitsverhältnis. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, sich an diese Regeln zu halten, wenn der Tarifvertrag für sein Unternehmen gilt. Aber: Er ist nicht verpflichtet, sie explizit auf Ihre Rechte aus dem Tarifvertrag hinzuweisen.

Er muss das Tarifwerk im Betrieb auslegen, damit Sie sich informieren können. Darüber hinaus hat er Ihnen gegenüber aber keine Informationspflicht. Und das kann immer dann zum Problem werden, wenn für Sie ein Tarifvertrag gilt, der zum Beispiel Ausschlussfristen beinhaltet. Diese regeln, dass Sie Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber nur innerhalb einer vergleichsweise kurzen Zeitspanne – oft sechs Monate – geltend machen können. Hält sich Ihr Arbeitgeber also zum Beispiel nicht an die Urlaubsregelung, die im Manteltarifvertrag vereinbart ist, hätten Sie in einem solchen Fall nur sechs Monate Zeit, um ihn darauf hinzuweisen und Ihre rechtmäßigen Urlaubsansprüche geltend zu machen.

Damit Ihnen daraus keine Nachteile entstehen, sollten Sie Forderungen, die aus einem Tarifvertrag resultieren, mit juristischer Hilfe geltend machen. Hier kommt es nämlich auf die Details in den Formulierungen an. Damit Ihre Forderung auch wirklich rechtlich wirksam wird, holen Sie sich Hilfe von den selbstständigen Kooperationsanwälten der Deutschen Anwaltshotline.

Einstellungsvoraussetzungen

Mantel- oder Rahmentarifverträge können zum Beispiel regeln, wie Einstellungen ablaufen. Dabei vereinbaren die Tarifparteien manchmal konkrete Voraussetzungen zur Einstellung, häufig geben Sie aber auch nur den groben Rahmen vor. So kann etwa der Manteltarifvertrag regeln, dass ein Arbeitsverhältnis erst mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag begründet wird (dem Gesetz nach wäre das theoretisch auch durch mündliche Absprache möglich). Auch Regelungen zur Probezeit oder zu Befristungen können Sie hier finden.

Kündigung

Wie der Beginn eines Arbeitsverhältnisses ist auch dessen Ende im Manteltarifvertrag definiert. Dabei werden hier oft nicht nur die Bedingungen festgelegt, unter denen einem Mitarbeiter gekündigt werden darf. Auch die Kündigungsfristen sind hier in den meisten Fällen genau festgehalten. Das ist wichtig, denn ein Tarifvertrag darf – anders als ein einzelner Arbeitsvertrag – auch zum Nachteil des Arbeitnehmers von den gesetzlichen Kündigungsfristen abweichen. Konkret bedeutet das: Gilt für Sie ein Tarifvertrag, kann der regeln, dass Sie mehrere Jahre lang mit nur zwei Wochen Kündigungsfrist entlassen werden können. Laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hätten Sie schon nach nur sechs Monaten im Betrieb eine Kündigungsfrist von vier Wochen.

Schauen Sie also genau hin und vergleichen Sie am besten auch, ob in Ihrem Arbeits- und im Manteltarifvertrag auch wirklich die gleiche Kündigungsfrist vereinbart ist. Ist das nicht der Fall, gilt in der Regel die Frist, die für den Arbeitnehmer günstiger ist. Sicher ist das aber nicht, sondern wird von Arbeitsgerichten von Fall zu Fall entschieden.


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