Verträge kündigen: Das müssen Sie beachten!

Ob Handy, Fitnessstudio oder Versicherungen: Verträge gibt es überall. Doch was, wenn Sie einen Vertrag kündigen wollen? Alles Wichtige zu Fristen, Form und Gründen für eine Kündigung finden Sie in diesem Ratgeber.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Regulär, mit Widerrufsrecht oder Sonderkündigungsrecht: Unter welchen Bedingungen kann ich aus meinem Vertrag?

Die Voraussetzungen, um einen Vertrag zu kündigen, sind immer individuell im Vertrag festgehalten. Im Einzelfall schauen Sie also am besten in Ihren betreffenden Vertrag. Generell gilt aber: Wenn Sie zum vereinbarten, möglichen Termin kündigen wollen, ist das möglich. Ist Ihr Mietvertrag zum Beispiel immer zum Ende des Monats kündbar, können Sie (wenn Sie alle notwendigen Fristen berücksichtigt haben) in jedem Monat des Jahres kündigen.

Können Sie nicht mehr bis zur Kündigungsfrist warten, kommt eventuell ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht in Frage, Damit können Sie unter bestimmten Umständen vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen. Besondere Ereignisse, einseitige Vertragsänderungen ohne Zustimmung oder Störungen und mangelnde Leistungen ermöglichen Ihnen ein Sonderkündigungsrecht. Wenn Sie zum Beispiel schwer erkranken und das Fitnessstudio nicht mehr nutzen können, steht Ihnen für den Fitnessstudiovertrag ein Sonderkündigungsrecht zu. Alles Wichtige zum Sonderkündigungsrecht und wie Sie es geltend machen, lesen Sie im Ratgeber „Sonderkündigungsrecht: So kündigen Sie Ihren Fitnessstudio-, Internet- oder Handyvertrag vorzeitig“.

Eine fristlose Kündigung wird häufig auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Die fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn ein triftiger Grund vorliegt und die Erfüllung des Vertrags nicht mehr zumutbar ist. Wenn zum Beispiel Ihr Urlaubsantrag abgelehnt wurde und Sie trotzdem einfach Urlaub machen, wäre das ein Grund für eine fristlose Kündigung

Überlegen Sie sich den Vertragsabschluss schnell anders, können Sie oft vom Widerrufsrecht oder dem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Das Rücktrittsrecht richtet sich nach den im Vertrag festgehaltenen Rücktrittsbedingungen. Der bestehende Vertrag wird in ein „Rückabwicklungsverhältnis“ umgewandelt. Einfach gesagt wird also der  bestehende Vertrag durch einen anderen ersetzt.

Das Widerrufsrecht dagegen gilt dann, wenn Sie einen Vertrag im Überraschungsmoment abgeschlossen haben und Sie den Vertrag nur bedingt bewusst abschließen konnten. Dies gilt zum Beispiel für Vertragsabschlüsse auf offener Straße. Oder aber, Sie haben einen Vertrag über das Internet oder Telefon abgeschlossen. Fällt der Vertrag unter das sogenannte Fernabsatzgesetz, gilt das Widerrufsrecht. 14 Tage lang können Sie einen Vertrag widerrufen. Achtung: Oft wird der Begriff Widerrufsrecht im Zusammenhang zum Beispiel mit Kaufhäusern verwendet. Diese sind aber nicht an das Widerrufsrecht gebunden, sondern bieten aus Kulanz Ihren Kunden eine 14-tägige Rückgabe an.
Die wichtigsten Unterschiede und die notwendigen Voraussetzungen beider Optionen erfahren Sie im Ratgeber „Rücktritt vom Vertrag: So setzen Sie Ihr Rücktrittsrecht richtig ein“.

Der richtige Zeitpunkt: Wichtige Fristen für die Vertragskündigung

Egal welchen Vertrag Sie kündigen wollen, die Kündigungsfrist ist ganz entscheidend für den Erfolg Ihrer Kündigung. Je nachdem um welchen Vertrag es sich handelt, können sich allerdings die Kündigungsfristen unterscheiden.

Während Sie zum Beispiel bei Miet- und Arbeitsverträgen oft mehrere Monate Vorlauf brauchen, können Sie die meisten Online-Streamingdienste oft binnen eines Monats oder sogar mit sofortiger Wirkung kündigen.

Im Einzelfall finden Sie Ihre Kündigungsfrist im Vertrag.

In Textform, Schriftform oder online: Die Form des Kündigungsschreibens ist entscheidend für die Vertragsbeendigung

Sie haben rechtzeitig an Ihre Kündigung gedacht – dann ist schon mal ein wichtiger Punkt erfüllt. Genauso wichtig ist aber die Form Ihrer Kündigung.
Denn auch in Zeiten der Digitalisierung ist bei Verträgen oft noch der gute alte Brief gefragt.

Sieht Ihr Vertrag die Kündigung in Schriftform vor, ist Ihre Unterschrift auf der Kündigung vonnöten. Das ist meist nur per Brief möglich. Eine Alternative bieten hier zertifizierte E-Mails mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Diese können in den meisten Fällen ebenfalls als Schriftform gelten.

Ein wenig entspannter wird es mit der Kündigung in Textform. Diese benötigt keine Unterschrift und kann per Brief oder per E-Mail erfolgen.

Gerade bei digitalen Angeboten besteht oft die Möglichkeit einer Kündigung online. Insbesondere wenn Sie den Vertrag online abgeschlossen haben, können Sie auch online kündigen. Dabei genügt die Textform. Manche Verträge können Sie auch einfach per Mausklick kündigen und müssen nicht einmal ein Kündigungsschreiben verfassen.

Das muss in der Kündigung stehen: Die wichtigsten Daten mit Checkliste und Vorlage

Damit Ihre Kündigung vollständig und auf jeden Fall gültig ist, müssen einige Dinge darin enthalten sein. Wichtig: Aus Ihrem Text muss eindeutig ersichtlich sein, dass Sie den Vertrag kündigen wollen. Am besten sollte das Wort „Kündigung“ hierzu direkt im Betreff stehen.
Außerdem müssen einige wichtige Eckdaten enthalten sein, zum Beispiel:

  • Name und Adresse des Vertragspartners
  • Ihr Name und Ihre Anschrift
  • Das aktuelle Datum
  • Die Angabe der Kündigungsfrist
  • Das Kündigungsdatum
  • Die Bitte um Kündigungsbestätigung

Die Angabe der Kündigungsfrist sowie das Kündigungsdatum sind deshalb wichtig, damit Ihre Kündigung rechtzeitig und korrekt erfolgen kann.
Die Bitte um Kündigungsbestätigung ist für Sie vor allem nützlich, damit Sie einen Beleg haben, dass Ihre Kündigung eingegangen ist. Im Zweifelsfall müssen Sie als Kündigender beweisen, dass Sie den Vertrag tatsächlich gekündigt haben. Daher sollten Sie immer um eine Bestätigung bitten, einen rechtlichen Anspruch darauf haben Sie jedoch nicht. Eine Mustervorlage und wichtige Tipps dazu finden Sie im Ratgeber „Kündigungsbestätigung: Muster und Tipps“.

Nicht nur, aber gerade wenn Sie Ihren Job kündigen wollen, ist die richtige Kündigung essenziell damit alles glatt geht. Eine Checkliste sowie eine kostenlose Vorlage für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses finden Sie unter „Wie schreibe ich eine Kündigung?“

FAQ – die wichtigsten Fragen und Antworten zur Kündigung von Verträgen

  • Ich plane einen Umzug. Kann ich deswegen meinen Vertrag, zum Beispiel im Fitnessstudio, vorzeitig kündigen?

    Nicht prinzipiell. Entscheiden Sie sich aus privaten Gründen dazu umzuziehen, müssen Sie einen langfristigen Vertrag trotzdem erfüllen. Anders sieht es aus, wenn Sie versetzt werden. Dann können Sie kündigen, aber erst zum spätestmöglichen Zeitpunkt. Sind Sie Mitglied bei einer Fitnessstudiokette, kann diese Sie verpflichten, in ein anderes Studio zu wechseln.

  • Wann und wie kann ich einen Vertrag anfechten?

    Prinzipiell ist jeder Vertrag anfechtbar. Dafür muss einer der in §119 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgelegten Gründe erfüllt sein. Wenn Sie zum Beispiel arglistig getäuscht wurden, können Sie den Vertrag anfechten. Nach Vertragsabschluss haben Sie 10 Jahre lang ein Recht auf Anfechtung. Bestimmte Formvorgaben müssen Sie dabei nicht einhalten.

  • Kann jemand anderes meinen Vertrag für mich kündigen?

    Nein. Wenn Sie als Vertragspartner eingetragen sind, können auch nur Sie selbst den Vertrag kündigen.

    Ausnahme: Sie erteilen einer anderen Person eine Vollmacht mit Ihrer Unterschrift. Damit kann eine dritte Person in Ihrem Namen den Vertrag kündigen.


Rechtsberatung für Vertragsrecht

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

  • Beratung speziell für Vertragsrecht
  • Erfahrene Anwälte beraten Sie
  • 2,99€/Min inkl. USt.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der DAHAG Rechtsservices AG:

  • Krisensicherer Honorarumsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice