13. Monatsgehalt vs. Weihnachtsgeld: Die wichtigsten Fragen

Viele Arbeitnehmer in Deutschland freuen sich einmal im Jahr über ein 13. Monatsgehalt. Ein Großteil der Arbeitgeber bezahlt seinen Angestellten diese Zusatzleistung im November. Das hat zur Folge, dass das 13. Monatsgehalt im Volksmund mit dem Weihnachts- oder Urlaubsgeld gleichgesetzt wird. Allerdings stimmt das juristisch gesehen nur teilweise. Wir klären die Unterschiede!

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

13. Monatsgehalt: Das Wichtigste im Überblick

Definition: Was ist das 13. Monatsgehalt genau?

Das 13. Monatsgehalt ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers – Sie haben also keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Es gibt 3 Möglichkeiten, wie ein 13. Gehalt vereinbart werden kann:

  • In einer Betriebsvereinbarung
  • Im Arbeitsvertrag
  • In einem Tarifvertrag

Darin ist auch geklärt, ob es sich bei dieser Zusatzleistung um eine Gratifikation wie zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld handelt, oder um ein tatsächliches 13. Gehalt mit Entgeltcharakter.

Gut zu wissen: 13. Monatsgehalt vs. Gratifikation

Eine Gratifikation dient in erster Linie dazu, unter anderem die Betriebstreue zu honorieren. Ein 13. Monatsgehalt hingegen soll Ihre erbrachte Arbeitsleistung belohnen. Das spielt zum Beispiel im Krankheitsfall eine Rolle. Denn dann kann sich das 13. Monatsgehalt verringern – eine Gratifikation hingegen nicht.

Die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst in Deutschland sehen ein 13. Monatsgehalt in Form von Weihnachtsgeld vor – und zwar sowohl der TVöD als auch der TV-L. Wie hoch dieses Weihnachtsgeld für Sie persönlich ist, können Sie einfach dem für Sie gültigen Tarifvertrag entnehmen.


Frage aus unserer Online-Beratung:  Kann ich das 13. Monatsgehalt vom Arbeitgeber fordern?


Wichtig ist außerdem, dass das 13. Monatsgehalt – egal in welcher Form – nicht zum Durchschnittsgehalt gezählt wird. So fließt es zum Beispiel bei der Berechnung Ihres Urlaubsentgeltes nicht mit ein. Das regelt § 11 Bundesurlaubsgesetz (BurlG).

Wie wird das 13. Monatsgehalt versteuert?

Steuerrechtlich gilt das 13. Monatsgehalt als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Zahlung vertraglich festgelegt ist oder der Arbeitgeber Ihnen das Geld freiwillig bezahlt. Steuern müssen Sie anhand der Lohnsteuertabelle bezahlen.

Die Lohnsteuer ist für das 13. Monatsgehalt nach den Regelungen für sonstige Bezüge zu erheben und bestimmt sich nach dem Zuflussprinzip. Das bedeutet, dass Sie erst Steuern bezahlen müssen, wenn Ihnen das Geld „zugeflossen“ ist. Wenn Ihr Arbeitgeber also versäumt, es Ihnen noch am Jahresende auszubezahlen und dies erst im Januar des Folgejahres tut, müssen Sie es auch erst im Januar versteuern.

Ist das 13. Monatsgehalt pfändbar?

Im Gegensatz zu einer Gratifikation wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld ist ein 13. Monatsgehalt mit Entgeltcharakter pfändbar. Damit ein sonstiger Bezug unpfändbar ist, muss er an ein einen bestimmten Zweck oder ein Ereignis geknüpft sein. Beim Weihnachtsgeld ist das dann eben das Weihnachtsfest – bei einem Urlaubsgeld dann der anstehende Urlaub. Ein solcher Zweck entfällt bei einem 13. Monatsgehalt, das die Arbeitsleistung honorieren soll und theoretisch das ganze Jahr über ausbezahlt werden könnte.

Elterngeld: Spielt das 13. Monatsgehalt eine Rolle?

Das Elterngeld soll dazu dienen, den Lebensstandard auch während der Job-Pause halten zu können. Deshalb fließen regelmäßige Gehaltszahlungen in die Berechnung des Elterngeldes ein. Der Verdacht liegt also nahe, dass etwa Weihnachts- oder Urlaubsgeld und auch ein 13. Monatsgehalt in diese Berechnung mit einfließen. Schließlich ist einmal jährlich auch regelmäßig – oder?

Für Mütter und Väter gibt es leider schlechte Nachrichten. 2017 hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden, dass Einmalzahlungen wie ein 13. Monatsgehalt sich nichtauf die Höhe des Elterngelds auswirken. Rechtlich wird das Zusatzeinkommen dann behandelt wie eine Erfolgsprämie (Az. B 10 EG 5/16 R).

Laut Elterngeldgesetz sollen sogenannte sonstige Bezüge nicht in die Berechnung des Elterngeldes einfließen. Steuerrechtlich gelten Weihnachts- und Urlaubsgeld als eben solche.

Tipp: Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber, ob ein 13. Monatsgehalt nicht auf das ganze Jahr gleichmäßig verteilt werden sollte. In diesem Fall hätten Sie monatlich etwas mehr Geld in der Tasche, was sich positiv auf die Höhe des Elterngeldes auswirkt.

 

Was passiert mit dem 13. Monatsgehalt bei Kündigung?

Handelt es sich um eine Zahlung mit Entgeltcharakter oder eine Gratifikation? Davon hängt ab, was mit Ihrem 13. Monatsgehalt bei einer Kündigung passiert.

Beispiel: Ihr Arbeitgeber zahlt seinen Mitarbeitern das 13. Monatsgehalt jedes Jahr pünktlich im November. Arbeitsvertraglich ist festgelegt, dass es sich dabei um eine Zuwendung mit Entgeltcharakter handelt – also keine Gratifikation wie zum Beispiel Weihnachtsgeld. Sie kündigen im August – also vor der Auszahlung des 13. Monatsgehaltes im November.

Komplett auf das Geld verzichten müssen Sie dann nicht. Da es vertraglich vereinbart ist, dass das 13. Monatsgehalt einen Entgeltcharakter hat, steht es Ihnen anteilig zu. Sie arbeiten im August noch, also stehen Ihnen acht Zwölftel der ursprünglichen Zusatzleistung zu.

Anders verhält es sich bei einer Gratifikation wie dem Weihnachtsgeld. Hier haben Sie keinen anteiligen Anspruch. Wenn Sie im August das Unternehmen verlassen und Ihr Arbeitgeber das Weihnachtsgeld erst Ende November bezahlt, sehen Sie von davon nichts.

Wichtig für Sie: Diese beiden Situationen sind verallgemeinerte Möglichkeiten, wie es mit Ihrem 13. Monatsgehalt laufen kann. Im Endeffekt entscheidet Ihr Arbeitsvertrag darüber – zumindest wenn die dort festgehaltenen Klauseln rechtsgültig sind.


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