Urlaubsgeld: Das Wichtigste zu Anspruch, Auszahlung und Co

Sonne, Strand und Cocktails – das alles lässt sich leichter bezahlen und besser genießen, wenn der Arbeitgeber den Urlaub bezuschusst. Doch das sogenannte Urlaubsgeld, oft auch als 13. Gehalt bezeichnet, ist eine freiwillige Leistung, auf die Sie nicht automatisch Anspruch haben. Wann Sie Urlaubsgeld bekommen und was Sie dabei beachten müssen:

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Urlaubsgeld: Das Wichtigste im Überblick

Was ist Urlaubsgeld?

Urlaubsgeld wird häufig mit dem Urlaubsentgelt verwechselt. Das ist aber ein Fehler, denn während das Urlaubsentgelt bezahlt werden muss, ist das Urlaubsgeld eine freiwillige Leistung Ihres Arbeitgebers. Deshalb gibt es auch keine gesetzliche Regelung zu diesem Thema. Trotzdem kann Ihr Arbeitgeber verpflichtet sein, das Urlaubsgeld zu zahlen.

Muss der Arbeitgeber Urlaubsgeld zahlen?

Grundsätzlich ist es die Entscheidung des Arbeitgebers, ob er Urlaubsgeld zahlt oder nicht. Ausnahmen kann es aber geben, wenn Sie in einer Branche arbeiten, in der ein Tarifvertrag gilt. Ist Ihr Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband und dem Tarifvertrag unterworfen, muss er sich an dessen Regelungen halten. Das gilt natürlich auch für Vereinbarungen zum Urlaubsgeld, die darin festgehalten sind. Gibt es keinen geltenden Tarifvertrag mit einer entsprechenden Regelung, lohnt sich unter Umständen ein Blick in Betriebsvereinbarungen, sofern solche in Ihrem Unternehmen abgeschlossen wurden. Denn auch die können den Umgang mit dem Urlaubsgeld regeln. Und nicht zuletzt kann Ihr eigener Arbeitsvertrag einen entsprechenden Passus zum Thema enthalten.

Gibt es keine schriftliche Vereinbarung, aber der Arbeitgeber hat in den vergangenen Jahren trotzdem Urlaubsgeld ausgezahlt, kann sich daraus eine sogenannte betriebliche Übung ergeben. Trifft das zu, muss der Arbeitgeber das Urlaubsgeld auch künftig wie bisher zahlen – selbst dann, wenn er das vielleicht irgendwann nicht mehr möchte.

Gut zu wissen: Voraussetzungen für eine betriebliche Übung

Die betriebliche Übung kann nur eintreten, wenn:

  • Der Arbeitgeber das Urlaubsgeld mindestens dreimal in Folge gezahlt hat.
  • Der Arbeitgeber dabei nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass er das freiwillig tut und sich aus der Zahlung folglich keine Rechtsansprüche für die Zukunft ableiten lassen.

Wie hoch ist das Urlaubsgeld?

Häufig wird als Urlaubsgeld ein vollständiges zusätzliches Monatsgehalt bezahlt, aber das ist nicht verpflichtend. Die Höhe des Urlaubsgeldes kann individuell geregelt werden. So könnten Sie als Urlaubsgeld einen Betrag erhalten, der deutlich niedriger ist als Ihr üblicher Monatslohn. Aber auch die Höhe des Urlaubsgeldes ist in der Regel in den entsprechenden Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen geregelt.

Wann wird das Urlaubsgeld ausgezahlt?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wann Sie das Urlaubsgeld bekommen können. Häufig wird es zu einem festgelegten Zeitpunkt, meist im Sommer, als kompletter Betrag zusätzlich zum normalen Gehalt oder Lohn überwiesen. Der Arbeitgeber kann davon aber auch abweichen und die Auszahlung an Ihren tatsächlichen Urlaub koppeln. In diesem Fall bekommen Sie das Urlaubsgeld anteilig pro genommenen Urlaubstag.

Wer bekommt Urlaubsgeld?

Es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Das heißt, wenn in Ihrem Unternehmen Urlaubsgeld gezahlt wird, dann muss es der Arbeitgeber in der Regel auch jedem Angestellten zahlen – zum Beispiel auch für Teilzeitbeschäftigte. Arbeitnehmer dürfen nicht willkürlich ungleich behandelt werden. Unterschiede beim Urlaubsgeld sind möglich, aber es muss eine sachgerechte Differenzierung vorgenommen werden, die für die Mitarbeiter auch erkennbar ist. So können zum Beispiel Teilzeitkräfte entsprechend der Arbeitszeit weniger Urlaubsgeld bekommen.


Frage aus unserer Online Rechtsberatung: Erheblich weniger Urlaubsgeld erhalten als Kollege


Habe ich auch Anspruch, wenn ich den Urlaub wegen Krankheit abbrechen muss?

Ob Sie auch dann Urlaubsgeld bekommen, wenn Sie Ihre freie Zeit wegen einer Krankheit unter- oder abbrechen mussten, hängt davon ab, wie Ihr Arbeitgeber das Urlaubsgeld auszahlt. Bekommen Sie es pauschal, also in einem Betrag zu einem festen Termin im Jahr, kann der Arbeitgeber es in zwei Fällen kürzen:

  • Wenn er das Urlaubsgeld freiwillig zahlt und Sie keinen Rechtsanspruch darauf haben.
  • Wenn vorher ausdrücklich vereinbart wurde, dass das Urlaubsgeld bei Krankheit gekürzt wird. In diesem Fall darf der Arbeitgeber pro Krankheitstag aber maximal ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt für einen Arbeitstag anfällt, vom Urlaubsgeld abziehen.

Anders sieht die Sache aus, wenn Sie das Urlaubsgeld nicht als Pauschalbetrag, sondern in Teilbeträgen nehmen – also immer dann, sobald sie wirklich Urlaub nehmen. In diesem Fall darf der Arbeitgeber das Urlaubsgeld für die Urlaubstage, die Sie wegen Ihrer Krankheit nicht nehmen konnten, komplett streichen. Ihr Urlaubsgeld ist dann aber nicht weg, sondern wird ausgezahlt, wenn Sie die betreffenden Urlaubstage nehmen.

Habe ich auch während der Elternzeit Anspruch auf Urlaubsgeld?

Auch der Anspruch auf Urlaubsgeld während Ihrer Elternzeit hängt davon ab, wie Sie Ihr Urlaubsgeld erhalten: Wird es pauschal bezahlt, haben Sie auch während der Elternzeit vollen Anspruch auf das Urlaubsgeld. Das kann der Arbeitgeber nur umgehen, wenn er ausdrücklich etwas anderes vereinbart – zum Beispiel im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Ist Ihr Urlaubsgeld an Ihre tatsächlichen Urlaubstage gekoppelt, verringert sich Ihr Anspruch allerdings. Da Ihnen während der Elternzeit weniger Urlaubstage zustehen, kann der Arbeitgeber auch Ihr Urlaubsgeld um die entsprechenden Beträge kürzen.


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