Urlaubsentgelt: Wie viel Geld Ihnen während des Urlaubs zusteht

Als Arbeitnehmer haben Sie nicht nur Anspruch auf Urlaub, sondern auch auf das sogenannte Urlaubsentgelt. Doch wie berechnet sich das? Wie viel Urlaubsvergütung steht Ihnen zu? Und wann und wie wird es ausgezahlt?

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Urlaubsentgelt: Das Wichtigste im Überblick

Was ist das Urlaubsentgelt?

Im Urlaub soll sich der Arbeitnehmer erholen. Das funktioniert aber nur, wenn er sich währenddessen keine Sorgen darum machen muss, woher das Geld für Miete, Brötchen und eben auch den Urlaub selbst kommt, wenn er nicht arbeitet. Deshalb hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung des Urlaubsentgelts.

Gut zu wissen: Urlaubsentgelt vs. Urlaubsgeld

Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld sind nicht dasselbe! Das Urlaubsentgelt ist ein fester, gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil von Lohn oder Gehalt, während das Urlaubsgeld eine Zusatzleistung ist, die der Arbeitgeber freiwillig zahlen kann – aber nicht muss.

Wer hat Anspruch auf Urlaubsentgelt?

Prinzipiell hat jeder Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass seine Arbeitsvergütung auch während des Urlaubs weiter gezahlt wird. Das gilt nicht nur für Angestellte, sondern auch für Auszubildende, Teilzeitkräfte, Werkstudent*innen und geringfügig Beschäftigte.

In den meisten Fällen merkt ein Arbeitnehmer dabei keinen Unterschied zwischen seinem Arbeitsentgelt, also dem Lohn oder Gehalt, und dem Urlaubsentgelt. In der Regel ist das nämlich derselbe Betrag, das Gehalt wird also einfach auch während der Urlaubszeit weiter gezahlt.

Komplizierter ist die Sache, wenn Sie jeden Monat unterschiedlich viel Lohn oder Gehalt bekommen. Dann müssen Sie die genaue Berechnung des Urlaubsentgelts beachten.

Wie wird das Urlaubsentgelt berechnet?

Grundsätzlich gilt: Die Höhe des Urlaubsentgelts berechnet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitseinkommen der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt. So regelt es §11 des Bundesurlaubsgesetzes. Dabei fließt aber nicht nur das Grundgehalt in die Berechnung ein, sondern auch Zusatzzahlungen, sofern Sie diese regelmäßig erhalten.


Frage aus unserer Online-Beratung:Urlaubsentgelt nicht richtig berechnet – rechtlich korrekte Regelung?


Berücksichtigt werden:

  • Grundgehalt (auch Akkordlohn, der schwanken kann)
  • Zulagen, etwa für Feiertags-, Nacht- oder Sonntagsarbeit, aber auch Gefahren- oder Auslandszulagen (Achtung: Handelt es sich um reine Aufwandsentschädigungen, werden diese nicht berücksichtigt)
  • Umsatzbeteiligungen
  • Prämien und Provisionen

Nicht berücksichtigt werden:

  • Überstundenvergütungen
  • Einmalzahlungen wie Tantiemen oder Jubiläumsgratifikationen u.ä.
  • Trinkgelder
  • Reisekosten und Spesen

Stehen Ihnen während der Arbeitszeit Sachleistungen zu, die Sie im Urlaub nicht in Anspruch nehmen können, muss Ihr Arbeitgeber beim Urlaubsentgelt dafür einen angemessenen Betrag als Ersatz berücksichtigen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie gewöhnlich einen Dienstwagen fahren dürfen, der während Ihres Urlaubs aber in der Firma bleibt.

Wie berechnet sich mein Urlaubsentgelt, wenn mein Gehalt jeden Monat unterschiedlich hoch ist?

Wer kein fixes monatliches Einkommen hat, sondern in einem Job arbeitet, bei dem die Bezahlung stark variiert, muss zunächst den Verdienst pro Werktag ausrechnen. In diesen Fällen wird zunächst der Verdienst pro Werktag ausgerechnet. Dazu dividieren Sie das Arbeitseinkommen der letzten 13 Wochen vor dem Urlaubsantritt durch die Anzahl der Werktage innerhalb dieser 13 Wochen. Anschließend wird dieser Verdienst mit der Zahl der Urlaubstage multipliziert, um die Höhe des Urlaubsentgelts zu erhalten.

Verdienst pro Werktag

Verdienst pro Werktag =

Einkommen der letzten 13 Wochen/Anzahl der Werktage

Urlaubsentgelt

Urlaubsentgelt =

(Einkommen der letzten 13 Wochen/Anzahl der Werktage)*Anzahl der Urlaubstage

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer hat in den vergangenen 13 Wochen 9.750 Euro verdient. Die 13 Wochen umfassten 78 Werktage (laut Bundesurlaubsgesetz zählt auch der Samstag zu den Werktagen). Um den werktäglichen Verdienst zu errechnen, teilen Sie jetzt also 9.750 Euro durch 78 Tage. Der betroffene Arbeitnehmer verdient also 125 Euro pro Werktag. Hat der Arbeitnehmer jetzt Anspruch auf 24 Urlaubstage im Kalenderjahr (bei einer Sechs-Tage-Woche), ergibt sich daraus ein Urlaubsentgelt von insgesamt 3.000 Euro.

Was passiert, wenn sich mein Gehalt vor oder während des Urlaubs ändert?

Steigt Ihr Arbeitseinkommen in den 13 Wochen vor oder sogar während Ihres Urlaubs, kann unter Umständen auch Ihr Urlaubsentgelt steigen. Wichtig ist dafür, dass es sich um eine dauerhafte Erhöhung handelt. Eine Sondergratifikation, die Sie nur einmalig in diesem Monat erhalten, hätte demnach keinen Einfluss auf das Urlaubsentgelt. Gehaltserhöhungen, die von diesem Zeitpunkt an ohne Befristung für die Zukunft gelten, sorgen dagegen für ein höheres Urlaubsentgelt, denn für dessen Berechnung wird nun das höhere Einkommen zugrunde gelegt. Das gilt übrigens auch dann, wenn die Gehaltserhöhung erst kurz vor oder während Ihres Urlaubs fällig wird.

Tritt der gegenteilige Fall ein und Ihr Arbeitseinkommen verringert sich unmittelbar vor oder während Ihres Urlaubs, hat das dagegen in der Regel keinen Einfluss auf die Höhe des Urlaubsentgelts. So bleiben zum Beispiel Kurzarbeit, Arbeitsausfälle oder Arbeitsversäumnisse, die der Arbeitnehmer nicht selbst verschuldet, unberücksichtigt.

Wann wird das Urlaubsentgelt ausgezahlt?

Laut Bundesurlaubsgesetz (§11) muss das Urlaubsentgelt vor dem Urlaubsantritt ausgezahlt werden. Bei einem regelmäßigen Gehalt oder Lohn fällt das nicht weiter ins Gewicht, weil Arbeits- und Urlaubsentgelt in diesen Fällen in gleicher Höhe anfallen. Wer allerdings monatlich schwankende Einkünfte hat, sollte darauf achten, dass das Urlaubsentgelt wirklich korrekt berechnet und dann auch vor dem Urlaubsantritt ausgezahlt wird.

Kann ich auf mein Urlaubsentgelt verzichten?

Wenn ein Unternehmen in Schieflage gerät, kommt es vor, dass Arbeitnehmer auf Teile ihres Arbeitseinkommens freiwillig verzichten wollen – etwa um eine Insolvenz zu vermeiden und den eigenen Arbeitsplatz zu erhalten. Beim Urlaubsentgelt geht das allerdings nur bedingt. 

Der Betrag, der den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch abdeckt, muss ausgezahlt werden. Auf diese Urlaubstage können Arbeitgeber ebenso wenig verzichten wie auf das zugehörige Urlaubsentgelt. Mehr Spielraum gibt es, wenn im Arbeitsvertrag ein Urlaubsanspruch vereinbart wurde, der über diesen Mindestanspruch hinausgeht. Für die Differenz zwischen dem Mindestanspruch und dem vertraglich vereinbarten Urlaub kann der Arbeitnehmer auf das Urlaubsentgelt verzichten.

Beispiel:
Laut Arbeitsvertrag stehen dem Arbeitnehmer 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr zu. Er arbeitet regulär sechs Tage pro Woche. Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt 24 Tage. Für die Differenz von sechs Tagen kann der Arbeitnehmer freiwillig auf das Urlaubsentgelt verzichten.


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