Mietzeit und Mietdauer: Infos und Rechtsberatung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Mit dem Begriff Mietzeit ist eine umgangssprachliche Umschreibung für die Dauer, über die ein Mietvertrag abgeschlossen worden ist, gemeint.

Rechtlich gesehen spielt die Dauer bei den sogenannten unbefristeten Wohnraummietvertrag nur eine geringe Rolle. Letztlich ist sie meist nur für die Berechnung der Kündigungsfristen für den Vermieter und ggf. vereinbarter automatischen Mieterhöhungen (Staffelmiete) relevant.
Dabei ist zu beachten, dass das Datum des Mietvertragsabschlusses nicht unbedingt mit der vereinbarten Mietzeit übereinstimmen muss. Beispiel: Ein Mietvertrag vom 15. Januar wird ab dem 1. Februar für eine Dauer von einem Jahr (Zeitmietvertrag) geschlossen. Dann beträgt die tatsächliche Mietzeit genau ein Jahr, obwohl der Vertragsschluss bereits zwei Wochen vor Mietbeginn gewesen ist. Bei der Mietzeit handelt es sich also exakt um die Zeitspanne, für die der betreffende Mietvertrag gilt. Die Mietzeit kann bei unbefristeten Mietverträgen auf zwei Arten beendet werden: zum einen kann eine Mietzeit durch das Schließen eines sogenannten Aufhebungsvertrages beendet werden oder durch eine Kündigung. Eine Kündigung kann ordentlich(unter Einhaltung vertraglicher Fristen) oder außerordentlich (fristlos aus wichtigem Grund) erfolgen.

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