Fitnessstudio (2025): Wie kündige ich den Vertrag?

Egal ob wegen Unlust, Umzug oder aus gesundheitlichen Gründen – es gibt viele Anlässe den Vertrag mit dem Fitnessstudio zu kündigen. Was Sie dabei beachten müssen, welche Formvorgabe gelten und wann Sie vorzeitig aus dem Vertrag können, klärt dieser Ratgeber.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Fitnessvertrag: Das Wichtigste im Überblick

Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist: Wann kann ich einen Vertrag mit dem Fitnessstudio kündigen?

Wie lange Ihre Mitgliedschaft im Fitnessstudio läuft, ist im Vertrag festgeschrieben. Grundsätzlich ist es wichtig, zwischen zwei Arten von Verträgen zu unterscheiden:

  • Verträge, die ein feste Laufzeit haben und sich danach nicht automatisch verlängern
  • Verträge, die sich automatisch verlängern, sofern Sie nicht kündigen

Möchten Sie einen befristeten Vertrag ohne automatische Verlängerung zum Laufzeitende nicht mehr nutzen, müssen Sie gar nichts tun. Der Vertrag läuft einfach aus.

Bei unbefristeten Verträgen müssen Sie die Kündigungsfrist beachten. Diese steht im Vertrag mit Ihrem Fitnessstudio und kann von Studio zu Studio unterschiedlich sein. Wichtig ist, dass Sie die Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist einreichen. Wollen Sie beispielsweise bei einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum 01.10. kündigen, muss die Kündigung spätestens am 02.09. beim Fitnessstudio eingegangen sein.

Kündigung Fitnessvertrag: Muss ich schriftlich kündigen oder geht das per E-Mail?

Wie Sie Ihren Vertrag kündigen müssen, hängt von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Fitnessstudios ab. Ist dort von einer Kündigung in Schriftform die Rede, muss die Kündigung per Brief und mit Ihrer Unterschrift erfolgen. Eine Mail reicht hierbei in der Regel nicht aus.
Eine Mail genügt dagegen, wenn lediglich eine Kündigung in Textform gefordert wird oder die Möglichkeit per Mail zu kündigen explizit erwähnt wird. Um sicher zu gehen, dass Ihre Kündigung akzeptiert wird, sollten Sie sich den Eingang vom Fitnessstudio bestätigen lassen. Eine Kündigung online ist auf jeden Fall möglich, wenn Sie den Vertrag auch online abgeschlossen haben.

Inhalt: Was muss in meiner Kündigung ans Fitnessstudio stehen?

  • Ihr Name, Ihre Anschrift und gegebenenfalls Ihre Mitgliedsnummer
  • Name und Anschrift des Vertragspartners, in diesem Fall des Fitnessstudios
  • Zu welchem Datum Sie den Vertrag kündigen und dass die Kündigung fristgerecht erfolgt

Gut zu wissen: Fitnessverträge übertragen, wenn die Kündigung nicht möglich ist

Wenn Sie trotz allem nicht vorzeitig Ihren Fitnessvertrag kündigen können, bieten einige Studios die Möglichkeit an, die Mitgliedschaft auf jemand anderen zu übertragen. Derjenige übernimmt dann Ihre Mitgliedschaft und die Kosten für den Rest der Vertragslaufzeit. Diesen Service bieten allerdings nicht alle Fitnessstudios an.

Vorzeitig aus dem Fitnessvertrag: Wann greifen Sonderkündigungsrecht und Widerrufsrecht?

Etwas komplizierter wird es, wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen wollen. Dann kommt es auf den Grund an. In manchen Fällen steht Ihnen ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht zu, zum Beispiel, wenn Sie wegen einer längerfristigen Erkrankung das Fitnessstudio nicht mehr nutzen können.

In vielen Fällen kommt es aber auf die Kulanz Ihres Fitnessstudios an. Ein Umzug zum Beispiel ist nicht zwingend ein Grund für ein Sonderkündigungsrecht. Sind Sie bei einer Studiokette unter Vertrag, kann diese Sie verpflichten, lediglich das Studio zu wechseln und Sie nicht aus dem Vertrag entlassen. Sollte fehlende Motivation der Grund für Ihre Kündigung sein, stehen Ihre Chancen vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen schlecht. Zwar können Sie die Kündigung früher einreichen, aber der Vertrag läuft dann bis zum Ende weiter – und Sie bezahlen so lange für Ihre Mitgliedschaft.

Einen Ausnahmefall bietet das Widerrufsrecht für Ihren Vertrag. Sollten Sie sich das mit der Mitgliedschaft im Fitnessstudio innerhalb von 14 Tagen anders überlegen, können Sie unter Umständen vom Vertrag zurücktreten. Das gilt aber nur dann, wenn Sie den Vertrag außerhalb des Studios, zum Beispiel online oder per Telefon abgeschlossen haben. Man spricht dann vom sogenannten „Fernabsatzgeschäft“ oder „Haustürgeschäft“. Waren Sie persönlich im Studio und haben den Vertrag dort unterschrieben, fällt das Widerrufsrecht weg.


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