Maximale Arbeitszeit: So lange dürfen Sie höchstens arbeiten
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hat den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und die Sicherheit bei der Arbeit zum Ziel. Daher regelt es auch die zulässige Höchstarbeitszeit, die bei maximal acht Arbeitsstunden werktäglich liegt.
Maximale Arbeitszeit: Das Wichtigste im Überblick
- Die Höchstarbeitszeit liegt bei 8 Stunden an maximal 6 Tagen pro Woche. Das ergibt eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden/Woche.
- Eine Aufstockung auf 60 Stunden/Woche ist unter bestimmten Voraussetzungen vorrübergehend möglich.
- Mehrarbeit muss innerhalb von 24 Wochen, beziehungsweise sechs Monaten ausgeglichen werden.
- Für Jugendliche gelten das Jugendarbeitsschutzgesetz und eine maximale Arbeitszeit von 40 Stunden/Woche.
Wie lange darf ich maximal arbeiten?
Unter Arbeitszeit versteht das ArbZG die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit, ohne Pausen. Gemäß § 3 Satz 1 ArbZG dürfen Sie werktags nicht länger als durchschnittlich 8 Stunden arbeiten. Diese 8 Stunden betreffen nur die tatsächliche Arbeitszeit, die Ruhepausen werden also nicht mit eingeschlossen. Als Werktage zählen die Tage von Montag bis Samstag. Bei 8 Stunden maximaler Arbeitszeit an 6 Tagen in der Woche ergibt das eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche. Bei maximal 48 Arbeitswochen im Jahr – das Bundesurlaubsgesetz sieht 4 Wochen Urlaub für jeden Arbeitnehmer vor – kommt man auf eine Höchstarbeitszeit von 2.304 Stunden im Jahr.
Maximale Arbeitszeit
6 Werktage x 8 Stunden täglich
= 48 Wochenstunden
Das Arbeitszeitgesetz lässt aber auch Möglichkeiten, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Dabei ist das kleine Wörtchen „durchschnittlich“ ausschlaggebend. Das Gesetz sieht eine maximale durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden bei einer 6-Tage-Woche vor. Daher ist es möglich, den arbeitsfreien Samstag, den es in vielen Berufszweigen gibt – oder auch einen anderen freien Tag – auf die restlichen 5 Tage umzulegen. Klingt im ersten Moment ziemlich kompliziert, ist aber im Prinzip ganz einfach und auch gang und gäbe im Arbeitsalltag. Wenn Sie nur an 5 Tagen in der Woche arbeiten, können die maximalen 48 Stunden Arbeitszeit, die Sie pro Woche leisten dürfen, auf diese fünf Tage verteilt werden. Das ergäbe durchschnittlich 9,6 Stunden Arbeitszeit pro Arbeitstag (48 Stunden / 5 Tage = 9,6 Stunden).
Gut zu wissen: Grenzen bei der Umlegung von Wochenstunden
Auch bei der Umlegung von Wochenstunden sind Grenzen zu beachten: Mehr als zehn Stunden pro Tag dürfen Sie auf keinen Fall arbeiten. Die 48 Stunden auf 3 oder 4 Tage umzuwälzen ist daher nicht möglich.
60 Stunden pro Woche: Wann ist auch das erlaubt?
Unter gewissen Voraussetzungen ist es auch möglich, die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden an 6 Werktagen vorübergehend auf 10 Stunden an 6 Werktagen zu erhöhen. Eine Arbeitszeit von 60 Stunden pro Woche ist durchaus erlaubt, solange innerhalb von 24 Wochen, beziehungsweise 6 Monaten, ein entsprechender Ausgleich der Arbeitszeit stattfindet. Wichtig ist, dass die durchschnittliche Arbeitszeit von maximal 8 Stunden auf ein halbes Jahr gerechnet nicht überschritten wird.
Die Zeit, die Sie durchschnittlich über 8 Stunden werktäglich arbeiten, heißt Mehrarbeit und muss dokumentiert werden. Falls Sie also Mehrarbeit leisten, muss Ihr Arbeitgeber gemäß § 16 Abs. 2 ArbZG aufzeichnen, dass Sie länger als erlaubt gearbeitet haben. Diese Dokumentationspflicht soll den Aufsichtsbehörden die Kontrolle darüber, ob das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird, erleichtern. Verstößt Ihr Arbeitgeber gegen die zulässigen Höchstarbeitszeiten, indem er Sie länger als erlaubt arbeiten lässt, ist dies gesetzeswidrig (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG). Die Folge sind empfindliche Bußgelder bis zu 30.000 Euro. Die Einhaltung der Höchstarbeitszeit wird von den Behörden für den Arbeitsschutz und den Gewerbeaufsichtsämtern überwacht.
Gut zu wissen: Mehrarbeit und Überstunden
Gut zu wissen: Mehrarbeit und Überstunden sind nicht dasselbe! Unter Überstunden versteht man die Zeit, die sie mehr arbeiten, als es in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. Das Leisten von Überstunden führt nicht automatisch zu Mehrarbeit.
Was zählt zur Arbeitszeit?
- Arbeitsweg: Die Zeit, die Sie zur Arbeit hin und wieder nach Hause benötigen zählt nicht zur Arbeitszeit.
- Dienstreisen: In den meisten Fällen wird die Reisezeit bei Dienstreisen nicht zur Arbeitszeit gezählt. Vor allem dann nicht, wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen und sich währenddessen erholen und entspannen können (BAG, Urteil vom 11. Juli 2006. Az. 9 AZR 519/05). Nur wenn Sie während der Reise tatsächlich arbeiten, kann die Reisezeit auf die Arbeitszeit angerechnet werden.
- Umkleiden: Wenn Sie sich für Ihre Arbeit umziehen müssen, zählt das in der Regel nicht zur Arbeitszeit. Grund dafür ist, dass Sie sich bereits zu Hause Ihre Dienstkleidung hätten anziehen können. Nur, wenn eine bestimmte Arbeitskleidung vorgeschrieben ist und Sie sich zwingend im Betrieb umziehen müssen oder die Arbeitskleidung außerhalb des Betriebs nicht zumutbar ist, wird diese Umkleidezeit als Arbeitszeit angesehen.
- Duschen: Die Dusche nach der Arbeit gehört in der Regel nicht zur Arbeitszeit. Eine Ausnahme gilt dann, wenn Sie bei der Arbeit so schmutzig werden, dass das Anziehen Ihrer Privatkleidung und der Heimweg ohne sich säubern zu können nicht zumutbar wäre. Eine "übliche Verunreinigung" oder die Beseitigung von Schweiß und Körpergeruch reicht dafür nicht aus. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 23.04.2024, Az. 5 AZR 212/23).
Welche Arbeitszeiten gelten für Jugendliche und Schwangere?
Für jugendliche Arbeitnehmer, also Heranwachsende zwischen 15 und 17 Jahren, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG). Dieses sieht maximal 8 Stunden Arbeitszeit an maximal 5 Tagen in der Woche vor. Das ergibt eine Höchstarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. In einigen Berufszweigen ist eine geringe Mehrarbeitszeit erlaubt, nämlich das Aufstocken auf 8,5 Stunden, in der Landwirtschaft sogar bis auf 9 Stunden am Tag. Diese Mehrarbeitszeit muss aber innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen werden.
Gut zu wissen: Was gilt bei Auszubildenden als Arbeitszeit?
Neben der Zeit, die Auszubildende im Betrieb verbringen, wird auch die Berufsschulzeit auf die Arbeitszeit angerechnet. Ein Berufsschultag mit mehr als 5 Stunden zählt als Arbeitstag mit 8 Stunden.
Bei schwangeren Arbeitnehmerinnen ist eine Aufstockung auf 10 Stunden Arbeitszeit nicht möglich. Sie dürfen maximal 8,5 Stunden arbeiten.
Was soll ich tun, wenn mein Arbeitgeber mich zu viel arbeiten lässt?
Im Arbeitsalltag kommt es nicht selten vor, dass Sie länger als 8 Stunden an einem Tag arbeiten müssen. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass Ihre tatsächlich geleistete Arbeitszeit aufgezeichnet wird. Falls bereits Ihr Arbeitsvertrag über die Höchstarbeitszeit hinausgeht und von Ihnen mehr als 48 Arbeitsstunden in der Woche gefordert werden, ist diese Regelung nichtig. In einem solchen Fall sollten Sie sich an die Aufsichtsämter wenden. Die Regelung ist zu ersetzen, die zu viel gearbeiteten Stunden müssen Ihnen aber trotzdem ausbezahlt werden, also zusätzlich zu dem Monatslohn, der in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Diesen erhalten Sie für 48 Arbeitsstunden pro Woche, alles was Sie darüber hinaus geleistet haben, wird zusätzlich vergütet (BAG, Urteil vom 24. August 2016, Az. RS 5 AZR 129/16).
Wenn Ihr Arbeitgeber mehr Stunden von Ihnen fordert, als das Arbeitszeitgesetz erlaubt, können Sie sich auch weigern, Mehrarbeit zu leisten. In jedem Fall sollten Sie alle Stunden, die über 8 Stunden tägliche Arbeitszeit hinausgehen dokumentieren, damit diese ausgeglichen werden.