Erbschein beantragen: Dauer, Kosten & Fristen

Wenn Sie einen Nachlass regeln müssen, kommt eine Menge Organisation auf Sie zu. Sie müssen sich zum Beispiel um Bankgeschäfte und Behördengänge kümmern. Damit Sie dort nachweisen können, dass Sie tatsächlich der rechtmäßige Erbe sind, gibt es den Erbschein. Lesen Sie hier, was Sie rund um das Thema wissen müssen.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Erbschein beantragen: Das Wichtigste im Überblick

Was ist ein Erbschein?

Der Erbschein ist ein gerichtliches Dokument. Darin ist festgehalten, wer Erbe ist und wie groß der Erbteil ist. Er dient als Beweis für Ihren Erbanspruch. Wenn Sie also geerbt haben und beispielsweise Bankgeschäfte tätigen wollen, können Sie mit dem Erbschein nachweisen, dass Sie rechtmäßiger Erbe sind und damit die entsprechenden Befugnisse haben.

Wann brauche ich einen Erbschein?

Nicht immer, wenn Sie sich um Erbschaftsangelegenheiten kümmern, brauchen Sie einen Erbschein. Wenn es beispielsweise ein notarielles Testament oder eine gültige Vollmacht des Erblassers gibt, reicht das häufig schon aus.

Es gibt jedoch Fälle, in denen ein Erbschein in der Regel notwendig ist. Wenn Sie zum Beispiel eine geerbte Immobilie auf sich übertragen lassen wollen, fordert das Grundbuchamt häufig einen Erbschein.
Auch Banken verlangen oft die Vorlage eines Erbscheins. Jedoch dürfen sie das nicht pauschal. Die Bank braucht einen guten Grund, um einen Erbschein zu fordern, zum Beispiel Zweifel an Ihrer Stellung als Erbe.

Gut zu wissen: Erbschein = Annahme des Erbes

Achtung: Wenn Sie einen Erbschein beantragen, nehmen Sie automatisch das Erbe an! Sie können danach das Erbe nur noch sehr schwer ausschlagen. Sind Sie sich noch unsicher, ob Sie das Erbe tatsächlich annehmen wollen, sollten Sie daher mit dem Erbschein noch warten.
Wenn Sie Auskünfte, zum Beispiel bei Banken oder Versicherungen, einholen möchten, sollten Sie einen anderen Nachweis vorlegen. In der Regel genügt eine Sterbeurkunde in Kombination mit dem Stammbuch oder ein notarielles Testament.

Erbschein beantragen: So geht’s!

Zuständigkeit: Wo muss ich den Erbschein beantragen?

Wenn Sie einen Erbschein brauchen, müssen Sie sich an das zuständige Nachlassgericht wenden. In der Regel ist das das Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen. Sie können den Antrag schriftlich oder persönlich beim Gericht stellen. Sie können auch einen Notar beauftragen, Sie müssen es aber nicht. Sie können sich so den Gang zum Gericht sparen, allerdings müssen Sie hierbei mit höheren Kosten rechnen.
Wichtig ist, dass der Antrag auf jeden Fall in Schriftform und mit Ihrer Unterschrift vorliegt. Erscheinen Sie persönlich beim Gericht, wird der Antrag dort ausgefüllt.

Die Angaben im Antrag auf Erteilung eines Erbscheins, sind gesetzlich vorgegeben in §352 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Damit inhaltlich alles korrekt ist, stellen viele Gerichte bereits Vordrucke zur Verfügung. Wenn es mehrere Erben gibt, kann es außerdem sinnvoll sein, eine Vollmacht Ihrer Miterben für die Erstellung des Erbscheins mit vorzulegen.

Fristen: Wann muss ich den Erbschein beantragen?

Grundsätzlich müssen Sie keine Frist berücksichtigen. Selbst Jahre nach dem Erbfall können Sie theoretisch noch den Antrag stellen. Sie müssen jedoch beachten, dass Ihre Ansprüche in der Zwischenzeit verfallen können - ein Erbe verjährt allerdings in der Regel erst nach 30 Jahren.
Wollen Sie das Erbe ausschlagen, haben Sie nur eine Frist von 6 Wochen.

Unterlagen: Was muss ich beim Nachlassgericht vorlegen?

Wenn Sie einen Erbschein beantragen, müssen Sie genau benennen, wer die Erben sind. Damit das Gericht Ihre Angaben prüfen kann, müssen Sie außerdem einige Dokumente einreichen. Welche das sind, hängt immer von Ihrem speziellen Fall ab. Diese Unterlagen könnten Sie zum Beispiel benötigen:

  • Ihr Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Die Sterbeurkunde des Erblassers
  • Falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag (im Original oder als beglaubigte Kopie)
  • Nachweise für Familienverhältnisse (zum Beispiel Familienstammbuch, Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde)
  • Falls Erben bereits verstorben sind, deren Sterbeurkunde
  • Anschriften aller Erben

Außerdem müssen Sie, entweder vor dem Gericht oder vor dem Notar, eidesstattlich versichern, dass Ihnen nichts bekannt ist, das „der Richtigkeit der Angaben entgegensteht“ (§352 FamFG)

Dauer: Wie lange muss ich auf den Erbschein warten?

Wie lange es dauert, bis der beantragte Erbschein in Ihrem Briefkasten liegt, kann man pauschal nicht sagen. In der Regel dauert es einige Wochen. Die genaue Dauer hängt jedoch immer vom Einzelfall und vom zuständigen Nachlassgericht ab.

Kosten: Wieviel muss ich für einen Erbschein bezahlen?

Es gibt keinen Pauschalbetrag für die Erstellung eines Erbscheins. Der Preis richtet sich nach dem Nachlasswert. Die vollständige Liste liefert die Gebührentabelle B zum Gerichts- und Notarkostengesetz.

Ein Beispiel: Sie haben eine Erbschaft im Gesamtwert von 50.000 Euro gemacht. Für die Erstellung des Erbscheins müssen Sie 165 Euro bezahlen. Da Sie vor Gericht eine eidesstattliche Erklärung abgeben müssen, kommt nochmal dieselbe Summe obendrauf. Insgesamt kostet Sie der Erbschein also 330 Euro.

FAQ: Weitere Fragen und Antworten zum Erbschein

  • Wer kann einen Erbschein beantragen?

     

     

     

     

    Grundsätzlich kann jeder Erbe einen Erbschein beantragen. Ob Sie durch ein Testament oder nach der gesetzlichen Erbfolge geerbt haben, ist dabei egal. Minderjährige können den Antrag nicht selbst stellen, sondern müssen sich von einem Elternteil oder Sorgeberechtigten vertreten lassen.

     

     

     

    Eine Ausnahme gibt es: Wenn Sie von dem Verstorbenen enterbt wurden und nur den Pflichtteil erhalten, können Sie keinen Erbschein beantragen. Wenn Sie sich dann als Erbe ausweisen müssen, können Sie das zum Beispiel mit dem Testament tun.

     

     

     

     

     

  • Kann ich auch ohne Testament einen Erbschein beantragen?

    Ja. Liegt kein Testament vor, greift in der Regel die gesetzliche Erbfolge. Auch dann sind Sie Erbe und damit berechtigt, einen Erbschein zu beantragen.

  • Wer bekommt den Erbschein in einer Erbengemeinschaft?

    In der Erbengemeinschaft dürfen theoretisch alle Erben einen eigenen Erbschein beantragen. Sie erhalten dann einen sogenannten „Teilerbschein“, indem auch nur Ihr Erbteil berücksichtigt wird. Sie haben aber auch die Möglichkeit, einen gemeinsamen Erbschein zu beantragen.

     


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